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202005

20. Dezember 2020

„Corona und Sicherheit“

Referat bei der NRW-Delegiertenkonferenz: Falsche Prioritätem, falsche Sicherheit

Ausgabe 5/2020

Von Joachim Schramm

Corona und Sicherheit“ ist ein Begriffspaar, das uns in diesem Jahr auf vielfältige Art und Weise begegnet ist. Daher haben wir das bei unserer Landesdelegiertenkonferenz in Nordrhein-Westfalen Mitte September zum Thema einer Diskussion gemacht. „Corona und Sicherheit – falsche Prioritäten, falsche Sicherheit“ lautete der Titel. Am Beginn stand ein Input von mir, an den sich eine lebhafte Diskussion anschloss.

In dem Einführungsvortrag wurden drei Aspekte dieses Themas angesprochen: Die Prioritätensetzung des Staates bei der Gesundheitsversorgung als Teil der inneren Sicherheit einerseits und dem Militär als Bestandteil der äußeren Sicherheit andererseits, dann die Frage der Grundrechtseinschränkungen im Zuge der Bekämpfung von Corona und schließlich die Frage, wie der sogenannte erweiterte Sicherheitsbegriff des militärischen Systems dazu führt, viele Sicherheitsbereiche dem Militär unterzuordnen.

Gesundheitsvorsorge oder Aufrüstung? Ein wesentliches Ziel der Maßnahmen gegen Corona ist die Vermeidung einer Überlastung des Gesundheitssystems, vor allem der Krankenhäuser.

Die Bilder und Berichte im Frühjahr aus Ländern wie Spanien und Italien, wo es zu wenig Intensivbetten für Tod-
kranke oder zu wenig Beatmungsgeräte gab oder wo über die Triage, die aus der Kriegsmedizin stammende Behandlung nach Heilungschancen, nachgedacht wurde, beeinflusste auch die Diskussion hier.

Und es wurde deutlich, dass trotz der internationalen Erfahrungen, die ja über Pandemien wie Ebola oder Cholera vorlagen, auch in Deutschland zu wenig Kapazitäten für solche Situationen vorhanden waren, zu wenig Pflegepersonal, zu wenig Konzepte, wie man mit einer solchen Situation umzugehen habe.

Das ist umso skandalöser, als bereits vor acht Jahren, nämlich 2012, eine Risikoanalyse für eine Pandemie erstellt wurde. Dazu im März das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe:

„Die Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz auf Bundesebene dient der vorsorglichen Beschäftigung mit möglichen bundesrelevanten Gefahren und den zu erwartenden Auswirkungen auf die Bevölkerung, ihre Lebensgrundlagen und die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Deutschland. Ihre Ergebnisse sollen als Informations- und Entscheidungsgrundlage dienen und somit eine risiko- und bedarfsorientierte Vorsorge- und Abwehrplanung im Zivil- und Katastrophenschutz ermöglichen. (…) Bei dem analysierten Pandemieszenario aus 2012 handelt es sich um ein (…) hypothetisches Szenario, das einen hypothetischen Verlauf einer Pandemie in Deutschland beschreibt. Der damals modellierte Pandemie-Verlauf erfolgte durch die fachlich federführende Behörde, das Robert-Koch-Institut (RKI). (…) Ob und welche Maßnahmen in den Ländern auf Grundlage der Risikoanalyse 2012 getroffen wurden, entzieht sich unserer Kenntnis.“ (https://bit.ly/2Tjjx0s)

Während also im militärischen Bereich laufend Manöver und Übungen stattfinden, Bedrohungsszenarien durchgespielt und entsprechende (kostenintensive) Schlussfolgerungen daraus gezogen werden, sind offenbar die Ergebnisse dieser Risikoanalyse einer Pandemie in irgendwelchen Schubladen verschwunden. Denn eine Berücksichtigung hätte ja Geld gekostet. Geld, das auf staatlicher Ebene nicht zur Verfügung gestellt werden konnte, da man dort im Gesundheitsbereich vergleichsweise wenig investiert.

Von 2015 bis 2019 stieg der Gesundheitsetat im Bundeshaushalt von 12 auf 15,3 Milliarden Euro an, in fünf Jahren immerhin um 3,2 Milliarden. Gleichzeitig stieg jedoch der Militäretat um das Dreifache, von 32,9 auf 43,2, also um 10,3 Milliarden Euro. Von 2019 auf 2020 sollte der Gesundheitsetat sogar schrumpfen, durch die inzwischen beschlossenen Nachtragshaushalte ist er angesichts von Corona auf außergewöhnliche 41 Milliarden Euro erhöht worden. Erst jetzt sieht man sich gezwungen, mehr in den Gesundheitsbereich zu investieren. Vorher war das Militär wichtiger. Andersherum hätten viele von den derzeit über 9 000 Corona-Toten vielleicht überlebt.

Der angeblichen militärischen Sicherheit wird also staatlicherseits deutlich Priorität vor der gesundheitlichen eingeräumt – mit entsprechenden dramatischen Folgen.

Grundrechte und Gesundheits-Sicherheit. Die Frage, wie stark die Bekämpfung von Corona in die demokratischen Grundrechte in unserem Land eingreifen darf, hat im Sommer neue Aktualität gewonnen. Wir als Friedensbewegung waren mit dieser Frage allerdings schon zu Beginn der Pandemie konfrontiert.

Schon kurz nach den ersten Verboten von größeren Menschenansammlungen stand in NRW die Frage im Raum, ob wir im Bündnis mit anderen eine Anti-Defender-Demonstration in Duisburg durchführen. Erst nachdem feststand, dass das Manöver nicht in ursprünglicher Form fortgeführt wurde, und als uns Signale erreichten, dass viele potenzielle Teilnehmer aus Angst vor einer Ansteckung wohl nicht teilnehmen würden, haben wir im März beschlossen, die Demo abzusagen. Hier stand also nicht im Raum, sich unwidersprochen staatlichen Anordnungen zu beugen, sondern die Abwägung verschiedener Aspekte.

Ähnlich verhielt es sich mit der Entscheidung, den Ostermarsch Rhein/Ruhr nur in abgewandelter Form durchzuführen. Gleichzeitig haben wir mit Interesse zur Kenntnis genommen, dass zeitgleich die Anti-AKW-Gruppen im Münsterland ihr Recht auf Protest gerichtlich durchsetzten, und nur die zu kurze Frist hat vielleicht verhindert, dass auch die Kölner Friedensbewegung gerichtlich gegen das Verbot eines Osterspaziergangs vorging.

Zu Recht kritisierte die Linke-Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke, dass zur Einschränkung von Versammlungsfreiheit und weiteren Grundrechten eine schlichte Rechtsverordnung ausreiche, also keine Diskussion und Beschlussfassung mit einfacher oder gar Zweidrittelmehrheit im Parlament notwendig sei. Doch dies hat lange kaum jemanden gestört, und erst, als mit Maskenpflicht und Lockdown Beschränkungen größere Kreise der Bevölkerung betrafen, wurden das zum Thema. Und statt sich nun kritisch mit sinnvollen und nicht sinnvollen Beschränkungen sachlich auseinanderzusetzen, haben wir einen Streit darüber erlebt, ob es Corona überhaupt gibt oder nicht, ob es eine Pandemie ist oder nicht, ob man an oder mit Corona stirbt.

Die im Sommer gut beherrschte Situation in Deutschland mit wenigen Krankheitsausbrüchen und wenigen Toten wurde zum Anlass genommen, geflissentlich über das dramatische Infektionsgeschehen in Ländern wie USA, Indien, Brasilien etc. hinwegzusehen, als würde es sich um unterschiedliche Krankheiten handeln. Diese besorgniserregende Diskussion reicht in linke und Kreise der Friedensbewegung hinein, und nicht zufällig waren Ende August bei der Corona-Demo in Berlin auch Friedensfahnen zu sehen.

Nun ist es ja nicht gefährlich, dass sich Menschen für Freiheitsrechte einsetzen. Und es ist berechtigt, die einzelnen Maßnahmen der Regierung und der Behörden kritisch zu hinterfragen. Nachdenklich stimmt es jedoch, dass sich dieser Freiheitsdrang oder die Sorge um unser Grundgesetz in diesem Ausmaß nicht z.B. am Bruch des Friedensgebotes durch Auslands-
einsätze und Rüstungsexporte oder an dem durch Hartz IV konterkarierten Sozialstaatsgebot festmachte, sondern offenbar bei vielen am eigenen Wohlbefinden. „Ich muss Maske tragen, ich darf nicht in die Disco oder ins Konzert, ich darf nicht in Urlaub fahren, wohin ich will.“

Diese Ich-Bezogenheit mischt sich mit der Bereitschaft, mit allen zusammenzugehen, die in dieser Sicht der Dinge übereinstimmen. Die Bilder von friedlichen Demonstranten, die ungestört an Nazi-Trupps mit Reichsflaggen vorbeizogen, haben mich erschrecken lassen. Die Tatsache, dass keine sinnvolle Erklärung für die angeprangerten Grundrechtseinschränkungen geliefert wird (wenn sie denn nicht dem Gesundheitsschutz dienen) außer dem Verweis auf dunkle Mächte und einzelne Krisengewinnler, zeigt die Politikferne vieler der Corona-Protestler. Doch diejenigen, die aus diesen unklaren, nebulösen Verdächtigungen und der Kritik an allem und jedem ihren Vorteil ziehen wollen, lauern schon in den Startlöchern. Wenn die Initiative „Querdenken 711“ im August Neuwahlen forderte, war damit ja die Hoffnung verbunden, andere Kräfte würden an die Regierung kommen, nämlich die, die ihre Ansichten teilen. Das sind im Moment aber nur die Rechten. Diese profitieren immer, wenn nicht das rationale Denken und die überdachte politische Analyse das Handeln der Menschen bestimmt, sondern wirre Theorien, Ängste vor dem Unbekannten und die Entsolidarisierung. Dagegen sollten wir uns als Friedensbewegung zur Wehr setzen!

Erweiterter Sicherheitsbegriff in falschen Händen. In den 1980er Jahren wurde aus der Zivilgesellschaft darauf hingewiesen, dass eine Beschränkung der staatlichen Sicherheitsvorsorge auf die militärische Abwehr von möglichen Angriffen zu kurz greife. Bei der Sicherheit müsse es auch um Fragen von sozialer Sicherheit, Umweltschutz usw. gehen. Diese Argumentation wurde leider von der falschen Seite aufgegriffen, der militärfreundlichen Politik.

Heute wird dort von einem „erweiterten Sicherheitsbegriff“ gesprochen, wird im Weißbuch der Bundeswehr ein Sicherheitskatalog aufgemacht, der von militärischen Angriffen über terroristische Attacken, Umweltkatastrophen und Migrationsströmen bis zu Pandemien reicht. Wenn dies im Weißbuch steht, ist klar, dass die Bundeswehr sich mit diesen Dingen befassen soll und somit eine breite Berechtigung ihrer Existenz erhält.

Obwohl die Bundeswehr gar nicht in der Lage ist, die Ursachenbekämpfung von Migration oder die Bekämpfung einer Pandemie zu leisten, und auch für die anderen Sicherheitsfragen die falsche Antwort ist, täuscht die Bundesregierung so vor, sie sei auf alle Bedrohungen vorbereitet und die Milliarden für die Armee würden an der richtigen Stelle ausgegeben.

Das Gegenteil ist der Fall. Prof. Lothar Brock, damals bei der Hessischen Stiftung Friedens- und Konfliktforschung tätig, hat schon in den 2000er Jahren auf die Problematik dieses „erweiterten Sicherheitsbegriffs“ hingewiesen:

„An die Stelle einer Analyse des Zusammenhangs zwischen wirtschaftlicher Marginalisierung, Diskriminierung, Staatszerfall, kultureller Fremdbestimmung, Aufkommen neuer Krankheiten und Gewalt tritt die rhetorische Gleichschaltung der einschlägigen Politikfelder. (…) Und nicht nur das: Die Erweiterung des Sicherheitsbegriffs ist gleichbedeutend mit einer Erweiterung des Spektrums von Bedrohungen, mit denen die Menschen konfrontiert werden. Die Ausweitung von Bedrohungsgefühlen aber fördert nach aller Erfahrung eher die Akzeptanz militärischer Vorsorge oder militärischer Eingriffe in akute Konflikte als die politische Bereitschaft, sich auf langwierige zivile Formen der Konfliktbearbeitung einzulassen.“

Der erweiterte Sicherheitsbegriff dient also nicht zur besseren Vorsorge vor Bedrohungen, sondern vorrangig dazu, die Existenz des Militärs und seiner Kosten zur rechtfertigen. Dies ist am Beispiel der Corona-Pandemie deutlich zu beobachten.

Schnell war die Bundeswehr mit dabei, aus Corona Kapital zu schlagen, indem sie medizinisches Personal und Logistik zur Verfügung stellt. Auch die Übernahme der Kontrolle von Ausgangssperren war schon im Gespräch, wurde dann aber fallengelassen. Der Einsatz der Armee für originäre Polizeiaufgaben ist dann doch noch zu heikel.

Nach Artikel 35 Absatz 1 Grundgesetz ist ein Einsatz der Bundeswehr im Inneren nur auf Anfrage um Amtshilfe erlaubt. Allerdings sind nur nicht-hoheitliche Aufgaben zulässig, im Wesentlichen also technische oder logistische Amtshilfe, bei denen auch keine privatwirtschaftlichen Aufgabenfelder beeinträchtigt werden dürfen. In der Corona-Krise wurden diese Grenzen immer wieder überschritten.

So kritisierte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken im Bundestag, André Hahn: „Wenn Bundeswehrsoldaten im Saarland in privaten Seniorenresidenzen eines bundesweit tätigen Altenheimbetreibers eingesetzt werden, um dort pressewirksam Einlasskontrollen durchzuführen, habe ich ernsthafte Zweifel, ob die Grenzen der behördlichen Amtshilfe noch gewahrt sind.“

Und die Nordwestzeitung zieht am 5. September die Bilanz: „Sie helfen bei den Coronatests der Urlaubsrückkehrer, machen Registrierungen an Infektions-Hotspots und beschaffen medizinisches Material und Schutzkleidung: Der Einsatz der Bundeswehr im Innern war umstritten – läuft aber reibungslos.“

Auch für die Nachwuchswerbung wurde Corona genutzt: Auf Werbeplakaten zeigte sich die Armee im Pandemie-Einsatz.

Natürlich beschäftigte sich auch die Nato mit Corona. Im März appellierte Generalsekretär Stoltenberg an die Mitglieder, trotz Pandemie nur ja am 2-Prozent-Aufrüstungsziel festzuhalten, als gäbe es keine anderen Sorgen. Und im April hielt das Militärbündnis eine Tagung zu Corona ab. Hier ging es um die Aufrechterhaltung der Kriegsführungsfähigkeit auch unter Pandemie-Bedingungen.

Und damit sind wir beim Hauptproblem des militärorientierten Sicherheitsdenkens: Nicht die weitreichende internationale Zusammenarbeit zur Entwicklung von Strategien gegen die reale Gefahr Pandemie steht im Fokus, sondern die Abwehr einer wenig wahrscheinlichen militärischen Bedrohung. Dieser militärischen Sichtweise auf die Welt soll alles untergeordnet werden, sei es die Gesundheit, soziale Probleme oder auch der Klimaschutz.

Diese Sichtweise, die in der Gesellschaft durchaus auf Akzeptanz trifft bzw. nicht hinterfragt wird, gilt es aus friedensbewegter Sicht zu bekämpfen.

Das Szenario „Sicherheit neu denken“ oder auch die Ersetzung der Sicherheitslogik durch eine Friedenslogik sind hier Konzepte, die Friedensbewegung und Friedensforschung in letzter Zeit erarbeitet haben. Es gilt, diese stärker in die gesellschaftliche Debatte zu bringen!

Aber auch der stärkere Schulterschluss mit anderen Bewegungen, die ebenfalls unter dieser falschen Prioritätensetzung zu leiden haben, ist notwendig. Unser DFG-VK-Aufkleber „Geld für Gesundheit statt für Atombomber“ ist ein erster Ansatz. Wir müssen z.B. aber auch gemeinsam mit der Klimaschutzbewegung deutlich machen, dass das Militär ein nicht unwichtiger Teil des Problems Klimawandel ist, sondern auch, dass die Milliardenausgaben das Geld fressen, das für die Schaffung von mehr Klimagerechtigkeit dringend nötig ist.

Corona erschüttert nicht nur unser aller Privatleben oder die Wirtschaft. Die Pandemie erschüttert das demokratische Gefüge unseres Staates, erschüttert aber auch den Zusammenhalt innerhalb der Friedensbewegung und anderer demokratischer Bewegungen. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass nicht die Rechten und das Militär diejenigen sind, die als Gewinner aus dieser Erschütterung hervorgehen.

Joachim Schramm ist Geschäftsführer des nordrhein-westfälischen DFG-VK-Landesverbands.

Kategorie: Pazifismus Stichworte: 202005, Sicherheit neu Denken

20. Dezember 2020

Frieden schaffen – ohne Waffen

Ulli-Thiel-Friedenspreis für SchülerInnen und Schulen erstmals verliehen

Ausgabe 5/52020

Von Ernst Rattinger

Ulli-Thiel-Friedenspreis 2020

Frieden schaffen – ohne Waffen. Wer kennt sie nicht, die eingängige Losung der Friedensbewegung, die seit Jahrzehnten verwendet wird. Doch nicht viele wissen, dass der Schöpfer des Spruchs, Ulli Thiel, anfangs gar nicht sicher war, dass dieser kleine Zweizeiler wirklich etwas taugen könnte. Die Bedenken waren bald erledigt, als die klare Losung immer wieder zu hören und zu lesen war – auf Postern, T-Shirts und Transparenten.

Und auch der Ulli-Thiel-Friedenspreis für Schulen in Baden-Württemberg war kein Blitzstarter, als nach dem Tod Ulli Thiels im Jahre 2014 Friedensbewegte aus dem Südwesten erste Überlegungen im Hinblick auf einen Preis für SchülerInnen und Schulen anstellten. Sollte der Preis nur für eine bestimmte Altersgruppe gedacht sein? Sollten auch Schulen in Rheinland-Pfalz angesprochen werden? Wie sollte die Jury zusammengesetzt sein?

Nach einigem Hin und Her war es dann klar: Der Preis wird verliehen von der Evangelischen Kirche in Baden – Arbeitsstelle Frieden, der DFG-VK Baden-Württemberg sowie pax an! Die Ausschreibung wurde veröffentlicht im Herbst 2019, und niemand konnte ahnen, dass der Einsendeschluss im Frühjahr 2020 genau in die Zeit der Pandemie fallen sollte. So gab es dann ganz wenige Stunden vor dem Einsendeschluss erleichtertes Aufatmen bei den Veranstaltern, als tatsächlich preiswürdige Einreichungen vorlagen und nicht nur Ankündigungen per Mail.

Die ursprünglich für den Monat Juli geplante Preisverleihung musste coronabedingt verschoben werden, doch am 30. September war es dann soweit: Preisverleihung in den Räumen des Oberkirchenrats in Karlsruhe mit einer Laudatio des Landesbischofs Jochen Cornelius-Bundschuh und gleichzeitig Start des Ulli-Thiel-Preises 2021.

Das Projekt einer Grundschule in Bammental zum Thema der friedlichen Konfliktlösung in Schule und Familie überzeugte die Juroren am meisten und brachte den Kindern und den betreuenden Lehrerinnen den ersten Preis. Nicht weniger beeindruckte ein kleines Erklär-Video einer Gruppe der Otto-Graf-Schule in Leimen zum aktuellen Thema Rechtspopulismus.

Ein speziell in der Bodenseeregion höchst brisantes Thema erforschte eine Projektgruppe des Graf-Zeppelin-Gymnasiums Friedrichshafen: Die Entwicklung und Bedeutung der Rüstungswirtschaft rund um den Bodensee. Ein Schüler dazu in seiner Dankesrede: „Wir leben in einer reichen Stadt und wenn du dich fragst, woher kommt dieser Reichtum, dann wird dir plötzlich klar, dass der Reichtum darauf beruht, dass andere Menschen sterben – dann wirst du nachdenklich.“

Ernst Rattinger ist aktiv in der DFG-VK-Gruppe Mittelbaden, Vertreter des baden-württembergischen Landesverbands im DFG-VK-Bundesausschuss und Vorsitzender von pax an! Weitere Informationen: www.ulli-thiel-friedenspreis.de

Kategorie: Pazifismus Stichworte: 202005, Friedenspreis, Ulli Thiel

20. Dezember 2020

Freiheit statt Dienstzwang

Die verfassungswidrigen Überlegungen zu einer allgemeinen Dienstpflicht

Ausgabe 5/2020

Von Stefan Philipp

Nein, eigentlich muss niemand Sorge haben, dass in Deutschland irgendwann eine allgemeine Dienstpflicht eingeführt wird. Nationale und internationale Bestimmungen verbieten das ganz eindeutig. Warum also die Beschäftigung mit diesem Thema?

Die Erfahrung zeigt, dass aus verschiedenen politischen Ecken die Forderung nach einer solchen Dienstpflicht immer wieder erhoben wird. Vor allem die für Krieg und Militär zuständige Bundesministerin und (Noch-)CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer bringt eine solche Dienstverpflichtung seit Jahren immer wieder ins Gespräch. Nicht zu vergessen ist auch, dass die Wehrpflicht als eine spezielle Form der staatlichen Indienstnahme keineswegs endgültig abgeschafft, sondern seit Mitte 2011 lediglich ausgesetzt ist.

Aber nicht nur von „ganz oben“ wird die Forderung nach einem Pflichtjahr erhoben. Nach den „Jugend-Krawallen“ im Juli in Stuttgart schrieben die Oberbürgermeister von Tübingen, Boris Palmer (Grüne), Schwäbisch Gmünd, Richard Arnold (CDU), Schorndorf, und Matthias Klopfer (SPD), einen gemeinsamen Brief an den baden-württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Grüne) und den Innenminister Thomas Strobl (CDU). Darin forderten sie die beiden auf, in Berlin bei der Bundesregierung oder über den Bundesrat eine „Dienstpflicht für alle Menschen in unseren Städten und Gemeinden anzuregen“. Eine solche solle, unabhängig von der Staatsbürgerschaft, für alle jungen Menschen eingeführt werden, die hier leben und in sozialen und kuturellen Einrichtungen abgeleistet werden können oder auch bei der Bundeswehr.

Bis in die schwäbische Provinz reicht also die Vorstellung, eine Dienstpflicht könnte viele Probleme lösen, vom Pflegenotstand über den mangelnden gesellschaftlichen Zusammenhalt bis zur ungenügenden Zahl freiwilliger Bewerbungen zur Bundeswehr.

Und fragt man im Bekanntenkreis herum, dann gibt es nicht wenige, die ein Pflichtjahr erstmal für eine gute Idee halten.

Die Idee einer Dienstpflicht steckt in vielen Köpfen und ist so etwas wie ein Dauerbrenner, der je nach Problemlage jede Diskussion befeuern kann. Dabei steckt dahinter die verbreitete Vorstellung, der Staat dürfe selbstverständlich auf seine BürgerInnen zugreifen und sie zu einer Dienstleistung verpflichten.

Bei allem, was der bundesdeutsche Staat macht und fordert, muss man aber zunächst fragen, worin die Rechtfertigung dafür liegt. Was der Staat darf und was nicht, das ist vor allem eine Frage der Machtbegrenzung und der BürgerInnenfreiheit.

Für alles staatliche Handeln in der Bundesrepublik gilt, dass es an Recht und Gesetz gebunden ist, also nicht willkürlich sein darf. Und für die BürgerInnen gilt dem Staat gegenüber, dass sie Grundrechte als Abwehrrechte gegen staatliche Eingriffe haben, die ihre Freiheit schützen und garantieren. Verbindlich festgelegt sind diese Grundrechte im ersten Kapitel des Grundgesetzes in den Artikeln 1 bis 19.

Für die Frage einer allgemeinen Dienstpflicht zentral bedeutsam ist der Artikel 12 des Grundgesetzes. In dessen Absatz 2 ist bestimmt: „Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.“

Das Grundgesetz und insbesondere der Grundrechtekatalog wurden 1949 als bewusste Antwort auf den bzw. Abkehr von dem nationalsozialistischen Unrechtsstaat geschaffen.

Während der NS-Zeit gab es eine ganze Reihe von Dienstpflichten, vor allem die 1935 für Männer eingeführte Reichsarbeitsdienstpflicht und das für Frauen 1938 eingeführte Pflichtjahr in Land- und Hauswirtschaft und ab 1939 ebenfalls die Reichsarbeitsdienstpflicht.

Mit dem Begriff der „Herkömmlichkeit“ in Art. 12 Abs. 2 sind gerade solche Dienstleistungspflichten gemeint,[nbsp] die vor der NS-Zeit üblich waren. Neben Feuerwehrpflichten oder Deichdiensten an den Meeresküsten gab es aber keine öffentlichen Dienstleistungspflichten, an die sich für die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht anknüpfen ließe. Solche Pflichtdienste, wie sie in der Nazi-Zeit obligatorisch waren, sollten mit Art. 12 Abs. 2 GG gerade ausgeschlossen werden.

Auch der „vaterländische Hilfsdienst“, der im Deutschen Reich 1916, also mitten im Ersten Weltkrieg, eingeführt wurde, eignet sich nicht als Anknüpfungspunkt für eine Dienstpflicht in der Bundesrepublik des 21. Jahrhunderts. Der Hilfsdienst unter Kaiser Wilhelm II. war als Reaktion auf den Arbeitskräftemangel in der Rüstungsproduktion infolge des riesigen militärischen Personalbedarfs während des Krieges eingeführt worden. Zu leisten hatten ihn nach dem Gesetz alle deutschen Männer zwischen 17 und 60 Jahren, die nicht zum Militär eingezogen waren.

Schon diese kurze rechtliche und historische Betrachtung ergibt, dass das Grundgesetz die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht nicht erlaubt, sondern im Gegenteil sogar verbietet.

Es gab doch aber den Zivildienst,[nbsp] den viele der „Zivis“ mit persönlichem Gewinn für sich selbst gemacht haben. Wäre das kein Anknüpfungspunkt?

Tatsächlich gab es von der Einführung 1961 des zunächst ziviler Ersatzdienst genannten, ab 1973 dann als Zivildienst bezeichneten Dienstes bis zur Aussetzung der Wehrpflicht 2011 weit über zweieinhalb Millionen Zivildienstleistende. Und viele von denen haben für sich dabei positive Erfahrungen gemacht. Der ursprüngliche Name weist aber auf die rechtliche Konstruktion hin: Der Zivildienst war nie ein Projekt mit eigenen Zielen aus sich selbst heraus, sondern immer abgeleitet von der Wehrpflicht als Ersatz für die Kriegsdienstverweigerer, die den Dienst bei der Bundeswehr verweigert hatten.

Als das Grundgesetz 1949 verabschiedet wurde, gab es kein deutsches Militär (mehr), entsprechend keine Regelungen dazu in der Verfassung, dafür den Artikel 4 Absatz 3, der bestimmte: „Niemand darf gegen sein Gewissen zu Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“ Beides eine Konsequenz aus dem 1939 begonnenen verbrecherischen deutschen Angriffskrieg.

Als Bundeskanzler Adenauer seine schon lange bestehenden Remilitarisierungspläne Mitte der 1950er Jahre umsetzte und die Bundeswehr aufgebaut wurde, war klar: Eine Armee mit fast 500 000 Soldaten war nur über die Wehrpflicht rekrutierbar.

Eine verfassungsrechtliche Grundlage dafür gab es nicht, sondern vielmehr die Berufsfreiheit und das Verbot einer Dienstpflicht in Artikel 12 Grundgesetz. Also musste das Grundgesetz so geändert werden, dass die eigentlich verbotene Wehrpflicht möglich wurde. Letztlich wurde das mit dem auch heute noch gültigen Artikel 12a erreicht, der in seinen ersten beiden Absätzen lautet: „(1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zu einem Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden. (2) Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden. Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen. Das Nähere regelt ein Gesetz, das die Freiheit der Gewissensentscheidung nicht beeinträchtigen darf und auch eine Möglichkeit des Ersatzdienstes vorsehen muß, die in keinem Zusammenhang mit den Verbänden der Streitkräfte und des Bundesgrenzschutzes steht.“

Manche JuristInnen bezeichnen das mit guten Gründen als verfassungswidriges Verfassungsrecht. Klar ist aber: Die Wehrpflicht ist eine Sonderregelung, die den allgemeinen Bestimmungen und Freiheiten vorgeht mit der Begründung, dass es dabei um Krieg und Frieden, Verteidigung und die Existenz des Staates gehe. Nur dieses Argument kann in der juristischen Logik die Ausnahme von der ansonsten geltenden Freiheit bzw.[nbsp] dem Verbot eines Zwangsdienstes rechtfertigen.

Und wegen des von der Verfassung geforderten Schutzes der Kriegsdienstverweigerung wurde einerseits ein höchst umstrittenes Prüfungsverfahren geschaffen und andererseits ein Ersatzdienst für diejenigen, die die Gewissensinquisition erfolgreich überstanden hatten.

Auch dieser erst Ersatz-, dann Zivildienst war rechtlich die Erfüllung der Wehrpflicht – ein Grund für viele Totalverweigerer, die dem Staat das Recht zur Kriegsdienstverpflichtung grundsätzlich absprachen und von denen manche wegen ihrer Entscheidung ins Gefängnis mussten.

Von der Funktion her war der Zivildienst ein Abschreckungsinstrument vor der Kriegsdienstverweigerung und zur Aufrechterhaltung des Kriegsdienstzwangs. Denn hätte es keine erzwungene und letztlich mit der Androhung von Gefängnisstrafen durchgesetzte Ersatzleistung gegeben, dann wären vermutlich sehr viel weniger junge Männer „freiwillig“ in die Kasernen eingerückt und die Zahl der Kriegsdienstverweigerer noch sehr viel höher gewesen. Ein eigenes Ziel hat der Zivildienst nie gehabt, auch wenn natürlich die Trägerorganisationen vor allem aus den Wohlfahrtsverbänden sich bemüht haben, ihn unter den gegebenen Bedingungen so sinnvoll wie möglich zu gestalten.

All diese Aspekte sollte man bei den Forderungen nach Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht im Hinterkopf haben und auch aussprechen: Dienstpflicht ist das Gegenteil von Freiheit und von der Verfassung verboten.

Natürlich könnte das Grundgesetz geändert werden – mit jeweils einer Mehrheit von zwei Dritteln in Bundestag und Bundesrat. Es ist aber nicht ansatzweise erkennbar, wie eine nachvollziehbare, überzeugende und auch vor dem Verfassungsgericht bestehende Begründung für die Einführung eines Pflichtjahres aussehen könnte.

Die Wehrpflicht ist letztlich daran gescheitert und 2011 ausgesetzt worden, weil sie nicht mehr „gerecht“ durchgeführt werden konnte – bezogen darauf, dass sie „allgemein“ hätte sein müssen und auch wegen des Gleichheitsgrundsatzes nach Artikel 3. Bei damals sinkendem Personal-Bedarf der Bundeswehr wegen Verkleinerung der Truppe mit der Folge, dass nur noch ein Teil der eigentlich zur Verfügung Stehenden einberufen wurde, gleichzeitig aber alle Kriegsdienstverweigerer zum Zivildienst, war die Wehrpflicht politisch, gesellschaftlich, juristisch nicht mehr länger zu halten.

Das Bundesverfassungsgericht hatte schon vorher festgestellt, dass es von der Verfassung her zwar eine Entscheidung zur Landesverteidigung gebe, es dem Gesetzgeber aber freigestellt sei, ob er das Militär über eine Wehrpflicht oder aber durch die Einstellung von Profis organisieren wolle.

Ähnliche Probleme einer gerechten Heranziehung im Rahmen einer allgemeinen Dienstpflicht würden sich auch heute stellen. Schon die Frage, ob auch Frauen Dienst leisten müssten   –  vermutlich ja  –, dürfte strittig sein. Wohin mit Hundertausenden von jungen Menschen jedes Jahr? Warum überhaupt die Jungen und nicht die Alten? Welcher volkswirtschaftliche Schaden entsteht, wenn Hundertausende ein Jahr später ins Berufsleben einsteigen? Was mit denen machen, die den staatlichen Dienstzwang verweigern? Ins Gefängnis? Fragen über Fragen, die die meisten Dienstpflicht-Rufer sich weder gestellt haben noch eine Antwort wüssten.

Stefan Philipp ist Chefredakteur der ZivilCourage.

Kategorie: Wehrpflicht Stichworte: 202005, Wehrpflicht

20. Dezember 2020

Sprechen statt brechen

Ausgabe 5/2020

Vom Umgang mit problematischen Ansichten von Freunden

Von Willi Rester

Ich arbeite schon seit ein paar Jahren in unserer DFG-VK-Gruppe Oberpfalz mit einem liebenswürdigen älteren Herrn zusammen, ohne den in einem Teil unseres räumlich sehr ausgedehnten Gruppengebiets die Friedensarbeit kaum aufrecht zu erhalten wäre.

Vor einiger Zeit lud er mich ein, fern seiner Heimatstadt eine Demo zu besuchen, die jetzt als Hygiene-Demos bekannt sind. Ich hatte mich etwas verspätet und konnte ihn dabei beobachten, wie er dastand mit einem Pappschild, auf dem er seine Sorge um die Aushöhlung des Demonstrationsrechts kund tat. Hinter ihm stand die örtliche AfD, durchweg Flügelleute, daneben Impfgegner der Weltverschwörerfraktion usw., inmitten dreimal so viel Eltern, die Probleme mit Kinderbetreuung und Homeschooling hatten. Als wir nach Ende der Demo endlich miteinander sprechen konnten, erzählte er mir, es seien keine extremistischen Aussagen gefallen und keine Nazis und Verschwörungsleute da gewesen. Im Hintergrund war derweil die Demoorganisatorin im trautem Gespräch mit dem AfD-Fraktionsvorsitzenden vertieft.

Soll ich nun mit dem DFG-VK-Kollegen brechen, gar seinen Ausschluss aus dem Verband[nbsp] betreiben? Ein Mensch, mit dem ich zu 95 Prozent seiner Ansichten übereinstimme, der weder Corona leugnet noch die Wirksamkeit der Eindämmungsmaßnahmen, aber das Recht auf freie Meinungsäußerung als wichtiger ansieht als Infektionsschutzmaßnahmen. Nein, ich werde nicht mit ihm brechen. Ich werde mit ihm sprechen.

Ich sage ihm, dass ich Angst habe, wenn er gemeinsame Sache macht mit Leuten, die vor acht Jahren meinen früheren Nachbarn und Parteigenossen auf eine Todesliste setzten, weil er als Parlamentsabgeordneter ungleich prominenter war als ich, ich aber die gleichen Ansichten hatte und habe. Dass es mich graust, wenn eine neben der Friedensfahne wehende Reichskriegsflagge das Soldatentum als charakterbildend glorifiziert. Dass sich mein von Technik und Marxismus geprägtes Gehirn sträubt, logikfreie Verschwörungstheorien überhaupt nachzuvollziehen. Dass es mich ekelt, wenn Ausdrücke und Symbole aus der Nazizeit zweckentfremdet werden, mit denen eine selbstinszenierte Opferrolle auch noch dramatisch überhöht werden soll. Und einges mehr.

Der ältere Herr kann sich meine Meinung anhören und selbst entscheiden. Mag er um der lieben 95-Prozent-Übereinstimmung willen mit mir weiter arbeiten und sich abgrenzen gegen rechts oder die Grenze überschreiten und seine Konsequenzen ziehen.

Wir sind ein freies Land, und freie Meinungsäußerung ist ein hohes Gut. Wenn sich aber deswegen jemand entschließt, z.B. rechtsextremistisches Gedankengut nachzuplappern, darf er/sie sich nicht wundern, schon gar nicht beklagen, wenn ich ihn/sie als Faschisten bezeichne.

Komische Meinungen in die Schublade „Bäh“ zu stecken dagegen behindert mich, wieder mal meine Positionen und Überzeugungen zu überprüfen – und in der Regel für nach wie vor gut zu befinden.

Willi Rester ist ist aktiv in der DFG-VK-Gruppe Oberpfalz und einer der VertreterInnen des Landesverbands Bayern im Bundesausschuss.

Kategorie: Allgemein Stichworte: 202005

20. Dezember 2020

Editorial

Ausgabe 5/2020

Liebe Leserin, lieber Leser,

Stefan Philipp

im bundesweiten Lockdown eine ZivilCourage-Ausgabe zu machen, ist ziemlich mühsam. Die Corona-Pandemie schwebt doch irgendwie über allem. Und auch, wenn die DFG-VK insgesamt Wege gefunden hat, ihre Arbeit und ihr Engagement der „neuen Normalität“ anzupassen, Treffen mit Abstand durchführt, eine Video- und Telefonkonferenz nach der anderen macht, Demos nach Hygieneregeln veranstaltet, so sind natürlich viele damit beschäftigt, ihr persönliches Leben zu organisieren. Und als Gesamtverband angemessen Position zu beziehen, die Lage umfassend zu analysieren und strukturell, inhaltlich, strategisch richtige Antworten zu finden … das würde eigentlich viele persönliche Treffen und intensive Diskussionen erfordern. Also muss wohl gerade einiges Stückwerk bleiben und vorläufig sein.

Wie wir uns mit „Corona“ auseinandersetzen könnten, zeigt der Beitrag von Joachim Schramm. Bei der Landesdelegiertenkonferenz NRW hat er einen Vortrag zum Thema „Corona und Sicherheit“ gehalten und damit Impulse für eine Diskussion geliefert. Solche Diskussionen brauchen wir viel mehr.

Mein Wunsch: Nutzt doch als DFG-VK-Mitglieder die Mailingliste als Diskussionforum und bringt Euch ein – Anmeldung unter admin_it@dfg-vk.de

Das zweite große Thema dieser Tage ist die US-Präsidentschaftswahl. Ob und wann Trump seine Niederlage eingesteht, ist jetzt, Mitte November, noch nicht abzusehen.

Falls es aber so kommt, dass Joe Biden und Kamala Harris am 20. Januar ihre Ämter als Präsident und Vizepräsidentin, wie von der US-Verfassung vorgesehen, antreten und es nicht zum Bürgerkrieg in den USA kommt, dann wäre damit zwar wenigstens ein Stück demokratische Normalität wieder eingekehrt.

Beruhigen kann uns das aber als Friedensbewegung in Deutschland keineswegs. Nicht anders als schon der Friedensnobelpreisträger und Drohnenmörder Barack Obama und der „durchgeknallte“ Donald Trump wird Joe Biden von den europäischen Nato-Mitgliedern mehr Ausgaben für Militär und Rüstung fordern und sich auf das berüchtigte 2-Prozent-Ziel berufen. Auch bei uns werden die Stimmen (wieder) lauter werden, die behaupten, Deutschland und Europa müsse mehr Verantwortung in der Welt übernehmen – und diese vor allem militärisch definieren. Gerade dieser Tage kam die SPD auf die Idee, zusätzlich zu den nationalen Armeen ein eigenes EU-Militär zu fordern.

Andreas Zumach erinnert in seinem Beitrag zur Verantwortung Europas in der Welt daran, „Die EU muss wieder zum Friedensprojekt werden“, und benennt konkrete Punkte zur Umsetzung. Gerade im Blick auf die Bundestagswahl im Herbst 2021 sollten wir alle Möglichkeiten nutzen, diese Perspektive in die Diskussionen einzubringen und auch in Aktionen umzusetzen. Nach dem Motto: Abrüsten statt aufrüsten – Sicherheit neu denken! (https://abruesten.jetzt und https://www.sicherheitneudenken.de)

Auch und gerade die Pandemie zeigt uns doch, dass uns nicht SoldatInnen und Panzer fehlen, sondern gut ausgebildetes und ordentlich bezahltes Personal im Gesundheits- und Sozialbereich.

Und das Titelthema allgemeine Dienstpflicht? Es taucht zu allen möglichen und unmöglichen Zeiten auf. Die Argumente sind immer die gleichen, die Gegenargumente auch. Wichtig, sie dennoch mal wieder zu benennen.

Ich wünsche gute Gesundheit und klares Denken

Stefan Philipp
Chefredakteur der ZivilCourage

Kategorie: Allgemein Stichworte: 202005

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„Eine Supermacht Europa verhindern“

17. Januar 2023

Michael Schulze von Glaßer
Titel: Warum Pazifismus wichtiger denn je ist
Erschienen in ZivilCourage 4-22/1-23

ZC-4-22/1-23-Editorial

16. Januar 2023

Stefan Philipp
Editorial zum Heft 3/2022

Zweifel sind keine Schande

16. Januar 2023

Ernst Rattinger
Leitartikel
Erschienen in ZivilCourage 4-22/1-23

Warum Pazifismus wichtiger denn je ist

16. Januar 2023

Michael Schulze von Glaßer
Titel: Warum Pazifismus wichtiger denn je ist
Erschienen in ZivilCourage 4-22/1-23

„Ein Signal mangelnder Zivilcourage“

27. November 2022

Andreas Zumach
„Ein Signal mangelnder Zivilcourage“
Erschienen in ZivilCourage 3/2022

… gefördert von: Bertha-von-Suttner-Stiftung

27. November 2022

Hauke Thoroe
… gefördert von: Bertha-von-Suttner-Stiftung
Erschienen in ZivilCourage 3/2022

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