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Völkerrecht

26. November 2022

Schon wieder „Kriegspartei für den Frieden“

Dieser Beitrag ist erschienen in der
ZivilCourage 3/2022

Ukraine-Krieg

Nach dem Grünen-Parteitag – ein lohnender Rückblick

Von Hermann Theisen

Die Grünen-Spitze holt sich auf dem Bundesparteitag in Bonn die Zustimmung für Waffenlieferungen an die Ukraine. Die vereinzelten Gegenstimmen sind nur noch eine Minderheitenposition in einer Partei, die von einer neuen Generation getragen wird“, schreibt Sebastian Hold für NTV. Die Grünen seien jetzt eine „Kriegspartei für den Frieden.“

Wenn eine aus der Friedens- und Umweltbewegung der 1980er Jahre entstandene Partei zu einer kriegsbefürwortenden Partei mutiert, so erinnert das unweigerlich an George Orwells Neusprech aus seinem dystopischen Roman „1984“, der seit geraumer Zeit in mehrfacher Hinsicht eine erschreckend-beängstigende Aktualität erfährt. 

Der Blick zurück

20 Jahre nach Gründung der Partei gab es für die Grünen mit ihrer kriegsbefürwortenden Haltung zum Krieg im Kosovo eine ungemein schwierigere Zerreißprobe, die fast zu ihrer Spaltung geführt hätte. Ein Rückblick lohnt sich:

Am 24. März 1999 fand mit der Beteiligung der Bundeswehr am Krieg im ehemaligen Jugoslawien eine Zäsur in der Außen- und Verteidigungspolitik der Bundesrepublik statt, erstmals seit dem Zweiten Weltkrieg nahmen deutsche Soldaten aktiv kämpfend an einem Krieg teil. Die Weichen dafür wurden am 12. Oktober 1998 im Deutschen Bundestag gestellt, als 500 Abgeordnete der Beteiligung der Bundeswehr am NATO-Luftkrieg gegen Jugoslawien zustimmten, während 62 Abgeordnete das ablehnten und 18 sich enthielten. 

Zwei Jahre danach wurden alle Abgeordneten schriftlich zu ihrem Abstimmungsverhalten befragt und um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 

„1. Wie haben Sie sich damals entschieden und von welchen Erwägungen haben Sie diese Entscheidung abhängig gemacht? 2. Wie bewerten Sie zurückblickend Ihre Entscheidung bzw. würden Sie sich auch im Nachhinein so entscheiden? 3. Sind Sie der Auffassung, dass der Themenkomplex – gemessen an seiner Bedeutung – in der Öffentlichkeit ausreichend thematisiert worden ist bzw. welche Rolle spielt er in Ihrer aktuellen politischen Arbeit?“ 

130 Abgeordnete nahmen an der Befragung teil und begründeten teilweise sehr persönlich und ausführlich ihre diesbezügliche Haltung, einige von ihnen meldeten sich telefonisch, woraus längere Gespräche entstanden und deutlich wurde, dass die Befragung in gewisser Weise den Nerv vieler Abgeordneter getroffen zu haben schien.

 Die Befürworter begründeten ihre Haltung mit dem notwendigen bündnispolitischen Engagement der Bundesrepublik als Mitgliedsstaat der Nato und mit der aus ihrer Sicht fehlenden Alternative zum militärischen Einsatz. Die Gegner begründeten ihre Haltung mit den fehlenden völkerrechtlichen Voraussetzungen des Krieges und mit einer pazifistischen Haltung, wonach jegliche Beteiligung an einem Krieg strikt abzulehnen sei. Aus der Befragung ist eine schriftliche Dokumentation entstanden, die in einer Kurz- und in einer Langfassung im Internet abrufbar ist (https://bit.ly/3MMlEoy;
https://bit.ly/3CKIoR8)
.

Grundlegende Kritik vom damaligen Justizminister

Deutliche, aber öffentlich nicht bekannte Kritik: Die bedeutsamste Antwort kam von Prof. Dr. Edzard Schmidt-Jortzig (FDP), dem damals noch amtierenden Bundesjustizminister: 

„1. Ich habe an der seinerzeitigen Beschlussfassung im Bundestag extra nicht teilgenommen (und dafür auch die betreffende Ordnungsgeldzahlung gerne in Kauf genommen). Ich war seinerzeit noch der amtierende Bundesjustizminister und hatte mich bei dem vorangegangenen Kabinettsbeschluss, der die Parlamentsvorlage lieferte, ausdrücklich gegen die in Rede stehende Einsatzentscheidung ausgesprochen. Eine entsprechende Protokollerklärung von mir liegt in den Kabinettsakten. Da ich mich außerhalb des Kabinetts nicht gegen die Regierungsentscheidung stellen wollte (und durfte: § 28 II GeschO-BRreg), aber auch von meiner Meinung nicht abweichen wollte, kam nur eine Nichtteilnahme in Betracht. Maßgeblich war in der Sache für mich vor allem das Fehlen eines entsprechenden Sicherheitsrats-Beschlusses. Denn abgesehen von der schlichten rechtlichen Notwendigkeit einer solchen Voraussetzung schien (und scheint) mir nur durch einen solchen Beschluss die Gefahr vermieden, dass einzelne Staats- oder Bündnisinteressen den Ausschlag geben. Immerhin hatte man in ganz ähnlichen Fällen mit vergleichbaren humanitären Katastrophen eben von einer militärischen Intervention abgesehen, offenbar weil bestimmte Machtinteressen nicht so eindeutig dafür stritten. Schließlich schien mir auch die militärische, strategische Richtigkeit des Waffeneinsatzes nicht einleuchtend, weil durch die Luftoperationen voraussehbar die zu schützende Bevölkerung selber in Mitleidenschaft gezogen würde. 

2. Nach wie vor halte ich meine Entscheidung von damals für richtig und glaube auch, dass es heute zu einer entsprechenden Initiative der Nato-Staaten nicht mehr kommen würde. 

3. Die Diskussion seinerzeit war ausführlich. Wenn etwas zu kritisieren wäre, dann ist es die eskalierende Abfolge von militärischen Vorentscheidungen, welche den Schlussentscheid für viele wohl auch unausweichlich erscheinen ließ.“ 

Im Stenographischen Bericht der Bundestagssitzung vom 16. Oktober 1998 findet sich kein einziges Wort darüber, dass der amtierende Bundesjustizminister den Krieg im Kosovo als völkerrechtswidrig bewertet hat, was schon seit vielen Jahren der herrschenden Völkerrechtsmeinung entspricht. Doch zu welchem Abstimmungsergebnis wäre es wohl gekommen, wenn die Haltung von Schmidt-Jortzig den Abgeordneten nicht bewusst vorenthalten worden wäre? Vermutlich hätte es keine Mehrheit für eine Beteiligung der Bundeswehr am Kosovo-Krieg gegeben! 

Die nächste Kriegsbeteiligung nach 20 Jahren

Inzwischen sind wieder 20 Jahre vergangen und Deutschland beteiligt sich an dem Krieg in der Ukraine mit Waffenlieferungen, finanziellen Mitteln und der Ausbildung ukrainischer Soldaten. Und schon wieder wird alles dafür getan, dass das Wort Kriegssbeteiligung unausgesprochen bleibt, so als hätte es die Lehren aus dem Kosovo-Krieg nie gegeben. Gregor Gysi antwortete damals: „Die Vorstellung, mittels Krieges Menschenrechte durchsetzen zu können, schien mir in jeder Hinsicht völlig absurd.“ 

Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen, oder doch: 

Lasst uns das tausendmal Gesagte
immer wieder sagen,
damit es nicht einmal zu wenig gesagt wurde!
Lasst uns die Warnungen erneuern,
und wenn sie schon wie Asche
in unserem Mund sind!
Denn der Menschheit
drohen Kriege, gegen welche
die vergangenen wie armselige Versuche sind,
und sie werden kommen
ohne jeden Zweifel,
wenn denen,
die sie in aller Öffentlichkeit vorbereiten,
nicht die Hände zerschlagen werden.
Bertolt Brecht

Hermann Theisen ist DFG-VK-Mitglied und Friedensaktivist.Die im Artikel beschriebene Befragung der Bundestagsabgeordneten zur deutschen Beteiligung am völkerrechtswidrigen Kosovo-Krieg hatte er 2000/2001 durchgeführt.

Kategorie: 2022, Ukraine-Krieg Stichworte: 202203, Ukraine-Krieg, Völkerrecht

8. September 2021

Der endlose und gescheiterte Krieg

Dieser Beitrag ist online erschienen am 11. September 2021

Antimilitarismus

Afghanistan, Irak, Syrien, Mali – und wie weiter?

Von Andreas Zumach

Seit den vom islamistischen Al-Kaida-Netzwerk verübten Anschlägen vom 11. September 2001 gegen Ziele in den USA beteiligt sich die große Mehrheit der 194 Uno-Staaten an dem vom damaligen US-Präsidenten George Bush ausgerufenen „Krieg gegen den Terrorismus“. Sei es mit militärischen Mitteln , mit logistischen, geheimdienstlichen und finanziellen Beiträgen, oder zumindest mit politischer Unterstützung. Doch trotz dieser starken internationalen Beteiligung: Gemessen an dem vor 20 Jahren öffentlich proklamierten ersten Ziel, die Bedrohung durch islamistisch gerechtfertigten Terrorismus aus der Welt zu schaffen, ist dieser Krieg nicht nur gescheitert, sondern sogar kontraproduktiv. Auch die nachgeschobenen Ziele, zerfallene oder diktatorisch regierte Staaten zu stabilisieren und dort Freiheit, Menschenrechte und Demokratie durchzusetzen, wurden verfehlt. Doch selbst nach der schmachvollen Niederlage der Nato-Staaten in Afghanistan, die Mitte August dieses Jahres mit der Rückeroberung der Hauptstadt Kabul durch die Taliban besiegelt wurde, findet keine ehrliche, selbstkritische Bilanz der letzten 20 Kriegsjahre statt. Stattdessen gab es nur gegenseitige Schuldzuweisungen über die eklatanten Fehleinschätzungen der Lage in Afghanistan und das Versagen aller westlichen Geheimdienste und Regierungen seit Beginn dieses Jahres sowie erbärmliche und kleinkarierte Debatten über die Rettung und Aufnahme ehemaliger afghanischer Ortskräfte der westlichen Interventionstruppen und von Flüchtlingen. Und andernorts wird der gescheiterte „Krieg gegen den Terrorismus“ einfach fortgesetzt. 

Afghanistan – die erste Schlacht

In Afghanistan fand die erste, bislang längste und in jeder Hinsicht (Opferzahlen, finanzielle Kosten und andere eingesetzte Ressourcen) aufwendigste und folgenreichte Schlacht dieses Krieges statt. Seine heiße Phase begann am 7. Oktober 2001 mit Luftschlägen der USA gegen Stellungen des Al-Kaida-Netzwerkes in Afghanistan. Ende Dezember 2001 waren die Al-Kaida-Strukturen in dem Land am Hindukusch weitgehend zerschlagen und das Taliban-Regime in Kabul gestürzt. Die Regierungen in Washington und anderen westlichen Hauptstädten feierten den ersten Sieg im Krieg gegen den Terrorismus. 

In der aktuellen Debatte seit der Rückkehr der Taliban an die Macht in Kabul wird vielerorts behauptet, dieser Ausgang der militärischen Intervention in Afghanistan sei nicht vorhersehbar gewesen. Doch „das ist falsch, er war vorhersehbar“, wie die Kolumnistin Bettina Gaus Mitte August im „Spiegel“ völlig zu Recht feststellte. Als Korrespondentin in Ost- und Zentralafrika hatte Gaus bereits in den 90er Jahren die ähnlich gescheiterte Militärintervention westlicher Staaten im Bürgerkrieg in Somalia beobachtet. Diese Intervention war von ähnlicher kolonialer Arroganz und in weitgehender Unkenntnis der Verhältnisse in Somalia betrieben wie die Intervention am Hindukusch. Zu Recht erinnerte Gaus in ihrer Kolumne daran, dass „es auch bereits vor 20 Jahren durchaus Leute gab, die mit guten Argumenten“ – weil in Kenntnis der Geschichte, Kultur und innenpolitischen Verhältnisse in Afghanistan – „vor der Intervention gewarnt hatten“.Die Anschläge vom 11. September mit über 3000 Toten – so die Warner damals – waren ein Verbrechen gegen die Menschheit, und zur Verfolgung der Täter, Hintermänner und Finanziers dieses Verbrechen sei der koordinierte Einsatz aller verfügbaren nationalen und internationalen polizeilichen und juristischen Mittel erforderlich. Aber ein Krieg sei die falsche Antwort, zumal Krieg als Rachefeldzug, wie er von US-Präsident Bush am 12. September 2001 angekündigt wurde. Doch diese Warner wurden damals verhöhnt als „naive Pazifisten“ und „verbohrte Ideologen“, oder ihnen wurde – insbesondere im seinerzeit von einer rot-grünen Koalition regierten Deutschland – „mangelnde Solidarität“ mit den verbündeten USA vorgeworfen. Wer heute an seine Warnungen von damals erinnert, handelt sich häufig den Vorwurf der Besserwisserei ein. Derartige Vorwürfe tragen dazu bei, die überfällige Debatte über die wesentlichen Gründe des Scheiterns der Afghanistan-Intervention auch weiterhin zu verhindern. Gerne wird auch die Moralkeule ausgepackt und den Skeptikern und Kritikern des Militäreinsatzes vorgehalten, die in den letzten 20 Jahren in Afghanistan erreichten Verbesserungen der Lebensbedingungen für Frauen und Mädchen, im Bildungssystem oder in der allgemeinen Menschenrechtslage seien ihnen egal. Denn diese Verbesserungen wären ohne die vorherigen  Zerschlagung der Al-Kaida-Strukturen und den Sturz des Taliban-Regimes mit militärischen Mitteln im Zeitraum von Anfang Oktober bis Ende Dezember 2001 nicht möglich gewesen. Doch selbst, wer diese These vertritt, sollte endlich bereit sein zu einer schonungslosen, selbstkritischen Aufarbeitung all der Fehler und Versäumnisse der Interventionsstaaten, die schließlich die Rückkehr der Taliban an die Macht begünstigt haben, nach der möglicherweise alle in den letzten knapp 20 Jahren erzielten Fortschritte und Verbesserungen für die Menschen in Afghanistan wieder zunichte gemacht werden:

1. Die Kumpanei mit General Abdul Rashid Dostum von der Nordallianz und anderen Warlords und Kriegsverbrechern im Bodenkrieg gegen Al-Kaida und die Taliban 

Dostum und die von ihm geführte Nordallianz sowie andere Milizen und Warlords waren die wichtigsten Verbündeten der US-amerikanischen und britischen Truppen in der Kriegsphase bis Ende 2001. Obwohl die Verstöße dieser Warlords gegen Menschen- und Frauenrechte jenen der Taliban kaum nachstehen. Sie hatten/haben kein Interesse an rechtstaatlichen Strukturen und einer funktionierenden Zentralregierung in Kabul, sondern waren/sind auf Erhaltung ihrer lokalen/regionalen Macht bedacht und auf den ungestörten Profit aus dem Drogenanbau. Auch bei der Afghanistan-Konferenz in Bonn, auf der Anfang Dezember 2001 eine Übergangsregierung sowie freie Wahlen vereinbart wurden, wurden die Interessen dieser Warlords in viel zu starkem Maße berücksichtigt. In den folgenden 19 Jahren taten die Interventionsmächte nichts, um den Einfluss dieser Warlords zurückzudrängen.

2. Zentralistischer Ansatz

Bei der Bonner Konferenz wurde auf Drängen der USA und gegen anfänglich erhebliche Bedenken anderer Teilnehmerstaaten Hamid Karsai als Präsident einer Übergangsregierung bestimmt – ohne Rücksicht auf die realen Verhältnisse in Afghanistan. Dort gab es noch nie eine funktionierende Zentralregierung. Die Macht lag immer und liegt weiterhin bei lokalen und regionalen Stammesführern, Warlords etc. Selbst wenn Karsai nicht oder weniger korrupt gewesen wäre, hätte dieses zentralistische Modell nicht funktioniert. Die USA deckten Karsais massive Wahlfälschung im Vorfeld seiner Wiederwahl zum Präsidenten 2009 und verhinderten, dass die Uno diese Wahlen annulierte.

3. Tatenlos gegen die Drogenökonomie

Mit Ausnahme einer kurzen Phase zwischen 1996 und 2001, in der die Taliban den Anbau und die Verarbeitung von Opium untersagten und mit zum Teil drastischen Mitteln (Abflämmen von Opiumfeldern) auch unterbanden, kamen in den letzten 50 Jahren bis zu 90 Prozent des weltweit konsumierten Heroins aus Afghanistan. Drogenwirtschaft macht über 60 Prozent des Bruttonationalproduktes aus. Solange diese Rahmenbedingungen weiter bestehen und jährlich viele Milliarden Drogengelder in das Land fließen, kann in Afghanistan nichts besser werden. Denn alle Akteure, die kein Interesse an einem funktionierenden Staat sondern nur an der Sicherung ihrer jeweiligen Pfründe und Machtpositionen haben, können sich mit den Einnahmen aus den Drogengeschäften Waffen kaufen, ihre Milizen finanzieren und von der lokalen Ebene bis hin zur Regierung in Kabul nach Belieben Polizisten, Soldaten, Verwaltungsbeamte oder Politiker bestechen. Doch gegen diese Drogenökonomie haben die Interventionsstaaten nie ernsthaft etwas unternommen. Und dies, obwohl in Afghanistan tätige Entwicklungs- und Nichtregierungsorganisationen mehrfach detaillierte Programme vorgeschlagen haben, um den Kleinbauern, die bislang vom Opiumanbau leben, bei der Umstellung auf andere Produkte zu unterstützen und ihnen dafür das gleiche Einkommen zu garantieren. Die Umsetzung dieser Vorschläge hätte einen Promille-Bruchteil der Ausgaben für den Afghanistankrieg gekostet, die allein für die USA von 2001 bis Ende 2020 bereits über zwei Billionen (2000 Milliarden) Dollar betrugen. 

4. Pakistans anhaltende Unterstützung für die Taliban

Die Taliban („Koranschüler“) sind Afghanen, die nach der sowjetischen Invasion ihres Landes Ende 1979 in das Nachbarland Pakistan flohen. Dort wurden sie in Islamschulen ausgebildet und nach dem Abzug der sowjetischen Besatzungstruppen vom pakistanischen Geheimdienst zurück in ihre Heimat geschickt. 1994 gründeten sie sich im südafghanischen Kandahar als Terrororganisation. 1996 bis zu ihrem Sturz Ende 2001 stellten sie die Regierung in Kabul. Von Beginn an und bis heute erhalten sie finanzielle und logistische Unterstützung von der Regierung und dem Geheimdienst Pakistans und konnten während des Krieges mit den Interventionstrupppen der Nato pakistanisches Territorium als Rückzugs- und Ruheraum nutzen. Gegen diese durchgehende Unterstützung der Taliban durch Pakistan in den 20 Jahren des „Krieges gegen den Terror“ haben die USA und ihre Nato-Verbündeten, aber auch Russland und China nie ernsthaft etwas unternommen.

Irak – die zweite Schlacht

Im Unterschied zur militärischen Intervention in Afghanistan stimmten beim völkerrechtswidrigen Krieg der USA und Großbritanniens gegen den Irak im Frühjahr 2003 noch nicht einmal die Ausgangsbegründungen. Die Behauptung der Regierungen Bush und Blair, der irakische Diktator Saddam Hussein betreibe eine „operative Kooperation“ mit dem Terrornetzwerk von Al-Kaida, war ebenso eine Lüge wie die Behauptung, er verfüge über Massenvernichtungswaffen. Die von Bush und Blair kurz vor Kriegsbeginn nachgeschobene, ebenfalls verlogene Rechtfertigung, man wolle den Irakern die Demokratie bringen, scheiterte ebenso wie in Afghanistan. Und zudem bereiteten die USA in ihrer achtjährigen Besatzungszeit mit der völligen Vertreibung von Sunniten aus Positionen in Regierung, Verwaltung, Militär und Polizei sowie der Bewaffnung zunächst schiitischer Milizen gegen gegen sunnitische Aufständische (sowie ab 2006 umgekehrt) den Boden für das Entstehen der nach Al-Kaida nächsten Terrororganisation „Islamischer Staat“. Auch die Folterverbrechen US-amerikanischer Soldaten und Geheimdienstler in Abu-Ghuraib und anderen Gefängnissen schürten den Hass auf die USA und dienten dem IS und anderen islamistischen Terrororganisationen zur Mobilisierung neuer Anhänger.

Syrien – die dritte Schlacht 

Der schnelle, höchst erfolgreiche militärische Vormasch, bei dem der IS ab März 2014 mit Hilfe der Waffen, die die USA zwischen 2003 bis zum Ende der Besatzungszeit 2011 in den Irak gepumpt hatte, zunächst weite Teile Iraks und danach fast 60 Prozent des syrischen Territoriums eroberten, kam für die Regierungen und Militärs in den westlichen Hauptstädten dann fast ebenso „überraschend“, wie die Rückeroberung Kabuls durch die Taliban im August dieses Jahres. Ab 2016 bekämpften die USA und ihre Verbündeten, aber auch Russland den IS in Syrien. Zu den Widersprüchen gehört hier – wie mit Blick auf Pakistans Rolle bei der Unterstützung -, dass die USA nichts unternahmen gegen die Unterstützung des IS durch verbündete Staaten wie Saudi-Arabien und den Nato-Partner Türkei. Mehr noch: Die Regierungen Obama und Trump unterstützten selbst vermeintlich gemäßigte, in Opposition zum Assad-Regime stehende islamistische Milizen in Syrien, die ihrerseits operative Beziehungen zu Al-Kaida und dem IS unterhielten.

Nach der weitgehenden Vertreibung des IS aus den von ihm eroberten Regionen in Syrien verkündeten die Regierungen in Washington wie in Moskau im Jahr 2018 erneut einen „Sieg“ über den Terrorismus. Doch tatsächlich tauchten zehntausende IS-Kämpfer lediglich unter oder zogen unter Mitnahme ihrer Waffen nach Libyen, Mali, Afghanistan, in den palästinensischen Gaza-Streifen und andere Konfliktländer und -regionen. In Afghanistan verüben IS-Kader seit 2019 gezielt Angriffe auf die schiitische Minderheit der Hazara. Damit eskaliert auch in Afghanistan – ähnlich wie zuvor im Irak und in Syrien – der innerislamische Konflikt zwischen Sunniten und Schiiten.

Mali – die vierte Schlacht

Mali ist ebenfalls zum Schlachtfeld im Krieg gegen den Terrorismus geworden, seit zunächst die Tuareg im Norden Ende 2012 die regulären Streitkräfte des Landes vertrieben und einen eigenen Staat ausriefen und in der Folge islamistische Milizen auf die Hauptstadt Bamako im Süden vorrückten. Möglich wurden die militärischen Erfolge nur dank tausender Fremdenlegionäre aus Libyen, die nach dem Sturz des Herrschers Muammar al-Gaddafi im März 2011 unter Mitnahme ihrer zuvor von den USA, Frankreich und Großbritannien gelieferten Waffen nach Mali zogen. Die seit 2013 in Mail etablierten zivil-militärischen Missionen der Uno (Minusma) und der EU (Eucap und Eutm) sowie die parallel dazu agierende französische Antiterrror-Operation „Barkhane“ stehen vor sehr ähnlichen Problemen wie jenen, die nach dem 11. September 2001 in Afghanistan geschaffen wurden. Auch in Mali ist das Scheitern absehbar.

Parallel zu der auf bestimmte Länder konzentrierten militärischen Terrorismusbekämpfung mit herkömmlichen Mitteln (bemannte Kriegsflugzeuge, Bodenstreitkräfte, Spezialtruppen) führen die USA auch seit mindestens 2004 einen Krieg mit bewaffneten Drohnen. Die Einsätze rich(te)ten sich nicht nur gegen Ziele in Afghanistan, Irak und Syrien, sondern auch in Pakistan und anderen Ländern. Zentrale Leitstelle für die weltweiten Drohneneinsätze ist die US-Luftwaffenbasis Ramstein in Rheinland-Pfalz. Verlässliche offizielle Informationen über Umfang, Ziele und Opfer dieser Drohneneinsätze gibt es nicht, da sie in Washington größter Geheimhaltung unterliegen. Für diese Einsätze gibt es keine völkerrechtliche Grundlage und auch keine rechtsstaatliches Verfahren. Der US-Präsident, der mutmaßliche Terroristen auf Vorschlag der Geheimdienste zum Abschuss freigibt, ist Staatsanwalt, Richter und Henker in einer Person. Zu Recht werden diese Einsätze daher als völkerrechtswidrige Drohnenmorde kritisiert. Die Bundesregierung in Berlin lässt die Nutzung von Ramstein für diese Morde zu und verstößt damit nicht nur ebenfalls gegen das Völkerrecht, sondern auch gegen die deutsche Verfassung. Es ist davon auszugehen, dass diese Drohnenmorde an den Zielorten und bei den Überlebenden der Ermordeten als eine besonders feige Handlung wahrgenommen werden und daher den Hass auf die USA/den Westen verstärken sowie islamistischer Radikalisierung und Terrorbereitschaft Vorschub leisten.

Krieg ohne völkerrechtliche Grundlage

Die völkerrechtliche Grundlage fehlt nicht nur für die Drohneneinsätze der USA, sondern für den gesamten „Krieg gegen den Terrorismus“. Zum einen konnten sich die Mitgliedsstaaten der Uno trotz jahrelanger Verhandlungen nicht auf eine gemeinsame Definition von Terrorismus einigen. Deshalb gibt es auch bis heute keine verabschiedete Anti-Terrorismusdefinition. Zum zweiten enthält die Resolution 1263, mit der der Uno-Sicherheitsrat am 12. September 2001 auf die Terroranschläge vom Vortag reagierte, entgegen anders lautender Behauptungen kein Mandat für den Einsatz militärischer Mittel. Dennoch wird diese Resolution von den Regierungen in Washington und anderen Hauptstädten als völkerrechtliche Grundlage für den seitdem geführten „Krieg gegen den Terrorismus“ angeführt. Dagegen gab es auch bis heute keinen ernsthaften Widerspruch irgendeines Landes. Denn die Regierungen aller Uno-Staaten – egal ob demokratische oder diktatorische, ob verbündet oder verfeindet mit den USA – haben die Anschläge vom 11. September 2001 damals als einen heimtückischen Angriff und eine Verletzung nationaler Souveränität wahrgenommen, die eines Tages potenziell auch ihr Land treffen könnten. Das erklärt auch die sehr handfeste Unterstützung und Kooperation, die die USA und dann auch die Nato während ihres Einsatzes in Afghanistan von eher gegnerischen Staaten erfahren haben. Der Iran hielt den US-Truppen in den entscheidenden Kriegswochen von Oktober bis Dezember 2001 den Rücken frei im Länderdreieck mit Afghanistan und Pakistan. Zudem lieferte der Iran mehrere hundert Männer an die USA aus, die von der Bush-Administration der Terrorismus-Unterstützung verdächtigt wurden. Die Regierung in Moskau ermöglichte den Nachschub von Waffen und Material für die Nato-Truppen in Afghanistan über russisches Gebiet. China hat trotz aller seit Anfang des Jahrausends zunehmenden geostrategischen Konkurrenz zu den USA den Afghanistan-Einsatz nie kritisiert und auch im Uno-Sicherheitsrat immer alle diesbezüglichen Resolutionen mitgetragen. Denn die US-Präsenz in Afghanistan war für Peking auch eine Gewähr, dass über die gemeinsame Grenze mit dem Nachbarland keine Islamisten in die Grenzregion Xinjiang einsickerten, Heimat der von Peking unterdrückten muslimischen Minderheit der Uiguren.

Instrumentalisierung des Terrorismusvorwurfs

Der Konflikt zwischen Peking und den Uiguren ist zugleich ein Beispiel dafür, wie der Terrorismusbegriff seit Beginn des Krieges vor 20 Jahren von immer mehr Regierungen durch willkürliche Anwendung immer weiter entgrenzt , instrumentalisiert und missbraucht wird zum Vorgehen gegen (tatsächliche oder vermeintliche) innenpolitische Opposition oder außenpolitische Gegner. Und zwar unabhängig davon, ob es sich bei diesen um Muslime/Islamisten handelt oder nicht. Ein aktuelles Beispiel ist der völkerrechtswidrig Krieg der Türkei gegen die Kurden im eigenen Land, in Syrien und im Irak, den Präsident Erdogan stets mit dem Terrorismusvorwurf an die Kurden zu rechtfertigen sucht. In Damaskus brandmarkt das Assad-Regime seit Beginn der innersyrischen Konflikte im März 2011 jegliche Oppositionsgruppe oder Einzelpersonen konsequent als „Terroristen“. Die Militärdiktatur in Ägypten greift ebenfalls gerne zu diesem Mittel, um ihr Vorgehen gegen innenpolitische Gegner zu rechtfertigen. Und auch in Moskau hat die Regierung Putin inzwischen mehrfach unliebsame Kritiker dem Terrorismusverdacht ausgesetzt.

In den USA sowie in den demokratisch verfassten Staaten in Europa oder in Australien wurden in den letzten 20 Jahren mit der Begründung der Terrorabwehr Bürgerrechte eingeschränkt und Überwachungsmaßnahmen verstärkt.

Andreas Zumach ist politischer Korrespondent der taz in Genf und seit Jahrzehnten DFG-VK-Mitglied.

Kategorie: Antimilitarismus Stichworte: Afghanistan, Irak, Krieg gegen den Terrorismus, Mali, Pakistan, Syrien, Taliban, Völkerrecht

25. März 2021

Der Atomwaffenverbotsvertrag gilt

Dieser Beitrag ist erschienen in der
ZivilCourage 4/2021

Antimilitarismus

Die rechtliche und politische Lage nach dem Inkrafttreten des Vertrages

Von Roland Blach

Die Zahlen

Kundgebung vor dem Kanzleramt in Berlin am 22. Januar (Foto: Uwe Hiksch)

Der Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) ist am 22. Januar 2021 in Kraft getreten, nachdem dem Abkommen 51 Staaten beigetreten sind. Weitere Beitritte werden erwartet: die Staaten, die unterzeichnet haben und im Prozess der Ratifizierung sind (weitere 37 Staaten), sowie die Staaten, die ihre Unterstützung bereits kundgetan haben (weitere 50). 

Diese 138 Staaten stellen über 70 Prozent der Staaten weltweit dar – eine klare Mehrheit. Weitere 17 Staaten sind unentschieden, und 42 Staaten sind dagegen. Von diesen 42 Staaten sind 9 Atomwaffenstaaten und 32 solche, die unter dem sogenannten nuklearen Schirm stehen. Diese 32 Staaten sind besonders gefragt, weil sie laut Nichtverbreitungsvertrag (NVV) als Nicht-Atomwaffenstaaten gelten und sich damit dazu verpflichtet haben, auf Atomwaffen zu verzichten. 

Die rechtliche Situation

Nach dem Inkrafttreten des AVV wird der Vertrag völkerrechtlich gültig. Damit kann man sagen, dass Atomwaffen nach internationalem Recht verboten sind. Allerdings sind die Bestimmungen des Vertrags zunächst nur für die Vertragsstaaten verbindlich. Nach dem Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge müssen auch Unterzeichnerstaaten, die noch nicht ratifiziert haben, die Bestimmungen einhalten. Alle Staaten, die den Vertrag noch nicht unterzeichnet haben, müssen das nicht. 

Der Vertrag schafft durch das Inkrafttreten und die Beitritte vieler Staaten eine Norm. Atomwaffen werden dadurch immer mehr stigmatisiert. Das haben wir mit anderen Verbotsverträgen bereits erfahren, siehe den Landminen-Vertrag oder die B- und C-Waffenkonventionen. 

Auch wenn Hersteller- oder Besitzerstaaten dem Vertrag nicht beitreten, wird es zunehmend schwierig, Atomwaffen zu rechtfertigen. Sie werden als „kontroverse“ Waffen bezeichnet – ein Begriff, der das Verhalten von Finanzinstituten und Firmen nachhaltig ändern kann. 

Um zu verhindern, dass diese Norm zum Gewohnheitsrecht wird, müssen die Gegner des AVV ihren Widerstand immer wieder geschlossen öffentlich erklären („persistent objection“). Kürzlich erst hat die Nato eine solche Erklärung abgegeben. Deswegen ist es besonders wichtig, dass ein Dialog in der Nato über die Zukunft der Atomwaffenpolitik entsteht. 

Dialog in der Nato

Im Nordatlantikvertrag gibt es keine Erwähnung von Atomwaffen – also ist es rechtlich nicht unerlässlich, dass die Nato eine „nukleare Allianz“ bleibt. 

Das immer wiederholte Statement „Solange Atomwaffen existieren, bleibt die Nato eine nukleare Allianz“ kann auch anders herum verstanden werden: Solange die Nato eine nukleare Allianz bleibt, werden Atomwaffen weiterhin existieren. Das ist ein Teufelskreis. 

Europa spielt eine Schlüsselrolle in der Blockade der Abschaffung von Atomwaffen, wenn man die weltweite Situation betrachtet. Afrika, Lateinamerika, Zentralasien und der Südpazifik sowie Teile Südostasiens bilden atomwaffenfreie Zonen. Hier findet man die meisten AVV-Unterstützerstaaten. Europa hat die meisten Gegnerstaaten, nicht zuletzt wegen der vielen Nato-Mitgliedsstaaten. 

Deutschland hat oft erklärt, Rüstungskontrolle und Abrüstung in der Nato voranbringen zu wollen. Auch wenn die Bundesregierung sich nicht dazu in der Lage sieht, dem AVV beizutreten, kann sie einen Dialog über die nukleare Teilhabe und die künftige Rolle der Atomwaffen in der Nato anschieben. 

Was kann Deutschland jetzt machen?

Die politischen Verhältnisse im Bundestag geben momentan keinen Beitritt zum AVV her. Aber der Weg kann noch geebnet werden, wenn die folgenden Maßnahmen unternommen werden: 

● Deutschland könnte zunächst erklären, die Wahrnehmung über die Bedrohung durch nukleare Abschreckung, die die Mehrheit der Staaten teilt, anzuerkennen. 

● Dabei kann die Bundesregierung versichern, dass Deutschland langfristig auf eine Sicherheitspolitik auf der Grundlage der nuklearen Abschreckung verzichten will, weil eine solche nicht nachhaltig ist. 

● Die Verpflichtung aller Staaten unter Artikel VI des NVV, sich für die nukleare Abrüstung einzusetzen, wurde durch den Aktionsplan 2010 konkretisiert. 

● Ein Aktionspunkt ist die Reduzierung der Rolle von Atomwaffen in der Atomwaffenpolitik von Staaten. Die Bundesregierung sollte einen Plan formulieren, wie dieser Aktionspunkt konkret in Deutschland verfolgt wird, besonders in Bezug auf die nukleare Teilhabe. 

● Der öffentlich erklärte Widerstand der Bundesregierung gegen den AVV kann zurückgenommen werden, und die Bundesregierung kann prüfen, ob Deutschland dem Vertrag künftig beitreten kann und was dafür notwendig ist. 

● Eine Teilnahme als Beobachterstaat an den Staatenkonferenzen zur Überprüfung des AVV würde den Dialog mit den AVV-Staaten ermöglichen. 

Aktuelle Wirksamkeit des Vertrags

Der AVV wirkt sich seit dem 22. Januar 2021 noch stärker aus als zuvor, weil er dann Teil des Völkerrechts ist. Atomwaffen gehören damit zu der Klasse der „kontroversen“ Waffen. Der AVV hat die Abrüstungsdebatte bereits verändert und wird seine Wirkung mit dem Inkrafttreten weiter verstärken. 

Seit dem Tag des Inkrafttretens ist der AVV für seine Vertragsstaaten verbindliches Recht und muss durch nationale Maßnahmen umgesetzt werden. Beispielsweise hat das irische Parlament bereits ein Gesetz verabschiedet, das jegliche unter dem Vertrag verbotene Aktivität unter Strafe stellt. 

Bereits jetzt diskutieren Firmen und Finanzinstitute über den neuen Status von Atomwaffen durch den Verbotsvertrag. Firmen wie Airbus, MAN und Thyssen-Krupp sind im Atomwaffengeschäft involviert und können dadurch mehr in die Kritik geraten. 

Die Finanzierung von Atomwaffen wird durch das Verbot der unterstützenden Tätigkeiten (Artikel 1 lit. e) mittelbar untersagt. Finanzinstitute und Banken in Vertragsstaaten können keine Kredite an Hersteller von Atomwaffen und Trägersystemen vergeben oder anderweitig in diese investieren. 

Schon heute haben globale Banken ihre Richtlinien in Bezug auf Atomwaffen angepasst und dabei explizit auf den AVV verwiesen, auch in Staaten wie Deutschland, den Niederlanden und Belgien. 

Das Tabu gegen den Einsatz von Atomwaffen wird mit dem AVV gestärkt. Das kann auf das Verhalten von Staaten, die noch nicht beigetreten sind, Auswirkungen haben. 

Beispielsweise werden künftig explizite und implizite Drohungen mit Atomwaffen nicht ohne scharfe Kritik der Vertragsparteien ausgesprochen werden können. Die Strategie der nuklearen Abschreckung wird in bisher ungekanntem Ausmaß unter Rechtfertigungsdruck kommen. 

Roland Blach ist Geschäftsführer des DFG-VK-Landesverbands Baden-Württemberg.

Kategorie: Antimilitarismus, Atomwaffen Stichworte: 202101, Abrüstung, Atomwaffen, Atomwaffensperrvertrag, Nato, Nordatlantikvertrag, Rüstungskontrolle, Völkerrecht

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Hier ein kleiner Einblick in die Themen:

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  • Schweiz ohne Armee?

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