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Bundeskongress

1. September 2021

Satzung trifft auf Pandemie-Realität

Dieser Beitrag ist erschienen in der
ZivilCourage 4/2021

DFG-VK-Info

Der bevorstehende DFG-VK-Bundeskongress unter Corona-Bedingungen

Von Stefan Philipp

Der DFG-VK-Bundesausschuss hat Ende August entschieden, dass der Bundeskongress wegen der Coronapandemie auf das Jahr 2022 verschoben wird. Weitere Informationen unter https://buko2021.dfg-vk.de

Bundeskongresse sind das höchste (Entscheidungs-)Gremium (lateinisch „Schoß, Innerstes“) in der DFG-VK und damit der Wesenskern demokratischer Willensbildung in unserer Organisation und der Teilhabe der Mitglieder. Nach der Satzung muss „mindestens alle zwei Jahre“ ein Bundeskongress (Buko) stattfinden. 

Und so hat der Bundesausschuss (BA) im letzten Jahr beschlossen, den nächsten Buko vom 29. bis 31. Oktober 2021 in Halle (Saale) in Sachsen-Anhalt durchzuführen. Die organisatorischen und inhaltlichen Vorbereitungen dafür laufen seit Monaten, die Jugendherberge als Tagungsort und Übernachtungsmöglichkeit für die Delegierten ist seit Langem fest gebucht. Der Vertrag dafür kann bis Anfang September kostenfrei storniert werden. Fraglich ist nämlich, ob wegen der Pandemie erlassene staatliche Vorgaben einen Kongress Ende Oktober rechtlich zulassen und ob eine solche Präsenzveranstaltung sinnvoll und verantwortbar ist. 

Der BA hat deshalb auf seiner Sitzung im Juni beschlossen, sich Ende August festzulegen, ob und wie der Buko stattfinden wird. Zum Redaktionsschluss Mitte August war also noch unklar, ob die Delegierten und interessierten Mitglieder real in Halle (Saale) zusammenkommen können, ob der Kongress per Videokonferenz stattfindet oder ins nächste Jahr verschoben wird. Ab Anfang September sind alle Informationen dazu auf der Website www.dfg-vk.de zu finden.

Coronapandemie

Wie sich die Coronapandemie weiterentwickelt und welche staatlichen Bestimmungen wann gelten, ist unklar. Die Anzahl der Neuinfektionen stieg allerdings Anfang August wieder kontinuierlich an. Es ist jedenfalls nicht damit zu rechnen, dass die Pandemie Ende Oktober vorbei ist und die Beschränkungen für Versammlungen aufgehoben sind. 

Bis zum 26. August galt und gilt in Sachsen-Anhalt die „14. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2“. Nach dieser gilt bei allen Veranstaltungen, wobei „Mitglieder- und Delegiertenversammlungen“  ausdrücklich als solche genannt werden, die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern. Nach Auskunft der Jugendherberge dürften sich in dem für den Buko vorgesehenen Versammlungsraum nach dieser Vorgabe lediglich 35 Personen aufhalten. Außerdem haben alle TeilnehmerInnen der Veranstaltung einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Und schließlich müssen alle Nicht-Geimpften täglich eine negative Testbescheinigung vorlegen oder unter Aufsicht einen Selbsttest vornehmen. 

Es ist vernünftigerweise nicht davon auszugehen, dass bei einem wahrscheinlichen Anstieg der Neuinfektionen im Herbst – Stichworte: „vierte Welle“, ansteckendere Delta-Variante  – weniger einschneidende Maßnahmen verordnet werden.

Ein normaler Buko mit um die 100 TeilnehmerInnen, der die satzungsmäßigen Aufgaben erledigt, scheint damit für das letzte Oktoberwochenende unwahrscheinlich. Das schafft für die DFG-VK politische, aber auch satzungsrechtliche Probleme.

Nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches für Vereine finden Mitgliederversammlungen als Präsenzveranstaltungen statt. Das ist auch der Regefall für die Bukos der DFG-VK; eine Regelung, dass ein solcher auch digital stattfinden könnte, findet sich in der Satzung nicht. Allerdings hat der Bundestag bereits am 28. März 2020 das „Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie“ (GesRuaCOVBekG) beschlossen, dessen Paragraf  5 bis Ende 2021 befristete Ausnahmeregelungen schafft. 

Deshalb könnte die DFG-VK ihren Buko auch digital, also z.B. als Videokonferenz durchführen. Und auch der Vorstand/BundessprecherInnenkreis (BSK) bliebe „auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung seines Nachfolgers im Amt.“ 

Es wäre also rechtlich nicht notwendig, einen eintägigen Buko Ende Oktober als Präsenzveranstaltung oder digital nur deshalb durchzuführen, um Rechenschaftsberichte entgegenzunehmen und den BSK sowie weitere FunktionärInnen zu wählen. Ein solcher Vorschlag wurde im Vorfeld der genannten Abstimmung des BA gemacht, verbunden mit der Idee, einen zweiten Teil mit Antragsberatung, Workshops etc. dann z.B. im nächsten Frühsommer zu veranstalten.

Der BA könnte Ende August also rechtlich unbedenklich entscheiden, den 23. DFG-VK-Bundeskongress mit dem bereits beschlossenen (oder einem geänderten) Tagesordnungsvorschlag im nächsten Jahr durchzuführen – ganz real mit anwesenden Delegierten und Mitgliedern. 

Die sinnvolle politische Lösung: Verschiebung des Bundeskongresses

Das wäre aus meiner Sicht auch politisch sinnvoll. Eine der wesentlichen Aufgaben und gleichzeitig zentrales Recht des Buko ist  die Wahl des BSK/Vorstands. 

Zurecht erhalten Menschen, die sich dafür zur Wahl stellen, einen großen Vertrauensvorschuss und werden in der Regel gewählt. Und so sehr es geschätzt wird, wenn gerade junge Menschen für eine  Mitarbeit im DFG-VK-Führungsgremium bereit sind, so befremdlich war es für viele Delegierte beim letzten Buko 2019 in Frankfurt am Main, dass dort einige Kandidaturen quasi „vom Himmel fielen“; dass sich nämlich Menschen zur Wahl stellten, die man auf Bundesebene niemals zuvor gesehen hatte, die auch nicht durch inhaltliche Beiträge beim Kongress oder zuvor eine Position bezogen hätten, die sichtbar gemacht hätte, wofür sie stehen. 

Es gibt also durchaus auch kritische Fragen zum BSK und seiner Arbeitsweise in den letzten beiden Jahren. Dass diese im Rahmen einer distanzierten Videokonferenz vernünftig gestellt und umfassend beantwortet werden, ist leider nicht sehr wahrscheinlich. Da es seit Pandemiebeginn im März 2020, also kurz nach dem letzten Buko, auf Bundesebene fast ausschließlich Telefon- und Videokonferenzen mit begrenzten Möglichkeiten zu vertiefter inhaltlicher Arbeit gab, wären Wahlen bei einem zweigeteilten Buko mit Formalien im Oktober und einem inhaltlichen Teil im nächsten Jahr der falsche Weg.

Mitgliedsbeitrag ab 2022 freiwillig erhöhen

Bleibt ein Problem: Für den Buko liegt ein Antrag zur Erhöhung der Mitgliedsbeiträge vor. Das ist traditionell ein äußerst umstrittenes Thema in der DFG-VK, das intensiv diskutiert werden muss. Sollte der Kongress verschoben werden, würde  eine Erhöhung, so sie denn beschlossen wird, erst 2023 die Verbandsfinanzen verbessern.

Meine Lösung, die ich zur Nachahmung ermpfehle: Ich erhöhe meinen Monatsbeitrag ab dem 1. Januar 2022.

Stefan Philipp ist Chefredakteur der ZivilCourage. In der Ausgabe 5/2020 (Seite 28 f.) hat er sich unter der Überschrift „Die DFG-VK-Satzung, das unbekannte Wesen“ vor allem mit den Aufgaben des BundessprecherInnenkreises beschäftigt.

Kategorie: DFG-VK Stichworte: 202103, Bundeskongress, Satzung

1. September 2021

Basisdemokratisch und friedlich streiten

Dieser Beitrag ist erschienen in der
ZivilCourage 4/2021

DFG-VK-Info

Ein Konsensverfahren für den DFG-VK-Bundeskongress 2021

Von Olaf Maiwald, Manfred Diebold und Michael Sünner

Im Dezember 2019 stimmte der Bundesausschuss in Kassel für einen Antrag, der für den Bundeskongress 2021 ein Konsensverfahren zu etablieren vorsieht. Der Auftrag der daraus entstandenen Arbeitsgruppe ist klar: Für den Bundeskongress wird ein Verfahren entwickelt, die Antragsberatung als Konsensverfahren zu gestalten. Doch weshalb überhaupt ein Konsensverfahren? Wozu dient die Methode und was sind ihre Stärken? Dazu ein knapper Text zur Einführung.

Entscheidungsfindung auf dem Bundeskongress

Nach bisheriger Praxis nehmen die Delegierten bei Bundeskongressen oder Bundesausschusssitzungen Anträge an bzw. lehnen sie ab, indem sie mit Ja, Nein oder Enthaltung stimmen. Es zählt die Mehrheit der abgegebenen Stimmen – egal was der „unterlegene“ Rest denkt. Mehrheitsentscheidungen hinterlassen bei der „unterlegenen“ Gruppe oft Unzufriedenheit und damit verbundene Zurückhaltung oder Gegnerschaft – das schlägt sich vor allem bei der Umsetzung der Entscheidungsinhalte nieder.

Auf das Problem der Mehrheitsentscheidungen wurden wir in der DFG-VK erneut aufmerksam, als ein Antrag zur politischen Positionierung des Verbandes gegenüber der AfD sehr heftig diskutiert wurde. Das Beratungs- und Antragsverfahren des Verbandes mit Änderungsanträgen und gestuftem Abstimmungsverfahren über diese Änderungsanträge berücksichtigt relativ wenig, worin die Hintergründe und damit verbundenen Interessen und Wünsche der jeweils anderen liegen. Oft können auch Anliegen nicht vollständig differenziert eingebracht werden. 

So auch bei diesem Antrag: Er wurde mit einfacher Mehrheit abgelehnt, und es entstand dadurch eine heftige Gegnerschaft zwischen „Gewinner*innen“ und „Verlier*innen“ – trotz Entscheidung waren die Fronten verhärteter als vorher, und die Umsetzung des Beschlusses stand schnell infrage. So wurde dann auch ein Antrag zum gleichen Anliegen erneut angebracht und diesmal mehrheitlich befürwortet, führte aber auch dann wieder zu Unzufriedenheiten bei „Gewinner*innen“ und „Verlierer*innen“

Um hierfür Abhilfe zu schaffen wurde eine Arbeitsgruppe Konsens gebildet, die nach zwei DFG-VK-weit offenen Workshops zu Konsensmethoden in gemeinsamer Gruppenarbeit und vielen Videokonferenzen ein reduziertes und illustratives Vorgehen erarbeitete: Auf dem kommenden Bundeskongress sollen exemplarisch zwei Anträge im Konsensverfahren behandelt werden, so dass Wirkungsweisen und Nachhaltigkeit der getroffenen Entscheidungen auch für alle Delegierten sichtbar werden. Wir hoffen, auf künftigen Bundeskongressen den Anteil der zu konsensierenden Entscheidungen zu steigern.

Konsens finden als Methode.

„Konsensieren“ oder „Konsens zu finden“ bedeutet, spezifische Methoden zur Entscheidungsfindung in einer Gruppe anzuwenden, die dazu geeignet sind, tragfähige Lösungen mit größtmöglicher Akzeptanz in der gesamten Gruppe zu erlangen. Dabei erlauben es Methoden der Konsensfindung, zu Entscheidungen zu gelangen, ohne dass Einzelne faule Kompromisse eingehen müssen. Konsens muss dabei aber weder bedeuten, dass alle der gleichen Meinung sind, noch dass es keine Vorbehalte Einzelner zur Entscheidungsformulierung geben kann. Konsens soll also nicht als „Einheitsbrei“ missverstanden werden. Zum Einsatz kommt das Konsensieren nicht nur dann, wenn es einen Konflikt über ein Thema gibt, sondern auch wenn es darum geht, bei einem Entscheidungsprozess alle Beteiligten und Betroffenen mit einzubeziehen. 

Konsensieren ist ein basisdemokratischer Ansatz in sozialen Bewegungen als Alternative zum Mehrheitsentscheid. Wir sind überzeugt, dass Konsensfindung ein wesentlicher Aspekt von gewaltfreier Auseinandersetzung über Inhalte im Verband sein kann und sich daher auch gerade für die Anwendung auf den zentralen Entscheidungsforen des Verbandes eignet.

Konsensverfahren: Die Idee des Konsensfischs

Doch Konsens bleibt abstrakt, wenn die Methoden nicht erklärt werden. Das wollen wir hier knapp versuchen. Zunächst mit dem Konsensfisch, der den idealen Verlauf einer Konsensberatung verbildlicht. 

Der Konsensfisch ist eine Vorstellungshilfe für die Phasen des Konsensverfahrens – um ihn „zu lesen“, beginnt man am Schwanz.

Die Phase 1 beschreibt das Problem, das gelöst werden soll. Etwas allgemeiner formuliert: warum man sich der Sache widmen sollte und worum es geht. Der breite Schwanz eben, der sich verjüngt, indem eine möglichst präzise Fragestellung/Aufgabenstellung dafür gefunden werden sollte, die auch deutlich für alle visualisiert werden sollte, damit schon in der Anfangsphase keine Missverständnisse über nicht ausreichend kommunizierte Fragestellungen auftreten. 

Die Phase 2 (der nun wieder breiter werdende Fischkörper bis zur Rückenflosse) ist die Spontanphase oder auch „Phase des Ideensammelns“.

Hier werden Interessen, Wünsche, Anforderungen, Bedürfnisse, Gedanken ausgesprochen und gesammelt – um so zu einer zukünftigen Lösung, die für alle tragbar ist, beizutragen.

In der Phase 3 werden Lösungsvorschläge entwickelt, „konvergierendes Denken“ ist gefragt. Dieser Phase geht eine „Stöhn“-Zone (Groan Zone) voraus, also Aufräumen, Einordnen, Gruppieren der Ideen – bildlich als zackige Rückenflosse dargestellt. Die vielen Ideen mit losen Enden aus Phase 2, sollen im folgenden wieder zusammengefasst werden sollen. Hier ist es wichtig, für Rückfragen an die Ideengeber*innen und zur Erläuterung der Positionen und Hintergründe genügend Zeit/Raum zu haben, um zu erfahren und zu verstehen, worum es den Befürworter*innen und den „Bedenkenträger*innen“ geht.

Die Phase 4 dient auf der Basis verschiedener Lösungsmöglichkeiten aus Phase 3 dem Herausarbeiten des Konsens, dem Sammeln und Entwickeln von Lösungen in Hinblick auf einen oder mehrere Konsensvorschläge: Wie können die losen Enden wieder verknüpft werden? Können weitere kreative Lösungen gefunden werden, die unterschiedliche Perspektiven mit einschließen? Es ist konvergierendes Denken gefragt, um zu einem möglichst gemeinsamen Punkt zu gelangen oder eine gemeinsame Schnittmenge zu finden. 

Methoden: Systemisches Konsensieren oder Konsensstufen

Eine weitere Methode ist das „systemische“ Konsensieren, bei dem verschiedene Lösungsvarianten gemeinsam erstellt oder vorgestellt, besprochen und angepasst werden.

Zu diesen Lösungsvorschlägen werden dann im Abstimmungsverfahren die vorhandenen Widerstände der Delegierten festgestellt. Eine Option ist dabei immer auch die sogenannte Null-Lösung oder Passiv-Lösung: Es bleibt alles so, wie es ist.

Alle Lösungsvorschläge erhalten von jeder Beteiligten Widerstandspunkte, beispielsweise 0-10:

0 bedeutet dann volle Zustimmung oder kein Widerstand, 9 oder 10 dagegen sehr starke Ablehnung, höchster Widerstand, Veto.

Jede*r Delegierte nennt seine*ihre Widerstandswerte zu den jeweiligen Lösungsvorschlägen oder trägt sie auf einer Stimmkarte ein. Die Widerstandswerte werden in einer Kalkulationstabelle aufsummiert und das Ergebnis visualisiert.

Alternativ zu den Widerstandswerten können auch die 6 Konsensstufen genutzt werden (siehe Grafik oben): Vorbehaltlose Zustimmung, leichte Bedenken, schwere Bedenken, beiseitestehen, Enthaltung, Veto. Hier werden dann die gleichzeitig hochgehaltenen Konsenskarten mit der jeweiligen Konsensstufe eines Delegierten aufsummiert und das Ergebnis ebenfalls visualisiert. 

Die spezifischen Abstimmungsausdrücke wie „Beiseite stehen“ (eine Entscheidung tolerieren, sie nicht blockieren, aber auch zum Ausdruck bringen, dass sie entweder für einen selbst belanglos ist, oder man sich an der Umsetzung nicht beteiligen wird) oder auch „leichte Bedenken“ (die eine Entscheidung tolerieren, aber sich ein anderes Ergebnis wünschen würden) können helfen, einen gefundenen Konsens immer weiter zu verfeinern, um so immer weiter zu einer tragfähigen Lösung zu reifen.

Mit diesen konkreten und weiteren Moderationsmethoden erhält die Entscheidungsgruppe ein Stimmungsbild: Gibt es einen oder mehrere Lösungsansätze oberhalb der Null-Lösung? Wo gibt es keine, leichte, starke oder sehr starke Widerstände Einzelner zu den Lösungsvorschlägen?

Zunächst wird jetzt nach den (Hinter-)Gründen, Motiven, Interessen, Erklärungen für „Widerstände“ oder „Bedenken“, „Beiseite-stehen“, „Enthaltung“ oder „Veto“ gefragt, so dass jede*r die Möglichkeit erhält, ihre*seine Position den anderen zu erläutern und die Positionen der anderen zu verstehen.

Bei ernsten Bedenken muss nachgefragt werden und diese durch Klärung abgebaut oder ein anderer Kompromissvorschlag gefunden werden. Hieraus können Veränderungen der Lösungsvorschläge entwickelt werden und in einer nächsten Runde erneut die Widerstände oder Konsensstufen abgefragt werden.

Es gibt kein Verfahren mit Erfolgsgarantie, es kann Rückschläge geben, dann muss gegebenenfalls zu einer früheren Phase wieder eingestiegen werden, 

Durch gut moderierte Konsensverfahren oder solche, die selbständig von darin geübten Gruppen durchgeführt werden, können diese zu größerer Zufriedenheit mit den Ergebnissen führen als die einfachen Mehrheitsentscheidungen. Konsensverfahren schaffen weniger Gewinner*innen und Verlierer*innen, schaffen Verständnis für die anderen und suchen nach gemeinsamen Lösungen. Sie können aber Widerstände, Beiseitestehen, Enthaltungen und ein Veto nicht ausschließen, begegnen diesen Positionen aber mit Anerkennung und Respekt.

Konsens konkret: Bundeskongress 2021

Von der AG Konsens wurden zwei vorliegende Anträge zur Behandlung im Konsensverfahren für den DFG-VK-Bundeskongress vorgeschlagen und vom Bundesausschuss befürwortet, damit die Konsensmethoden beim Buko vorgestellt und diese Anträge im Konsensverfahren entschieden werden können anstelle des üblichen Mehrheitsverfahrens. Dafür wurde auch entsprechend mehr Zeit vorgesehen.

Um die gemeinsame Erfahrung mit dem Konsensverfahren beim Bundeskongress möglichst erfolgreich zu gestalten, haben wir für die Moderation mit den entsprechenden Hilfsmitteln/Tools zur schnelleren Auswertung der Widerstandswerte/Konsensstufen zwei erfahrene Menschen aus der Friedensbewegung gefunden: Sarah Fromm (hauptamtliche Mitarbeiterin der Werkstatt für gewaltfreie Aktion, Baden [WfgA]), und Ulrich Wohland (Netzwerk ORKA [Organisation & Kampagnen] und WfgA) werden die Moderation für diesen Part beim Bundeskongress übernehmen.

Bei den beiden ausgewählten Anträgen handelt es sich um einen Antrag zur Mitgliedsbeitragserhöhung ab 2022 und um die Anträge zur Einsparung von Kosten bei der ZivilCourage durch die Internetversion in Verbindung mit einer Reduzierung der zu verschickenden Druckversion.

Olaf Maiwald, Manfred Diebold und Michael Sünner arbeiten in der AG Konsens mit.

Kategorie: DFG-VK Stichworte: 202103, Bundeskongress, Konsens

14. Juni 2021

Erhöhung des DFG-VK-Mitgliedsbeitrags

Dieser Beitrag ist erschienen in der
ZivilCourage 4/2021

DFG-VK intern

Der kommende Bundeskongress soll Ende Oktober darüber entscheiden

Von Christoph Neeb und Michael Schulze von Glaßer

Mit Beginn der Jahre 2006 und 2014 wurden die Beiträge für die Mitgliedschaft in der DFG-VK letztmalig erhöht – die Delegierten des Bundeskongresses als dem höchsten Verbandsgremium  hatten das zuvor beschlossen. Der Mindestbeitrag liegt aktuell bei 2 Euro im Monat. Nun sind erneut acht Jahre vergangen, und die Finanzkommission als von der Satzung vorgesehenes Gremium diskutiert über eine mögliche Beitragserhöhung zum Jahr 2022. Hintergründe und Perspektiven werden in diesem gemeinsamen Beitrag des Bundeskassierers und des politischen Geschäftsführers dargestellt.

Seit unserer letzten Beitragserhöhung hat sich in unserem Verband viel zum Positiven bewegt: Die Zahl der Mitglieder ist gestiegen, und wir konnten – und können – viele Erfolge vorweisen. Die Aktivitäten der einzelnen Gliederungen sind beeindruckend. Die gesteigerten Aktivitäten zeigen sich allerdings auch bei den Bundesausschusssitzungen zum Haushaltsplan: Es wird immer weit mehr Geld für Projekte und andere Posten beantragt, als vorhanden ist. Selbst mit zum Teil drastischen Kürzungen (in Einzelfällen bis auf „0“) hat sich die Haushaltslage in den letzten Jahren immer weiter verschärft. Das Jahresergebnis (ohne Abschreibungen, ohne Darlehenstilgung und ohne Ertrag durch Verwahrgelder) betrug 2016: +1.287,17, 2017: +2.476,66, 2018: -31.347,93 und 2019 (vorläufig, da noch kein endgültiger Jahresabschluss vorliegt): -56.900,00. Hinzu kam eine jährliche Inflationsrate von bis zu 1,8 Prozent. Dank einer hohen Liquidität war das Minus der letzten Haushalte (deren Pläne jeweils mit einer Zweidrittelmehrheit vom Bundesausschuss beschlossen wurden) zwar nicht wünschenswert, aber möglich (unser Verband ist weit davon entfernt, überschuldet zu sein) – das Liquiditätspolster ist mittlerweile aber geschmolzen, weshalb ein „weiter so“ nicht möglich ist. Entweder schränken wir unsere Aktivitäten massiv ein oder wir beschließen eine Lösung zur besseren finanziellen Ausstattung des Verbandes.

Aus den Finanzmitteln des DFG-VK-Bundesverbands werden all unsere politisch-inhaltlichen Kampagnen (mit)finanziert – und das durchaus erfolgreich: Seit Jahren sind Waffenexporte aus Deutschland an Staaten wie Saudi-Arabien und die Türkei ausgesetzt (die Kampagne „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel“ wird aus dem Haushalt des DFG-VK-Bundesverbands finanziert); die Bewaffnung von Bundeswehr-Drohnen konnten wir 2020 verhindern (die „Drohnen-Kampagne“ wird aus dem Haushalt des DFG-VK-Bundesverbands finanziert); bei Atomwaffen konnten wir 2021 das Inkrafttreten des Verbotsvertrags feiern  (die Kampagne „Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt“ wird aus dem Haushalt des DFG-VK-Bundesverbands finanziert) und die Bundeswehr schafft es trotz eines Millionen-Euro-Werbebudgets nicht, genügend Rekrut*innen zu bekommen (die Kampagne „Unter 18 nie! Keine Minderjährigen in der Bundeswehr“ wird aus dem Haushalt des DFG-VK-Bundesverbands finanziert, und zudem gibt es noch einen eigenen Finanztopf gegen Bundeswehr-Werbung). 

Doch die Arbeit an den Themen ist durch das immer enger werdende Finanzbudget gefährdet – schon heute wird nahezu jeder Haushaltsantrag massiv gekürzt. Und für einige Wunschthemen wie etwa die „Militarisierung der Polizei“ ist gar kein Geld vorhanden.

Auch für unsere Verbandsstrukturen hat der Haushalt des DFG-VK-Bundesverbands enorme Bedeutung. Die Bundesausschuss-Sitzungen werden über ihn finanziert. Und auch die für die Zukunft unseres Verbands enorm wichtige AG Jugend/U35, in der unsere jungen Mitglieder aktiv sind, ist auf Bundesebene organisiert und wird von dieser jährlich mit etwa 4 500 Euro unterstützt. Auch die UN-Jugenddelegationen werden aus dem Haushalt des Bundesverbands (mit)finanziert – und sorgen für neue, junge Mitglieder.

Diese Arbeit bringt uns tatsächlich neue Mitglieder ein, damit aber nicht automatisch mehr Geld. Zwar ist unser Verband zwischen 2014 und 2021 – unterm Strich – um 215 Mitglieder gewachsen, Neumitglieder ordnen sich bei der Beitragshöhe aber eher niedriger ein, und diejenigen, die austreten (Hauptgrund dafür ist noch immer das Ableben des Mitglieds), zahlten meist höhere Beiträge. So steigen die Einnahmen unseres Verbands aus den Mitgliedsbeiträgen (die 48 Prozent des Gesamthaushalts des DFG-VK-Bundesverbands 2019 ausmachten) zwar leicht, es wird dennoch weitaus mehr Geld für Aktivitäten gewünscht, als durch die aktuellen Beiträge hereinkommt.

Hauptaufgaben des Bundesverbandes

Eine der Hauptaufgaben des Bundesverbands ist die Unterstützung der eigenständig arbeitenden Gliederungen. Dieser Aufgabe wurde seit 2015 eine höhere Priorität zugeordnet, wobei aber auch Kosten entstehen: Um mit wenig Aufwand aufmerksamkeitserregende Aktionen durchführen zu können, wurden mittlerweile 15 Aktionssets zu verschiedensten friedenspolitischen Themen erstellt, die auf der DFG-VK-Website vorgestellt werden und von den Gruppen bezogen werden können.

Auch die mit Spenden finanzierte Anschaffung und der ebenso finanzierte Betrieb des DFG-VK-Bullis fiel von seiner Anschaffung 2017 bis zu seinem Verkauf Anfang 2021 in den Kostenbereich des Bundesverbands (wobei der Landesverband Baden-Württemberg die Ausgaben dankenswerterweise vorstreckte). Mit dem Aktionsfahrzeug konnten zahlreiche Ortsgruppen und Landesverbände unterstützt werden – einige Aktionen wurden durch das Fahrzeug überhaupt erst möglich. 2022 soll daher ein neues – umweltfreundlicheres – Fahrzeug angeschafft werden.

Aus den Mitteln des Bundesverbands wird zudem unsere Bundesgeschäftsstelle (BGS) in der Hornberg-
straße 100 in Stuttgart finanziert – sowohl die Mittel als auch unsere zwei dort arbeitenden Angestellten (Susanne Jallow und Susanne Bödecker). In unserer Geschäftsstelle wird unsere Mitgliederverwaltung organisiert und durchgeführt – unsere Angestellten sind dafür jederzeit von den Gruppen und Landesverbänden ansprechbar und versorgen diese mit Informationen. In der BGS befindet sich zudem unser sich gut entwickelnder Materialversand (www.SHOP.DFG-VK.de). Zwischen 2016 und 2021 sind mehr als 40 Flyer, 25 Aufkleber, 20 Transparente und Fahnen sowie zahlreiche weitere Materialien von Fahrradsattelbezügen über Kalender, Tassen und Regenschirme bis hin zu Baumwolltaschen entstanden, die dort bestellbar waren bzw. sind. Die Materialien werden teils kostenlos und teils zum Selbstkostenpreis angeboten – kostendeckend ist der Materialversand nicht, sondern wird vom Bundesverband finanziell bezuschusst. Politisch „lohnt“ er sich aber natürlich – und wir versorgen nicht nur unsere Gliederungen mit Materialien, sondern die ganze Friedensbewegung.

Auch digitale Infrastruktur wird durch den Bundesverband zur Verfügung gestellt: Das Grundgerüst der DFG-VK-Website – www.DFG-VK.de – kann von jedem Landesverband sowie jeder Orts- und Projektgruppe übernommen werden (viele nutzen es schon). Zudem stellt der Bundesverband mit der DFG-VK-Cloud einen Datenspeicher bereit, der zum Austausch unter den Mitgliedern und als Archiv für digitale Materialien von Fotos und politischen Karikaturen über Vorlagen für Flugblätter bis hin zu Protokollen der letzten Jahre dient. Jedes Mitglied kann einen Cloud-Account bekommen. Unser mittlerweile in Hamburg stehender Server wird vom Bundesverband finanziert und betrieben.

Auch unsere Mitgliederzeitschrift ZivilCourage, deren Erstellung, Druck und Vertrieb aktuell jährlich etwa 55.000 Euro kosten, wird aus dem Haushalt des DFG-VK-Bundesverbands bezahlt. Die Zeitschrift ist mittlerweile auch im Internet stark aufgestellt – www.ZIVILCOURAGE.DFG-VK.de

Die Beitragserhöhung soll und braucht ausdrücklich nicht dafür genutzt zu werden, unsere neue Stelle der Referentin für Lobbying in Berlin (die durch Elvin Çetin ausgefüllt wird) oder die Ausweitung unserer Stelle der Referentin für Friedenspolitik (die durch Kathi Müller ausgefüllt wird) zu finanzieren – die Stelle bzw. die Ausweitung der Stelle ist durch Spenden gegenfinanziert. Auch die bei der Anschaffung eines neuen DFG-VK-Fahrzeugs nötige Anstellung eines/einer Fahrer*in, wäre durch Spenden (u.a. aus einigen der letzten Spendenaufrufe) gedeckt.

Wir haben in den letzten Jahren viel aufgebaut, und es gibt im Verband noch viel mehr Ideen. Bei den Orts- und Regionalgruppen sowie Landesverbänden soll aber nicht gespart werden. Es bestand und besteht beim DFG-VK-Bundesverband keine Absicht, die Beitragsanteile der Landesverbände und Gruppen zu vermindern. Deswegen braucht es eine Beitragserhöhung, die dem Bundesverband in absoluten Zahlen mehr finanzielle Mittel bringt, um die aktuell laufenden Projekte in hohem Maße fortführen zu können.

Finanzkommission arbeitet an verschiedenen Modellen

Die Finanzkommission erarbeitet gerade verschiedene Modelle, wie eine Erhöhung der Beiträge dafür aussehen könnte. Beim kommenden Bundesausschuss-Treffen am 20. Juni soll darüber schon gesprochen werden. Und die Entscheidung über die Beitragserhöhung – und in welcher Höhe sie ausfällt – werden letztlich die Delegierten auf unserem 23. Bundeskongress, der vom 29. bis 31. Oktober 2021 in Halle (Saale) stattfindet, treffen.

Wir alle werden es uns dabei – wie hoffentlich schon aus diesem Beitrag ersichtlich ist – nicht leicht machen: Die aktuelle Zeit ist für viele Menschen nicht einfach. Doch gerade die Pandemie zeigt, dass die Friedensarbeit gestärkt werden muss – auch finanziell. Trotz der Gesundheitskrise, die viele Menschen im Land auch wirtschaftlich trifft, hat die Bundesregierung 2021 einen Rekord-Militärhaushalt in Höhe von 46,9 Milliarden Euro beschlossen. In Zukunft soll es noch mehr Soldat*innen und neue Waffen geben – auch ins Inland drängt das Militär dabei immer mehr. Und auch international sind wir gefragt: Noch immer wird die Welt mit Atomwaffen bedroht – zudem kommen neue Gefahren, wie etwa autonome Waffensysteme, auf. Es braucht eine ausreichend finanzierte DFG-VK, um gegenzuhalten und die Welt friedlicher zu machen!

Christoph Neeb ist DFG-VK-Bundeskassierer, und Michael Schulze von Glaßer ist politischer Geschäftsführer der DFG-VK; beide sind in der DFG-VK-Finanzkommission aktiv.


DFG-VK-Satzung: § 6 Beiträge

(1) Jedes Mitglied ist verpflichtet, den vom Verband festgesetzten regelmäßigen Mitgliedsbeitrag zu zahlen. In sozialen Härtefällen ist eine zeitlich begrenzte Beitragsbefreiung auf Antrag zu gewähren.

(2) Über die Beitragshöhe, Beitragsstaffelung und Beitragsverteilung auf die Gliederungen des Verbandes entscheidet der Bundeskongress.

Kategorie: DFG-VK intern Stichworte: 202102, Bundesgeschäftsstelle, Bundeskassierer, Bundeskongress, Bundesverband, Finanzkommission, Friedensbewegung, Haushaltsplan, Lobbying, Materialversand, Spenden, Zeitschrift, ZivilCourage

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„Eine Supermacht Europa verhindern“

17. Januar 2023

Michael Schulze von Glaßer
Titel: Warum Pazifismus wichtiger denn je ist
Erschienen in ZivilCourage 4-22/1-23

ZC-4-22/1-23-Editorial

16. Januar 2023

Stefan Philipp
Editorial zum Heft 3/2022

Zweifel sind keine Schande

16. Januar 2023

Ernst Rattinger
Leitartikel
Erschienen in ZivilCourage 4-22/1-23

Warum Pazifismus wichtiger denn je ist

16. Januar 2023

Michael Schulze von Glaßer
Titel: Warum Pazifismus wichtiger denn je ist
Erschienen in ZivilCourage 4-22/1-23

„Ein Signal mangelnder Zivilcourage“

27. November 2022

Andreas Zumach
„Ein Signal mangelnder Zivilcourage“
Erschienen in ZivilCourage 3/2022

… gefördert von: Bertha-von-Suttner-Stiftung

27. November 2022

Hauke Thoroe
… gefördert von: Bertha-von-Suttner-Stiftung
Erschienen in ZivilCourage 3/2022

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