• Skip to main content
  • Zur Hauptsidebar springen

ZivilCourage

  • Startseite
  • Archiv
    • Archiv ZivilCourage
    • Ständiger Kongressdienst (1958-1962)
  • Artikel
  • Service
    • ZivilCourage abonnieren
    • Abonnement auf digital umstellen
    • Adressänderung – Versand der ZivilCourage
  • Podcast
  • Über uns
  • DFG-VK

Atomwaffensperrvertrag

27. November 2022

Weiterhin gebremste Atomwaffen-Abrüstung

Dieser Beitrag ist erschienen in der
ZivilCourage 3/2022

atomwaffenfrei

Der Atomwaffenverbots-Vertrag muss weiter vorangetrieben werden

Von Marian Losse

Es ist ein Desaster, dass die NVV-Konferenz in einer Zeit scheitert, in der die Gefahr einer atomaren Katastrophe größer ist als seit Jahrzehnten und es dringend Zeichen der Entspannung gebraucht hätte. Das Fehlen einer noch so unbedeutenden gemeinsamen Grundlage der Atomwaffenstaaten zeigt uns einmal mehr, dass wir nicht auf sie vertrauen können.

Es ist einerseits anzuerkennen, dass es ohne den Nichtverbreitungsvertrag (NVV) vermutlich einige mehr als die bestehenden neun Atomwaffenstaaten geben würde, und die Gefahr eines Atomkrieges damit noch höher wäre. Der fehlende Minimalkonsens bedeutet aber andererseits, dass die Vertragsstaaten sich nicht einig darin sind, wie der Vertrag an manchen Stellen zu verstehen ist, wie sie weiterarbeiten wollen, oder geschweige denn welche Themen überhaupt relevant sind für die Arbeit an einer Welt ohne Atomwaffen. 

Es ist keine Auflösung des Vertrages, dass es kein Abschlussdokument gibt. Dieser besteht und wird weiter als Rahmen für internationale Bemühungen zur atomaren Abrüstung dienen. Aber dass es nun seit 12 Jahren keine Einigkeit der Vertragsstaaten gibt, bedeutet auch, dass dieses Forum nicht fähig oder willens ist, auf die Herausforderungen unserer Zeit zu reagieren. Die Spielregeln für den Umgang mit der immerwährenden Gefahr atomarer Weltvernichtung sind nicht mehr aktuell. Die Technik hat sich weiterentwickelt, neue Trägersysteme sind geschaffen worden, Allianzen und politische Rahmensysteme haben sich verschoben. Die Grundaufgabe des Vertrages, die Verbreitung von Atomwaffen zu verhindern und sie über gegenseitiges Vertrauen und Kontrolle überflüssig zu machen, kann er nicht mehr zeitgemäß erfüllen. Mit Einigungen von vor 12 Jahren (die außerdem nie umgesetzt wurden) finden wir keine Antworten auf die aktuell mögliche Ausweitung der nuklearen Teilhabe, die Aufrüstung der Atomwaffenstaaten oder die Weiterverbreitung von nuklearer Technik auf Kriegswaffen. Der Vertrag und das Gesprächsforum bleiben bestehen und relevant, das haben alle Akteur:innen betont. Aber ihre Relevanz sinkt deutlich, die Atomwaffenstaaten schaufeln mit ihrer Renitenz ihr eigenes und unser aller Grab.

Das vorgeschlagene Abschlussdokument enthielt zwar aufgrund der mutigen und beharrlichen Arbeit der Mehrheit aller Staaten weltweit einige gute Absätze zu den humanitären Auswirkungen von Atomwaffen, die selbst in ihrer Einfachheit leider schon Forschritte gewesen wären. Für unsere menschliche Sicherheit und unsere Zukunft brauchen wir aber auch Verpflichtungen und konkrete Schritte der Atomwaffenstaaten, die zur Abrüstung führen. Solche waren auch in dem Entwurf des Abschlussdokumentes nicht enthalten, selbst eine Annahme dessen wäre also nicht genug gewesen.

Das NVV-Regime ist schon vorher gescheitert. Das Fehlen eines Abschlussdokumentes der Konferenz ist kein Scheitern, es ist ein Offenbaren. Scheitern tut das NVV-Regime, wenn es die Atomwaffenstaaten immer wieder darin bestätigt, nicht über Abrüstung reden zu müssen. Scheitern tut der NVV, wenn es keine gemeinsamen Antworten auf nukleare Drohungen gibt, wenn die Sicherheit der Menschen weltweit nicht berücksichtigt wird, wenn wiederholt die Realitäten der Opfer nuklearer Tests zurückgewiesen werden. Gescheitert ist der NVV in dem Moment, als er es geschafft hat, die rhetorische, quantitative und qualitative Aufrüstung aller Atomwaffenstaaten zu legitimieren, anstatt sie zu stoppen. 

All das hätte mit einem Konsens der Staaten und einzuhaltenden Selbstverpflichtungen gerettet werden können. Dieser August war die Möglichkeit, einen Raum für Deeskalation und Abrüstung zu schaffen. Es war ein Zeitfenster, sich auf die einfache Botschaft zu besinnen, dass es nichts Gefährlicheres und Unrealistischeres gibt als den Wunderglauben, dass Atomwaffen nie wieder eingesetzt werden.

Die Atomwaffenstaaten sind nicht erst jetzt am 26. August daran gescheitert, das einzusehen. Sie haben lediglich wieder einmal offenbart, dass sie das gar nicht wollen. Dass sie diesen Raum der potenziellen Deeskalation für gegenseitige Angriffe und Provokationen nutzen, dass sie alle Menschen immer noch als Geiseln ihrer Machtphantasien halten, dass es keinen Sinn ergibt, einfach auf den guten Willen der Atomwaffenstaaten zu warten. 

Und genau aus dieser Offenbarung erwächst die Stärke des Atomwaffenverbotsvertrages (AVV). Ein Ort internationaler Diplomatie, an dem Kooperation Drohung und Provokation überwiegt, und das obwohl die Vertragsstaaten bei vielen Themen überkreuz liegen. Es ist ein Ort, an dem verstanden wurde, dass es um das Überleben von Millionen Menschen geht und nicht um die geschädigten Egos einiger Machthungriger. Die Arbeitsweise und die Sprache sowie auch die Taten, die daraus folgen, sind beim Atomwaffenverbot konstruktiver, partizipativer, menschenfreundlicher und emanzipatorischer, als es die des NVV je sein werden. Aus der Offenbarung, dass der NVV nicht mehr angemessen und allein in der Lage ist, auf die nuklearen Bedrohungen unserer Zeit zu reagieren, ergibt sich die Dringlichkeit, den AVV zu stärken. Deutschland muss einen Erstschlag von seinem Territorium ausschließen, den AVV finanziell und politisch unterstützen, ihm beitreten und die eigene nukleare Teilhabe beenden. Das würde neuen Raum zur Deeskalation des zweiten Kalten Krieges öffnen, der sich mit dem Ende der NVV-Konferenz erstmal geschlossen hat. Sicherheit vor Atomwaffen gibt es nur ohne Atomwaffen.

In der Konferenz sollten alle Themen behandelt werden, bei denen es um nukleare Sicherheit in Verbindung mit Außenpolitik und Militär geht. Deswegen war es berechtigt und absolut notwendig, die besorgniserregenden Vorgänge rund um Europas größtes AKW Saporischschja anzusprechen. Doch die anwesenden Staaten konnten sich nicht einmal auf eine gemeinsame Realität hinsichtlich der Bedrohungslage einigen und deswegen auch keine Schritte zur Sicherung unternehmen. Dass der Konsens am Ende an einer Formulierung gescheitert sein soll, die eine ukrainische Kontrolle über das AKW fordert, ist eine vorgeschobene, aber vorhersehbare Ausrede. Nun darüber zu reden, dass dies der Stein des Anstoßes gewesen sein soll, verschleiert, dass die Atomwaffenstaaten und der Rest der Welt zu viel grundlegenderen Fragen auch keinen Konsens finden und sie nicht bereit sind, ihre atomare Gewalt von allein aufzugeben. 

Der Verweis auf die Situation im AKW Saporischschja war richtig, weil sie der Gefahr einer Atombombe gleicht und damit gelöst werden muss. Die Art und Weise, wie dies geschehen ist, hat der Gefahr rund um das AKW jedoch nicht geholfen. Russland ist allein verantwortlich dafür, dass überhaupt eine Gefahrenlage entstanden ist, und kann sich der Verantwortung darum nicht entziehen. Mit Opferumkehr und Gaslighting versuchen es aber immer wieder, der Öffentlichkeit einen Streitapfel hinzuwerfen, an dem unser Protest gegen die gemeinsame Geiselnahme der Atomwaffenstaaten gespalten werden soll. Solches Verhalten sehen wir aktuell vermehrt, aber nicht nur von Russland. Solche Äpfel ermöglichen es den westlichen Atomwaffenstaaten auch, sich als verantwortungsbewusst und besorgt um das Gemeinwohl aller darzustellen, nur weil die russische Regierung sich so unglaublich verachtend gegenüber Regeln der Menschlichkeit und Vernunft verhält, dass die fortwährende atomare Drohung der westlichen Staaten vor diesem Hintergrund als legitim und gut erscheint. Das müssen wir zurückweisen, denn jede Art von atomarer Gewalt ist unmenschlich, egal, von wem sie kommt.

Alle Atomwaffen sind menschenverachtend. Die Verantwortung für die mangelnde Umsetzung des NVV-Vertrages in den vergangenen Jahren und das Scheitern des Konferenzkonsens tragen alle Atomwaffenstaaten und ihre Verbündeten. Sie verletzen ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag massiv, indem sie atomar wieder aufrüsten. 

Die Bundesregierung ist dabei Teil des Problems und nicht Teil der Lösung. Kaum im Amt, hat die Ampelkoalition den Kauf des neuen Atombombers F-35 beschlossen, mit dem die deutsche Luftwaffe im Ernstfall Atombomben abwerfen können soll. Sie lässt die qualitative Aufrüstung der hier lagernden US-Atombomben zu, deckt ihre Verbündeten auf dem internationalen Parkett und verweigert sich der umfassenden Zusammenarbeit im Atomwaffenverbotsvertrag.

Marian Losse war Teil der DFG-VK-Jugenddelegation zur NPT Review Conference im August in New York City. Er studiert Friedens- und Konfliktforschung in Marburg.

Kategorie: 2022, atomwaffenfrei Stichworte: 202203, Atomwaffen, atomwaffenfrei, Atomwaffensperrvertrag, Atomwaffenverbotsvertrag

25. März 2021

Der Atomwaffenverbotsvertrag gilt

Dieser Beitrag ist erschienen in der
ZivilCourage 4/2021

Antimilitarismus

Die rechtliche und politische Lage nach dem Inkrafttreten des Vertrages

Von Roland Blach

Die Zahlen

Kundgebung vor dem Kanzleramt in Berlin am 22. Januar (Foto: Uwe Hiksch)

Der Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) ist am 22. Januar 2021 in Kraft getreten, nachdem dem Abkommen 51 Staaten beigetreten sind. Weitere Beitritte werden erwartet: die Staaten, die unterzeichnet haben und im Prozess der Ratifizierung sind (weitere 37 Staaten), sowie die Staaten, die ihre Unterstützung bereits kundgetan haben (weitere 50). 

Diese 138 Staaten stellen über 70 Prozent der Staaten weltweit dar – eine klare Mehrheit. Weitere 17 Staaten sind unentschieden, und 42 Staaten sind dagegen. Von diesen 42 Staaten sind 9 Atomwaffenstaaten und 32 solche, die unter dem sogenannten nuklearen Schirm stehen. Diese 32 Staaten sind besonders gefragt, weil sie laut Nichtverbreitungsvertrag (NVV) als Nicht-Atomwaffenstaaten gelten und sich damit dazu verpflichtet haben, auf Atomwaffen zu verzichten. 

Die rechtliche Situation

Nach dem Inkrafttreten des AVV wird der Vertrag völkerrechtlich gültig. Damit kann man sagen, dass Atomwaffen nach internationalem Recht verboten sind. Allerdings sind die Bestimmungen des Vertrags zunächst nur für die Vertragsstaaten verbindlich. Nach dem Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge müssen auch Unterzeichnerstaaten, die noch nicht ratifiziert haben, die Bestimmungen einhalten. Alle Staaten, die den Vertrag noch nicht unterzeichnet haben, müssen das nicht. 

Der Vertrag schafft durch das Inkrafttreten und die Beitritte vieler Staaten eine Norm. Atomwaffen werden dadurch immer mehr stigmatisiert. Das haben wir mit anderen Verbotsverträgen bereits erfahren, siehe den Landminen-Vertrag oder die B- und C-Waffenkonventionen. 

Auch wenn Hersteller- oder Besitzerstaaten dem Vertrag nicht beitreten, wird es zunehmend schwierig, Atomwaffen zu rechtfertigen. Sie werden als „kontroverse“ Waffen bezeichnet – ein Begriff, der das Verhalten von Finanzinstituten und Firmen nachhaltig ändern kann. 

Um zu verhindern, dass diese Norm zum Gewohnheitsrecht wird, müssen die Gegner des AVV ihren Widerstand immer wieder geschlossen öffentlich erklären („persistent objection“). Kürzlich erst hat die Nato eine solche Erklärung abgegeben. Deswegen ist es besonders wichtig, dass ein Dialog in der Nato über die Zukunft der Atomwaffenpolitik entsteht. 

Dialog in der Nato

Im Nordatlantikvertrag gibt es keine Erwähnung von Atomwaffen – also ist es rechtlich nicht unerlässlich, dass die Nato eine „nukleare Allianz“ bleibt. 

Das immer wiederholte Statement „Solange Atomwaffen existieren, bleibt die Nato eine nukleare Allianz“ kann auch anders herum verstanden werden: Solange die Nato eine nukleare Allianz bleibt, werden Atomwaffen weiterhin existieren. Das ist ein Teufelskreis. 

Europa spielt eine Schlüsselrolle in der Blockade der Abschaffung von Atomwaffen, wenn man die weltweite Situation betrachtet. Afrika, Lateinamerika, Zentralasien und der Südpazifik sowie Teile Südostasiens bilden atomwaffenfreie Zonen. Hier findet man die meisten AVV-Unterstützerstaaten. Europa hat die meisten Gegnerstaaten, nicht zuletzt wegen der vielen Nato-Mitgliedsstaaten. 

Deutschland hat oft erklärt, Rüstungskontrolle und Abrüstung in der Nato voranbringen zu wollen. Auch wenn die Bundesregierung sich nicht dazu in der Lage sieht, dem AVV beizutreten, kann sie einen Dialog über die nukleare Teilhabe und die künftige Rolle der Atomwaffen in der Nato anschieben. 

Was kann Deutschland jetzt machen?

Die politischen Verhältnisse im Bundestag geben momentan keinen Beitritt zum AVV her. Aber der Weg kann noch geebnet werden, wenn die folgenden Maßnahmen unternommen werden: 

● Deutschland könnte zunächst erklären, die Wahrnehmung über die Bedrohung durch nukleare Abschreckung, die die Mehrheit der Staaten teilt, anzuerkennen. 

● Dabei kann die Bundesregierung versichern, dass Deutschland langfristig auf eine Sicherheitspolitik auf der Grundlage der nuklearen Abschreckung verzichten will, weil eine solche nicht nachhaltig ist. 

● Die Verpflichtung aller Staaten unter Artikel VI des NVV, sich für die nukleare Abrüstung einzusetzen, wurde durch den Aktionsplan 2010 konkretisiert. 

● Ein Aktionspunkt ist die Reduzierung der Rolle von Atomwaffen in der Atomwaffenpolitik von Staaten. Die Bundesregierung sollte einen Plan formulieren, wie dieser Aktionspunkt konkret in Deutschland verfolgt wird, besonders in Bezug auf die nukleare Teilhabe. 

● Der öffentlich erklärte Widerstand der Bundesregierung gegen den AVV kann zurückgenommen werden, und die Bundesregierung kann prüfen, ob Deutschland dem Vertrag künftig beitreten kann und was dafür notwendig ist. 

● Eine Teilnahme als Beobachterstaat an den Staatenkonferenzen zur Überprüfung des AVV würde den Dialog mit den AVV-Staaten ermöglichen. 

Aktuelle Wirksamkeit des Vertrags

Der AVV wirkt sich seit dem 22. Januar 2021 noch stärker aus als zuvor, weil er dann Teil des Völkerrechts ist. Atomwaffen gehören damit zu der Klasse der „kontroversen“ Waffen. Der AVV hat die Abrüstungsdebatte bereits verändert und wird seine Wirkung mit dem Inkrafttreten weiter verstärken. 

Seit dem Tag des Inkrafttretens ist der AVV für seine Vertragsstaaten verbindliches Recht und muss durch nationale Maßnahmen umgesetzt werden. Beispielsweise hat das irische Parlament bereits ein Gesetz verabschiedet, das jegliche unter dem Vertrag verbotene Aktivität unter Strafe stellt. 

Bereits jetzt diskutieren Firmen und Finanzinstitute über den neuen Status von Atomwaffen durch den Verbotsvertrag. Firmen wie Airbus, MAN und Thyssen-Krupp sind im Atomwaffengeschäft involviert und können dadurch mehr in die Kritik geraten. 

Die Finanzierung von Atomwaffen wird durch das Verbot der unterstützenden Tätigkeiten (Artikel 1 lit. e) mittelbar untersagt. Finanzinstitute und Banken in Vertragsstaaten können keine Kredite an Hersteller von Atomwaffen und Trägersystemen vergeben oder anderweitig in diese investieren. 

Schon heute haben globale Banken ihre Richtlinien in Bezug auf Atomwaffen angepasst und dabei explizit auf den AVV verwiesen, auch in Staaten wie Deutschland, den Niederlanden und Belgien. 

Das Tabu gegen den Einsatz von Atomwaffen wird mit dem AVV gestärkt. Das kann auf das Verhalten von Staaten, die noch nicht beigetreten sind, Auswirkungen haben. 

Beispielsweise werden künftig explizite und implizite Drohungen mit Atomwaffen nicht ohne scharfe Kritik der Vertragsparteien ausgesprochen werden können. Die Strategie der nuklearen Abschreckung wird in bisher ungekanntem Ausmaß unter Rechtfertigungsdruck kommen. 

Roland Blach ist Geschäftsführer des DFG-VK-Landesverbands Baden-Württemberg.

Kategorie: Antimilitarismus, Atomwaffen Stichworte: 202101, Abrüstung, Atomwaffen, Atomwaffensperrvertrag, Nato, Nordatlantikvertrag, Rüstungskontrolle, Völkerrecht

Haupt-Sidebar

In der aktuellen Ausgabe erwarten euch spannende Beiträge zu unseren gemeinsamen Bemühungen gegen den neuen Kriegsdienst. Ein besonderer Fokus liegt auf dem neuen Wehrdienstmodernisierungsgesetz und den Beratungsaktivitäten der DFG-VK.

Hier ein kleiner Einblick in die Themen:

  • 5 Fragen zu Venezuela
  • Dr. Margot Käßmann zur EKD-Friedensdenkschrift
  • Schulstreik gegen die Wehrpflicht
  • Wie der Krieg hierzulande vorbereitet wird
  • Herausnehmbares Poster für deine Beratungsarbeit!

Vergangene Ausgaben findet ihr in unserem Archiv.

  • Datenschutz
  • Impressum

Urheberrecht © 2026 Anmelden