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DFG-VK

1. September 2021

Satzung trifft auf Pandemie-Realität

Dieser Beitrag ist erschienen in der
ZivilCourage 4/2021

DFG-VK-Info

Der bevorstehende DFG-VK-Bundeskongress unter Corona-Bedingungen

Von Stefan Philipp

Der DFG-VK-Bundesausschuss hat Ende August entschieden, dass der Bundeskongress wegen der Coronapandemie auf das Jahr 2022 verschoben wird. Weitere Informationen unter https://buko2021.dfg-vk.de

Bundeskongresse sind das höchste (Entscheidungs-)Gremium (lateinisch „Schoß, Innerstes“) in der DFG-VK und damit der Wesenskern demokratischer Willensbildung in unserer Organisation und der Teilhabe der Mitglieder. Nach der Satzung muss „mindestens alle zwei Jahre“ ein Bundeskongress (Buko) stattfinden. 

Und so hat der Bundesausschuss (BA) im letzten Jahr beschlossen, den nächsten Buko vom 29. bis 31. Oktober 2021 in Halle (Saale) in Sachsen-Anhalt durchzuführen. Die organisatorischen und inhaltlichen Vorbereitungen dafür laufen seit Monaten, die Jugendherberge als Tagungsort und Übernachtungsmöglichkeit für die Delegierten ist seit Langem fest gebucht. Der Vertrag dafür kann bis Anfang September kostenfrei storniert werden. Fraglich ist nämlich, ob wegen der Pandemie erlassene staatliche Vorgaben einen Kongress Ende Oktober rechtlich zulassen und ob eine solche Präsenzveranstaltung sinnvoll und verantwortbar ist. 

Der BA hat deshalb auf seiner Sitzung im Juni beschlossen, sich Ende August festzulegen, ob und wie der Buko stattfinden wird. Zum Redaktionsschluss Mitte August war also noch unklar, ob die Delegierten und interessierten Mitglieder real in Halle (Saale) zusammenkommen können, ob der Kongress per Videokonferenz stattfindet oder ins nächste Jahr verschoben wird. Ab Anfang September sind alle Informationen dazu auf der Website www.dfg-vk.de zu finden.

Coronapandemie

Wie sich die Coronapandemie weiterentwickelt und welche staatlichen Bestimmungen wann gelten, ist unklar. Die Anzahl der Neuinfektionen stieg allerdings Anfang August wieder kontinuierlich an. Es ist jedenfalls nicht damit zu rechnen, dass die Pandemie Ende Oktober vorbei ist und die Beschränkungen für Versammlungen aufgehoben sind. 

Bis zum 26. August galt und gilt in Sachsen-Anhalt die „14. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2“. Nach dieser gilt bei allen Veranstaltungen, wobei „Mitglieder- und Delegiertenversammlungen“  ausdrücklich als solche genannt werden, die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern. Nach Auskunft der Jugendherberge dürften sich in dem für den Buko vorgesehenen Versammlungsraum nach dieser Vorgabe lediglich 35 Personen aufhalten. Außerdem haben alle TeilnehmerInnen der Veranstaltung einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Und schließlich müssen alle Nicht-Geimpften täglich eine negative Testbescheinigung vorlegen oder unter Aufsicht einen Selbsttest vornehmen. 

Es ist vernünftigerweise nicht davon auszugehen, dass bei einem wahrscheinlichen Anstieg der Neuinfektionen im Herbst – Stichworte: „vierte Welle“, ansteckendere Delta-Variante  – weniger einschneidende Maßnahmen verordnet werden.

Ein normaler Buko mit um die 100 TeilnehmerInnen, der die satzungsmäßigen Aufgaben erledigt, scheint damit für das letzte Oktoberwochenende unwahrscheinlich. Das schafft für die DFG-VK politische, aber auch satzungsrechtliche Probleme.

Nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches für Vereine finden Mitgliederversammlungen als Präsenzveranstaltungen statt. Das ist auch der Regefall für die Bukos der DFG-VK; eine Regelung, dass ein solcher auch digital stattfinden könnte, findet sich in der Satzung nicht. Allerdings hat der Bundestag bereits am 28. März 2020 das „Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie“ (GesRuaCOVBekG) beschlossen, dessen Paragraf  5 bis Ende 2021 befristete Ausnahmeregelungen schafft. 

Deshalb könnte die DFG-VK ihren Buko auch digital, also z.B. als Videokonferenz durchführen. Und auch der Vorstand/BundessprecherInnenkreis (BSK) bliebe „auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung seines Nachfolgers im Amt.“ 

Es wäre also rechtlich nicht notwendig, einen eintägigen Buko Ende Oktober als Präsenzveranstaltung oder digital nur deshalb durchzuführen, um Rechenschaftsberichte entgegenzunehmen und den BSK sowie weitere FunktionärInnen zu wählen. Ein solcher Vorschlag wurde im Vorfeld der genannten Abstimmung des BA gemacht, verbunden mit der Idee, einen zweiten Teil mit Antragsberatung, Workshops etc. dann z.B. im nächsten Frühsommer zu veranstalten.

Der BA könnte Ende August also rechtlich unbedenklich entscheiden, den 23. DFG-VK-Bundeskongress mit dem bereits beschlossenen (oder einem geänderten) Tagesordnungsvorschlag im nächsten Jahr durchzuführen – ganz real mit anwesenden Delegierten und Mitgliedern. 

Die sinnvolle politische Lösung: Verschiebung des Bundeskongresses

Das wäre aus meiner Sicht auch politisch sinnvoll. Eine der wesentlichen Aufgaben und gleichzeitig zentrales Recht des Buko ist  die Wahl des BSK/Vorstands. 

Zurecht erhalten Menschen, die sich dafür zur Wahl stellen, einen großen Vertrauensvorschuss und werden in der Regel gewählt. Und so sehr es geschätzt wird, wenn gerade junge Menschen für eine  Mitarbeit im DFG-VK-Führungsgremium bereit sind, so befremdlich war es für viele Delegierte beim letzten Buko 2019 in Frankfurt am Main, dass dort einige Kandidaturen quasi „vom Himmel fielen“; dass sich nämlich Menschen zur Wahl stellten, die man auf Bundesebene niemals zuvor gesehen hatte, die auch nicht durch inhaltliche Beiträge beim Kongress oder zuvor eine Position bezogen hätten, die sichtbar gemacht hätte, wofür sie stehen. 

Es gibt also durchaus auch kritische Fragen zum BSK und seiner Arbeitsweise in den letzten beiden Jahren. Dass diese im Rahmen einer distanzierten Videokonferenz vernünftig gestellt und umfassend beantwortet werden, ist leider nicht sehr wahrscheinlich. Da es seit Pandemiebeginn im März 2020, also kurz nach dem letzten Buko, auf Bundesebene fast ausschließlich Telefon- und Videokonferenzen mit begrenzten Möglichkeiten zu vertiefter inhaltlicher Arbeit gab, wären Wahlen bei einem zweigeteilten Buko mit Formalien im Oktober und einem inhaltlichen Teil im nächsten Jahr der falsche Weg.

Mitgliedsbeitrag ab 2022 freiwillig erhöhen

Bleibt ein Problem: Für den Buko liegt ein Antrag zur Erhöhung der Mitgliedsbeiträge vor. Das ist traditionell ein äußerst umstrittenes Thema in der DFG-VK, das intensiv diskutiert werden muss. Sollte der Kongress verschoben werden, würde  eine Erhöhung, so sie denn beschlossen wird, erst 2023 die Verbandsfinanzen verbessern.

Meine Lösung, die ich zur Nachahmung ermpfehle: Ich erhöhe meinen Monatsbeitrag ab dem 1. Januar 2022.

Stefan Philipp ist Chefredakteur der ZivilCourage. In der Ausgabe 5/2020 (Seite 28 f.) hat er sich unter der Überschrift „Die DFG-VK-Satzung, das unbekannte Wesen“ vor allem mit den Aufgaben des BundessprecherInnenkreises beschäftigt.

Kategorie: DFG-VK Stichworte: 202103, Bundeskongress, Satzung

1. September 2021

Basisdemokratisch und friedlich streiten

Dieser Beitrag ist erschienen in der
ZivilCourage 4/2021

DFG-VK-Info

Ein Konsensverfahren für den DFG-VK-Bundeskongress 2021

Von Olaf Maiwald, Manfred Diebold und Michael Sünner

Im Dezember 2019 stimmte der Bundesausschuss in Kassel für einen Antrag, der für den Bundeskongress 2021 ein Konsensverfahren zu etablieren vorsieht. Der Auftrag der daraus entstandenen Arbeitsgruppe ist klar: Für den Bundeskongress wird ein Verfahren entwickelt, die Antragsberatung als Konsensverfahren zu gestalten. Doch weshalb überhaupt ein Konsensverfahren? Wozu dient die Methode und was sind ihre Stärken? Dazu ein knapper Text zur Einführung.

Entscheidungsfindung auf dem Bundeskongress

Nach bisheriger Praxis nehmen die Delegierten bei Bundeskongressen oder Bundesausschusssitzungen Anträge an bzw. lehnen sie ab, indem sie mit Ja, Nein oder Enthaltung stimmen. Es zählt die Mehrheit der abgegebenen Stimmen – egal was der „unterlegene“ Rest denkt. Mehrheitsentscheidungen hinterlassen bei der „unterlegenen“ Gruppe oft Unzufriedenheit und damit verbundene Zurückhaltung oder Gegnerschaft – das schlägt sich vor allem bei der Umsetzung der Entscheidungsinhalte nieder.

Auf das Problem der Mehrheitsentscheidungen wurden wir in der DFG-VK erneut aufmerksam, als ein Antrag zur politischen Positionierung des Verbandes gegenüber der AfD sehr heftig diskutiert wurde. Das Beratungs- und Antragsverfahren des Verbandes mit Änderungsanträgen und gestuftem Abstimmungsverfahren über diese Änderungsanträge berücksichtigt relativ wenig, worin die Hintergründe und damit verbundenen Interessen und Wünsche der jeweils anderen liegen. Oft können auch Anliegen nicht vollständig differenziert eingebracht werden. 

So auch bei diesem Antrag: Er wurde mit einfacher Mehrheit abgelehnt, und es entstand dadurch eine heftige Gegnerschaft zwischen „Gewinner*innen“ und „Verlier*innen“ – trotz Entscheidung waren die Fronten verhärteter als vorher, und die Umsetzung des Beschlusses stand schnell infrage. So wurde dann auch ein Antrag zum gleichen Anliegen erneut angebracht und diesmal mehrheitlich befürwortet, führte aber auch dann wieder zu Unzufriedenheiten bei „Gewinner*innen“ und „Verlierer*innen“

Um hierfür Abhilfe zu schaffen wurde eine Arbeitsgruppe Konsens gebildet, die nach zwei DFG-VK-weit offenen Workshops zu Konsensmethoden in gemeinsamer Gruppenarbeit und vielen Videokonferenzen ein reduziertes und illustratives Vorgehen erarbeitete: Auf dem kommenden Bundeskongress sollen exemplarisch zwei Anträge im Konsensverfahren behandelt werden, so dass Wirkungsweisen und Nachhaltigkeit der getroffenen Entscheidungen auch für alle Delegierten sichtbar werden. Wir hoffen, auf künftigen Bundeskongressen den Anteil der zu konsensierenden Entscheidungen zu steigern.

Konsens finden als Methode.

„Konsensieren“ oder „Konsens zu finden“ bedeutet, spezifische Methoden zur Entscheidungsfindung in einer Gruppe anzuwenden, die dazu geeignet sind, tragfähige Lösungen mit größtmöglicher Akzeptanz in der gesamten Gruppe zu erlangen. Dabei erlauben es Methoden der Konsensfindung, zu Entscheidungen zu gelangen, ohne dass Einzelne faule Kompromisse eingehen müssen. Konsens muss dabei aber weder bedeuten, dass alle der gleichen Meinung sind, noch dass es keine Vorbehalte Einzelner zur Entscheidungsformulierung geben kann. Konsens soll also nicht als „Einheitsbrei“ missverstanden werden. Zum Einsatz kommt das Konsensieren nicht nur dann, wenn es einen Konflikt über ein Thema gibt, sondern auch wenn es darum geht, bei einem Entscheidungsprozess alle Beteiligten und Betroffenen mit einzubeziehen. 

Konsensieren ist ein basisdemokratischer Ansatz in sozialen Bewegungen als Alternative zum Mehrheitsentscheid. Wir sind überzeugt, dass Konsensfindung ein wesentlicher Aspekt von gewaltfreier Auseinandersetzung über Inhalte im Verband sein kann und sich daher auch gerade für die Anwendung auf den zentralen Entscheidungsforen des Verbandes eignet.

Konsensverfahren: Die Idee des Konsensfischs

Doch Konsens bleibt abstrakt, wenn die Methoden nicht erklärt werden. Das wollen wir hier knapp versuchen. Zunächst mit dem Konsensfisch, der den idealen Verlauf einer Konsensberatung verbildlicht. 

Der Konsensfisch ist eine Vorstellungshilfe für die Phasen des Konsensverfahrens – um ihn „zu lesen“, beginnt man am Schwanz.

Die Phase 1 beschreibt das Problem, das gelöst werden soll. Etwas allgemeiner formuliert: warum man sich der Sache widmen sollte und worum es geht. Der breite Schwanz eben, der sich verjüngt, indem eine möglichst präzise Fragestellung/Aufgabenstellung dafür gefunden werden sollte, die auch deutlich für alle visualisiert werden sollte, damit schon in der Anfangsphase keine Missverständnisse über nicht ausreichend kommunizierte Fragestellungen auftreten. 

Die Phase 2 (der nun wieder breiter werdende Fischkörper bis zur Rückenflosse) ist die Spontanphase oder auch „Phase des Ideensammelns“.

Hier werden Interessen, Wünsche, Anforderungen, Bedürfnisse, Gedanken ausgesprochen und gesammelt – um so zu einer zukünftigen Lösung, die für alle tragbar ist, beizutragen.

In der Phase 3 werden Lösungsvorschläge entwickelt, „konvergierendes Denken“ ist gefragt. Dieser Phase geht eine „Stöhn“-Zone (Groan Zone) voraus, also Aufräumen, Einordnen, Gruppieren der Ideen – bildlich als zackige Rückenflosse dargestellt. Die vielen Ideen mit losen Enden aus Phase 2, sollen im folgenden wieder zusammengefasst werden sollen. Hier ist es wichtig, für Rückfragen an die Ideengeber*innen und zur Erläuterung der Positionen und Hintergründe genügend Zeit/Raum zu haben, um zu erfahren und zu verstehen, worum es den Befürworter*innen und den „Bedenkenträger*innen“ geht.

Die Phase 4 dient auf der Basis verschiedener Lösungsmöglichkeiten aus Phase 3 dem Herausarbeiten des Konsens, dem Sammeln und Entwickeln von Lösungen in Hinblick auf einen oder mehrere Konsensvorschläge: Wie können die losen Enden wieder verknüpft werden? Können weitere kreative Lösungen gefunden werden, die unterschiedliche Perspektiven mit einschließen? Es ist konvergierendes Denken gefragt, um zu einem möglichst gemeinsamen Punkt zu gelangen oder eine gemeinsame Schnittmenge zu finden. 

Methoden: Systemisches Konsensieren oder Konsensstufen

Eine weitere Methode ist das „systemische“ Konsensieren, bei dem verschiedene Lösungsvarianten gemeinsam erstellt oder vorgestellt, besprochen und angepasst werden.

Zu diesen Lösungsvorschlägen werden dann im Abstimmungsverfahren die vorhandenen Widerstände der Delegierten festgestellt. Eine Option ist dabei immer auch die sogenannte Null-Lösung oder Passiv-Lösung: Es bleibt alles so, wie es ist.

Alle Lösungsvorschläge erhalten von jeder Beteiligten Widerstandspunkte, beispielsweise 0-10:

0 bedeutet dann volle Zustimmung oder kein Widerstand, 9 oder 10 dagegen sehr starke Ablehnung, höchster Widerstand, Veto.

Jede*r Delegierte nennt seine*ihre Widerstandswerte zu den jeweiligen Lösungsvorschlägen oder trägt sie auf einer Stimmkarte ein. Die Widerstandswerte werden in einer Kalkulationstabelle aufsummiert und das Ergebnis visualisiert.

Alternativ zu den Widerstandswerten können auch die 6 Konsensstufen genutzt werden (siehe Grafik oben): Vorbehaltlose Zustimmung, leichte Bedenken, schwere Bedenken, beiseitestehen, Enthaltung, Veto. Hier werden dann die gleichzeitig hochgehaltenen Konsenskarten mit der jeweiligen Konsensstufe eines Delegierten aufsummiert und das Ergebnis ebenfalls visualisiert. 

Die spezifischen Abstimmungsausdrücke wie „Beiseite stehen“ (eine Entscheidung tolerieren, sie nicht blockieren, aber auch zum Ausdruck bringen, dass sie entweder für einen selbst belanglos ist, oder man sich an der Umsetzung nicht beteiligen wird) oder auch „leichte Bedenken“ (die eine Entscheidung tolerieren, aber sich ein anderes Ergebnis wünschen würden) können helfen, einen gefundenen Konsens immer weiter zu verfeinern, um so immer weiter zu einer tragfähigen Lösung zu reifen.

Mit diesen konkreten und weiteren Moderationsmethoden erhält die Entscheidungsgruppe ein Stimmungsbild: Gibt es einen oder mehrere Lösungsansätze oberhalb der Null-Lösung? Wo gibt es keine, leichte, starke oder sehr starke Widerstände Einzelner zu den Lösungsvorschlägen?

Zunächst wird jetzt nach den (Hinter-)Gründen, Motiven, Interessen, Erklärungen für „Widerstände“ oder „Bedenken“, „Beiseite-stehen“, „Enthaltung“ oder „Veto“ gefragt, so dass jede*r die Möglichkeit erhält, ihre*seine Position den anderen zu erläutern und die Positionen der anderen zu verstehen.

Bei ernsten Bedenken muss nachgefragt werden und diese durch Klärung abgebaut oder ein anderer Kompromissvorschlag gefunden werden. Hieraus können Veränderungen der Lösungsvorschläge entwickelt werden und in einer nächsten Runde erneut die Widerstände oder Konsensstufen abgefragt werden.

Es gibt kein Verfahren mit Erfolgsgarantie, es kann Rückschläge geben, dann muss gegebenenfalls zu einer früheren Phase wieder eingestiegen werden, 

Durch gut moderierte Konsensverfahren oder solche, die selbständig von darin geübten Gruppen durchgeführt werden, können diese zu größerer Zufriedenheit mit den Ergebnissen führen als die einfachen Mehrheitsentscheidungen. Konsensverfahren schaffen weniger Gewinner*innen und Verlierer*innen, schaffen Verständnis für die anderen und suchen nach gemeinsamen Lösungen. Sie können aber Widerstände, Beiseitestehen, Enthaltungen und ein Veto nicht ausschließen, begegnen diesen Positionen aber mit Anerkennung und Respekt.

Konsens konkret: Bundeskongress 2021

Von der AG Konsens wurden zwei vorliegende Anträge zur Behandlung im Konsensverfahren für den DFG-VK-Bundeskongress vorgeschlagen und vom Bundesausschuss befürwortet, damit die Konsensmethoden beim Buko vorgestellt und diese Anträge im Konsensverfahren entschieden werden können anstelle des üblichen Mehrheitsverfahrens. Dafür wurde auch entsprechend mehr Zeit vorgesehen.

Um die gemeinsame Erfahrung mit dem Konsensverfahren beim Bundeskongress möglichst erfolgreich zu gestalten, haben wir für die Moderation mit den entsprechenden Hilfsmitteln/Tools zur schnelleren Auswertung der Widerstandswerte/Konsensstufen zwei erfahrene Menschen aus der Friedensbewegung gefunden: Sarah Fromm (hauptamtliche Mitarbeiterin der Werkstatt für gewaltfreie Aktion, Baden [WfgA]), und Ulrich Wohland (Netzwerk ORKA [Organisation & Kampagnen] und WfgA) werden die Moderation für diesen Part beim Bundeskongress übernehmen.

Bei den beiden ausgewählten Anträgen handelt es sich um einen Antrag zur Mitgliedsbeitragserhöhung ab 2022 und um die Anträge zur Einsparung von Kosten bei der ZivilCourage durch die Internetversion in Verbindung mit einer Reduzierung der zu verschickenden Druckversion.

Olaf Maiwald, Manfred Diebold und Michael Sünner arbeiten in der AG Konsens mit.

Kategorie: DFG-VK Stichworte: 202103, Bundeskongress, Konsens

1. September 2021

„Das Rad in die richtige Richtung drehen“

Dieser Beitrag ist erschienen in der
ZivilCourage 4/2021

DFG-VK-Info

Das Konzept für die Lobbyarbeit des DFG-VK-Bundesverbands

Von Elvin Çetin

„… damit weniger Müll rauskommt!“

Oft haben wir von der DFG-VK mit unseren Forderungen große Teile der Bevölkerung hinter uns. Dennoch lässt die Bundesregierung unentwegt aufrüsten, um beispielsweise auch in Zukunft die technischen Anforderungen der sog. nuklearen Teilhabe zu erfüllen. Die Arbeit unseres Verbandes konzentriert sich bisher vor allem auf die Straße und erreicht damit in erster Linie die Bevölkerung. Defizite hat unser Verband jedoch in der „Bearbeitung“ wichtiger politischer Entscheider:innen, die unsere Aktionen leider nur selten wahrnehmen.

Wie vom Bundesausschuss beschlossen, wurde im Rahmen der neuen Lobbying-Stelle ein Konzept für die zukünftige Lobbying-Arbeit der DFG-VK vorgelegt. Es wurde mit einigen Aktiven des Verbandes – vor allem den Kampagnenverantwortlichen – abgestimmt. Anschließend hatten auch die Bundesausschuss-Mitglieder die Möglichkeiten, Änderungen einzubringen. Bei der virtuellen BA-Sitzung im Juni wurde das Konzept beschlossen. 

Zu Recht wird Lobbying oftmals aus verschiedenen Gründen kritisiert. Das Lobbyieren von Parteien und Abgeordneten gehört aber zu den Werkzeugen friedensbewegten Handelns – neben der Mobilisierung von Basisaktivismus, der medialen Einflussnahme auf Narrative, dem Aufbauen und Pflegen von Netzwerken und dem Wählen von linken friedensbewegten Parteipolitiker:innen. Wir sollten den Rüstungslobbyist:innen und Militärs nicht die Parlamente überlassen, sondern auch hier gegenhalten und uns auf diesem Parkett verstärkt für Frieden einsetzen.

Eine große Stärke unseres Verbandes ist die bundesweit aufgestellte Struktur mit Ortsgruppen und Landesverbänden, um vor allem auf kommunaler und regionaler Ebene für Aktionen zu mobilisieren und auch um Verbindungen zu u.a. Stadträten und Landesparlamenten aufzubauen. Die Koordinierung von friedensbezogenen Bemühungen zusammen mit anderen Gruppen und Partner:innen ist ein wichtiger Baustein für die Friedensbewegung. Dementsprechend ist die DFG-VK Teil von Bündnissen und Netzwerken, um gemeinsame Ziele zu erreichen und gemeinsame Interessen voranzutreiben. Auch dies ist eine wichtige Ressource für (gemeinsame) Lobbyingaktivität und bietet eine hilfreiche Struktur für den Erfahrungs- und Wissensaustausch. Um unsere Ziele zu erreichen, Aufmerksamkeit für bestimmte politische Zusammenhänge und Probleme zu erregen und Alternativen dazu anzubieten, haben wir zu den unterschiedlichen politischen Themen Aktionen und Kampagnen. Im Lobbying-Konzept liegt der Hauptfokus auf den größten Kampagnen und Themenfeldern:

Engagement gegen Atomwaffen

In Büchel sind nach wie vor etwa 20 US-Atombomben gelagert. Zusätzlich plant die Bundesregierung die Anschaffung von neuen nuklearwaffenfähigen „F-18“-Kampfflugzeugen und bezieht sich in der Debatte um ein Atomwaffenverbot in erster Linie auf die „nukleare Teilhabe“. 

Die Ziele der Kampagne Büchel ist überall – atomwaffenfrei.jetzt sind eine umfassende nukleare Abrüstung und die internationale Ächtung/Abrüstung aller Atomwaffen sowie der Beitritt Deutschlands zum Atomwaffenverbotsvertrag.

Stopp der Rüstungsporte

Ein weiteres Hauptthema ist der Export von Rüstungsgütern. Deutschland ist weltweit einer der größten Rüstungsexporteure, bei Großwaffen auf Platz vier, bei Kleinwaffen auf Platz 2 im Ranking. Zudem wurden bundesdeutsche Großwaffentransfers in den vergangenen fünf Jahren um mehr als 20 Prozent gesteigert. Die bestehende widersprüchliche Gesetzeslage mit dem Außenwirtschafts- und dem Kriegswaffenkontrollgesetz zum Export von Rüstungsgütern und Kriegswaffen ist unternehmensfreundlich und wird exportfördernd ausgelegt.

Die Kampagne Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel! setzt sich für ein Exportverbot von Waffen und sonstigen Rüstungsgütern ein. Ein aktueller Vorschlag von Greenpeace für einen Gesetzentwurf setzt diese Forderungen weitgehend um und sollte nach der Bundestagswahl im Mittelpunkt von Verhandlungen über einen Koalitionsvertrag stehen. Entsprechend werden die voraussichtlichen Vertreter:innen von Grünen und SPD in diesen Verhandlungen identifiziert, um direkt nach der Bundestagswahl Termine mit ihnen durchzuführen.

Killerroboter verhindern

Beim Thema autonome Drohnen arbeitet die Bundesregierung aktuell nicht auf ein verbindliches nationales oder internationales Verbot autonomer Waffensysteme hin. In ihren Koalitionsverträgen haben die drei Regierungsparteien CDU, CSU und SPD 2013 und 2018 aber vereinbart, autonome Waffen ächten zu wollen. Bundesaußenminister Heiko Maas spricht sich immer wieder für Deutschlands Einsatz zur Ächtung solcher Waffen aus. Bisher gibt es aber keine Anstrengungen seitens der Bundesregierung, nationale Gesetze zum Verbot von vollautonomen Waffen auf den Weg zu bringen oder ein Moratorium über deren Entwicklung und Beschaffung zu verabschieden. 

Ziel der Kampagne gegen Killerroboter sind ein präventives Verbot für die Entwicklung, die Produktion, den Handel und die Nutzung von autonomen Waffensystemen, ein klares Bekenntnis der amtierenden Bundesregierung zur im Koalitionsvertrag zugesagten globalen Ächtung autonomer Waffensysteme und eine verbindlichere Formulierung im neuen Koalitionsvertrag sowie ein völkerrechtliches Verbot auf VN-Ebene im Rahmen der VN-Waffenkonvention. 

Hier gilt es, die meinungsführenden Bundestagsabgeordneten von CDU, CSU und SPD in Bezug auf das Koalitionsversprechen, autonome Waffensysteme ächten zu wollen, zu lobbyieren. Weitere wichtige Akteur:innen sind das Auswärtige Amt sowie Investor:innen, um sicherzustellen, dass keine Projekte bzw. Unternehmen finanziert werden, die mit der Entwicklung oder der Produktion von Waffen mit autonomen Fähigkeiten in Verbindung stehen.

Ab 2029 will die Luftwaffe über die Eurodrohne (voraussichtlich von Airbus Defence & Space als Generalunternehmer) verfügen, die aufklären, abhören oder angreifen kann. Der Bundestag hat am 14. April für die Entwicklung und Anschaffung gestimmt. Die Bundesregierung spricht sich mehrheitlich für eine Bewaffnung/Munitionierung der Eurodrohne aus.

Die Bewaffnung der bereits geleasten israelischen „Heron“-Drohnen fand im Dezember 2020 nicht die Unterstützung der SPD. Dies war ein enormer Erfolg der Friedensbewegung, welcher insbesondere auch der Initiative und dem Einsatz von DFG-VK-Mitgliedern und der Drohnen-Kampagne zu verdanken ist. 

Im März 2021 wurde mit dem Ziel, die Bewaffnung von Drohnen aus politischer, rechtlicher und ethischer Perspektive zu erörtern, eine SPD-Projektgruppe gegründet. Dies ist eine wichtige Anlaufstelle für Gespräche, da die Kommission bis Ende des Jahres ihre Empfehlungen vorlegen soll. 

In Bezug auf die Themen Drohnen und autonome Waffensysteme ist insbesondere das „Future Combat Air System“ (FCAS) von großer Bedeutung. Das FCAS ist ein Milliarden Euro teures deutsch-französisch-spanisches Großprojekt für den Nachfolger u.a. des Eurofighters – es soll bemannte und unbemannte Luftfahrzeuge beinhalten und auch nuklearwaffenfähig sein. Ziel ist es, gegen die Realisierung des FCAS aktiv zu werden und eine breite Ablehnung in der Bevölkerung zu erzeugen. 

Hierzu muss das Thema aber erstmal mehr in den Fokus der Öffentlichkeit rücken. Die Informationsstelle
Militarisierung
 lieferte bereits erste Recherchen und Analysen. Außerdem gibt es erste Kooperations-Bemühungen von Friedensgruppen mit dem Ziel, sich um Aktionen und Lobbying zu kümmern. Konkrete Zielgruppen des Lobbyings wären die Grünen, CDU, SPD und eventuell auch zivile Unternehmen, die dem Projekt zuliefern. 

Militarisierung der Jugend beenden

Aktuell können Jugendliche in Deutschland schon nach Beendigung der Mindestschulzeit und mit einem Mindestalter von nur 17 Jahren eine militärische Ausbildung bei der Bundeswehr beginnen. 

Ziele der Unter18Nie!-Kampagne und der Bemühungen gegen Bundeswehr-Werbung sind die Anhebung des Rekrutierungsalters für den Militärdienst auf 18 Jahre sowie das Verbot jeglicher Bundeswehrwerbung (zunächst die auf Minderjährige abzielende). 

Derzeit vertritt die SPD die Position, dass es keine Ausbildung an der Waffe für Minderjährige geben soll. Jedoch sollen minderjährige Bewerber:innen bis zum Erreichen der Volljährigkeit ein ziviles Beschäftigungsverhältnis bei der Bundeswehr eingehen können. Die Grünen sind für „unter 18 nie“, es ist aber fraglich, ob sie es wirklich umsetzen, wenn sie an der Regierung sind – auch dann müsste also weiter Druck gemacht werden. 

Kampf gegen Windmühlen?

Beim Einsatz für eine Welt ohne Krieg und Unterdrückung entsteht manchmal der Eindruck, einen Kampf gegen Windmühlen zu führen. Gleichzeitig ist es wichtig, sich vor Augen zu halten, dass es viele verschiedene Wege gibt, unsere Sichtweisen in den politischen Prozess einzubringen. Meinungsführende Personen in Politik und Öffentlichkeit von den eigenen Grundsätzen und Ansichten zu überzeugen, ist einer von vielen Wegen; der Aufbau von Beziehungen zu ihnen ist wichtig. 

Darüber hinaus gibt es viele Akteur:innen, die aktiv sind – man ist eines von vielen Rädern im System und kann lediglich versuchen, dieses Rad in die richtige Richtung zu drehen und fortwährend dabei zu lernen, welche Hebel etwas bewegen – und welche nicht.

Elvin Çetin ist Referentin für Lobbyarbeit des DFG-VK-Bundesverbands.

Kategorie: DFG-VK Stichworte: 202103, Bundestag, Lobbyarbeit, Parlament

14. Juni 2021

Informationen „aus dem Maschinenraum“

Dieser Beitrag ist erschienen in der
ZivilCourage 4/2021

DFG-VK-Info

Technische Umstellungen der DFG-VK-Homepage bieten Vorteile für Gruppen

Von Ralf Buchterkirchen und Jérôme Drees 

Um eine komplexe Homepage, wie die der DFG-VK (https://dfg-vk.de) mit ihren 19 Gruppen- und Kampagnenseiten betreiben zu können, bedarf es eines sogenannten Content Management Systems, kurz CMS. Damit ist es möglich, dass verschiedene Personen ohne tiefergehende Kenntnis der Funktionsweise eines Webservers Inhalte einstellen und damit allgemein verfügbar machen können. 

Unsere Präsenz im Internet ist ein wichtiger Baustein unserer Sichtbarkeit. Das bisher verwendete System Contao, welches teilweise schwergängig zu bedienen war und uns Administrator*innen immer wieder vor Herausforderungen stellte, genügte unseren Ansprüchen an ein modernes und vor allem flexibles System nicht mehr. Daher beschloss die Arbeitsgruppe Medien vor ziemlich einem Jahr, einen Umzug auf WordPress zu prüfen. 

Gesagt – getan. Einige Monate später stand das Konzept, und uns war klar, dass eine Migration nicht wie erhofft automatisch auf Knopfdruck möglich sein würde. Kommerzielle Anbieter*innen, die dies offerierten, funktionierten entweder nicht so, dass es für uns sinnvoll gewesen wäre, oder waren mit einem geforderten Preis von 24.000 Euro (!) einfach zu teuer. 

Es musste also Handarbeit sein. In verschiedenen Onlinemeetings vorgestellt, immer wieder neu diskutiert, vom Bundesausschuss verabschiedet und mit hohem Einsatz insbesondere derer, die für die Homepageinhalte verantwortlich sind, haben wir es geschafft und konnten die Bundesseite und einen Großteil der Gruppenseiten auf die neue Plattform übernehmen und am 12. März live gehen.

Sicher sind noch einige kleinere und vielleicht auch größere Anpassungen notwendig, aber sicher kann man die Umstellung als Erfolg verbuchen. Wir hoffen, dass bis Juni alle bisherigen Gruppen die Umstellung ebenfalls vollzogen haben. Erfreulich ist auch, dass im Rahmen der Migration bereits zwei weitere Gruppen eine eigene Homepage über die DFG-VK haben, weitere werden folgen. Und auch die ZivilCourage ist jetzt kein einfacher Unterpunkt der Hauptseite mehr, sondern hat eine eigene unabhängige Webpräsenz. 

Welche Vorteile bringt die Umstellung für die Friedensarbeit? 

Wir sind flexibler. Im wenigen Minuten können wir eine Kampagnenseite aufbauen und online bringen, für die Ersteller der Inhalte ist es sehr einfach und ohne größeres technisches Wissen möglich, Inhalte flexibel layoutet ins Netz zu bringen. Wir bewegen uns technisch auf dem aktuellen Stand und erfüllen alle an uns selbst gestellten (und natürlich auch die gesetzlichen) Anforderungen an den Datenschutz. 

Auch neue Präsentationsformen sind einfacher möglich und zu implementieren. Jacob Seiffert hat sich zur Aufgabe gemacht, die Beiträge aus der Zivilcourage einzusprechen und über Soundcloud verfügbar zu machen. In Zukunft wird in der Onlineausgabe der Zivilcourage hinter vielen Artikeln ein entsprechendes Icon sein, über das man direkt den Beitrag anhören kann.

Aufgrund der Popularität von WordPress gibt es zahlreiche Erweiterungen, die uns auch neue Formen der politischen Aktion ermöglichen sollen, beispielsweise automatisch generierte Briefe an Abgeordnete, Unterschriftensammlungen, selbst interaktive Tool wie ein „Wahl-o-mat“ sind denkbar. All dies wird nach und nach implementiert werden.

Was bedeutet das für die DFG-VK-Gruppen? Wenn eine Gruppe eine eigene Webpräsenz möchte, wendet sie sich an admin_it@dfg-vk.de. Sie bekommt dann eine eigene WordPress-Instanz und kann dort frei agieren. Die Hauptinstallation kümmert sich um Layout, Updates und grundsätzliche Funktionen, also den ganzen Technikkram, die Gruppe braucht sich nur um die Inhalte zu kümmern. Gerne führen wir dazu auch Schulungen durch und organisieren Erfahrungsaustausch. Es gibt sicher keinen einfacheren Weg, an eine Friedenshomepage zu kommen.

Der Wechsel von Contao auf WordPress war ein großer, aber wichtiger Schritt, weitere kleinere werden nach und nach folgen, um unsere bekannte Aktionsfähigkeit auf der Straße auch virtuell zu untermauern.

Ralf Buchterkirchen und Jérôme Drees sind die Admins (englische Bezeichnung für AdministratorInnen, BetreuerInnen) des elektronischen Netzwerks der DFG-VK.


Bei der DFG-VK verwendete Tools

Mail: Gruppen und Einzelpersonen (soweit für die Verbandsarbeit nötig und sinnvoll) bekommen eine Mailadresse mit der Endung @dfg-vk.de. Das kann sowohl eine Weiterleitung als auch eine echte Mailadresse sein, von der aus auch versendet werden kann.

Homepage: Allen Gruppen und Arbeitsgemeinschaften steht die Möglichkeit offen, die eigene Gruppe unter [Gruppenname].dfg-vk.deins Netz zu bekommen. Infrastruktur, Software, Grundlayout und technischer Support werden gestellt.

Cloud: Über die Cloud können zahlreiche Dokumente abgerufen werden (Stand Ende März: ca. 45 Gigabyte), eigene Bilder und Material können zur Verwendung für andere hochgeladen werden. Jedes Mitglied kann einen Zugang über verwaltung@dfg-vk.deerhalten. Für Gruppen stehen bei Bedarf weitere Unterstützungstools (Aufgabenverwaltung, interne Datenablage etc.) zur Verfügung. Die verwendbaren Tools werden fortlaufend ausgebaut.

PHPlist: Über den Newsletterdienst können Rundbriefe verschickt werden. Bundesverband und verschiedene regionale Gruppen nutzen das Tool zur Kommunikation bereits.

Pad: Über ein Pad lässt sich einfach und ohne Anmeldung eine gemeinsame Arbeitsfläche zum gemeinsamen und synchronen Schreiben an Texten aufrufen. Das Pad ist unter https://pad-dfg-vk.de zu erreichen.

Weitere Tools, die wir nutzen, sind der Shop, der derzeit ebenfalls auf ein neues technisches System umgerüstet wird, sowie unser Analysetool Matomo. Anmeldung und Nachfragen zu diesen wichtigen Arbeitstools bitte an admin_it@dfg.vk.de. Bitte ausschließlich an diese Adresse alle Mitteilungen über Fehlfunktionen und Ausfälle richten.

Kategorie: DFG-VK Stichworte: 202102, Admin, Aktion, CMS, Erfahrungsaustausch, Friedensarbeit, Friedenshomepage, Homepage, Präsenz, Webserver, Website, Wordpress, ZivilCourage

27. Mai 2021

„Was macht eigentlich unser politischer Geschäftsführer?“

Dieser Beitrag ist erschienen in der
ZivilCourage 2/2021

DFG-VK-Info

Die Kolumne von Michael Schulze von Glaßer

Dankeschön! In meiner letzten Kolumne hatte ich gefragt, ob die DFG-VK nicht auch neben der politischen Arbeit direkter gegen Krieg und seine Auswirkungen aktiv werden sollte. Ich hatte diese Frage anhand des aufkommenden Problems der durchrostenden Weltkriegs-Munition, die Nord- und Ostsee zu verseuchen drohen, gestellt – und mich haben dazu mehrere E-Mails und Kommentare erreicht.

Einige berichteten von eigenen lokalen Erfahrungen mit Weltkriegsbomben, die in ihrer Region geräumt werden mussten, und dabei in der öffentlichen Berichterstattung nie der Zusammenhang zum „Krieg“ als Ursprung dieser noch immer gegebenen Gefahr – und Umweltkontamination – benannt wurde: „Ja, das sind unsere Baustellen – an der Ostsee und überall dort, wo Bomben entschärft werden müssen“, schrieb mir eine Aktive vom Niederrhein. Auch jemand aus Frankfurt am Main machte den Vorschlag, das Thema mit der aktuellen Aufrüstung des Militärs zu verbinden: „Ich denke, da liegt ein wirklich weites und sehr sinnvolles konkretes Arbeitsfeld vor uns.“ Die Aktive machte aber auch darauf aufmerksam, dass es natürlich nicht einfach ist, Munitionsaltlasten zu räumen. Das betonte auch ein aktives Mitglied aus der Oberpfalz: „Die Konversion eines Truppenübungsplatzes bedarf der ganz konkreten Verwaltungs- und Planungsarbeit von hunderten Bürokraten und Ingenieuren.“ Im März kam die „Munition im Meer“ auch bei einem Seminar von „CampaPeace“, der von der DFG-VK geförderten Ausbildung von Campaigner*innen, mehrfach zur Sprache: Das Thema würde sich gut für eine Kampagne anbieten – es öffnet sich dazu gerade ein „window of opportunity“.

Im April lief ein Forschungsschiff aus, um das Wrack des Kriegsschiffs „SMS Mainz“ vor Helgoland auf Munitionsreste zu untersuchen – Medien berichteten ^darüber. Und im Entwurf des Wahlprogramms der Grünen findet sich das Thema auch wieder. Die „Munition im Meer“ kommt auf die politische Tagesordnung. Die Mitteilungen, die mich erreicht haben, bestärken mich darin, dass die DFG-VK dieses Thema angehen sollte. Wie sehr – ob wirklich bis hin zur (zumindest Unterstützung der) Räumung –, sollte aber nochmal in einem größeren Kreis diskutiert werden. Zumindest sollte sich unser Verband aber schon einmal zu dem Thema äußern und öffentlich Stellung beziehen!

Problematische Pandemiebekämpfung durchs Militär

Aktuell beschäftigt die Menschen aber natürlich vor allem die Pandemie. Dazu möchte ich dieses Erlebnis teilen: Im März habe ich meine in einem Altenheim in Kassel lebende ehemalige Nachbarin besucht. Zuvor musste ich einen Schnelltest machen. Der wurde von Soldaten durchgeführt. Das gefiel mir nicht – aber eine andere Option gab es in dem Moment leider nicht. Ich nutzte die Gelegenheit, ein paar Fragen zu stellen. Einer der Soldaten erzählte, er und sein Kamerad würden seit Wochen in einem winzigen Raum hocken und Menschen testen – es sei aber das Sinnvollste, das er in seinen vielen Jahren bei der Bundeswehr je gemacht habe.

Ich hatte schon häufiger gelesen, dass Soldat*innen ihren Einsatz in der Pandemie im Gegensatz zu ihrem normalen Dienst als sehr sinnvoll empfinden. Es aber nochmal direkt zu hören war spannend! Der Soldat erklärte, dass er zur Bundeswehr gegangen sei, um Menschen zu helfen – dieser Einsatz wäre der erste, der das erfülle. Da hat er sich wohl den falschen Arbeitgeber ausgesucht. Mein Erlebnis muss aber auch in seinem politischen Zusammenhängen gesehen werden.

Mit allen Kräften gegen die für nicht wenige Menschen lebensbedrohliche Pandemie anzukämpfen, ist notwendig, aber die Bundeswehr nutzt ihren Einsatz zu Werbezwecken und um Inlandseinsätze zu normalisieren. Dabei ist klar, dass die Kosten für den Corona-Einsatz im Rahmen der Amtshilfe der Bund übernimmt – damit bietet es sich für viele Institutionen an, noch mehr an Soldat*innen anzufordern. Dabei gehört der Inlandseinsatz gegen die Pandemie gar nicht zu den originären Aufgaben der Armee.

Doch während Gesundheitseinrichtungen kaputtgespart wurden, bekam die Bundeswehr zuletzt immer mehr Geld: Der Militäretat ist in den letzten zehn Jahren um fast 50 Prozent gewachsen! Mit 46,9 Milliarden Euro ist der für 2021 beschlossene Verteidigungsetat der größte jemals in der Geschichte der Bundesrepublik – und das trotz der hohen Ausgaben zur Kompensation der aktuellen Krise. Dagegen müssen wir laut werden und (gerade im Jahr der Bundestagswahl) fordern: „Aus der Covid-19-Pandemie lernen: Geld für die Gesundheitsversorgung und den zivilen Katastrophenschutz statt für das Militär!“

Macht dazu – unter Beachtung der Hygienemaßnahmen – Aktionen und sprecht alle Leute darauf an, die ihr kennt. Materialien dazu – Flyer, Transparente und Aufkleber – haben wir mittlerweile in unserem Webshop www.shop.dfg-vk.de. Wir brauchen Abrüstung statt Aufrüstung!

Kategorie: DFG-VK Stichworte: 202102

28. März 2021

„Was macht eigentlich unser politischer Geschäftsführer?“

Dieser Beitrag ist erschienen in der
ZivilCourage 1/2021

DFG-VK-Info

Die Kolumne von Michael Schulze von Glaßer

Auf der Demonstration gegen die Münchner „Sicherheitskonferenz“ am 15. Februar 2020 sprach mich ein Mitglied der DFG-VK-Gruppe Nürnberg an und äußerte seine Skepsis, ob die im März geplanten Proteste gegen eine Waffenmesse in seiner Stadt denn stattfinden könnten – im fernen China grassiere ja ein Virus, der drohe auch Europa zu erreichen. Seine Sorgen waren berechtigt – seit einem Jahr ist nichts mehr „normal“. Auch die Waffenmesse in Nürnberg samt der geplanten Proteste fand – wie so viele Aktionen – nicht mehr statt. Die Pause vom sonstigen Aktionsmarathon – die einfach geringere Zahl von Aktionen seit Ausbruch der Pandemie – bietet aber auch die Möglichkeit, sich einfach Gedanken über die politische Strategie und um Wirksamkeit unseres Verbands zu machen.

Die DFG-VK ist eine politisch wirkende Organisation. Mit viel Engagement versuchen wir, friedenspolitische Probleme in unserer Reichweite an der Wurzel zu verändern: Wir protestieren etwa in Büchel gegen Atomwaffen und versuchen, die Regierung in Berlin zum Beitritt zum Verbot der Waffen zu drängen. Wir „bearbeiten“ Bundestagsabgeordnete, damit sie sich gegen die Bewaffnung von Drohnen aussprechen. Und auch zu Killerrobotern, zu Bundeswehr-Werbung und vielen anderen Themen sind wir auf politischer Ebene und auf den Straßen aktiv. Dabei führen wir auch mal direkte Aktionen aus – blockieren etwa die Eingänge von Rüstungsfirmen oder die Tore von Kasernen. Was wir aktuell machen – und wie wir es machen – ist sehr gut. Das zeigen nicht zuletzt unsere vielen Erfolge im vergangenen Jahr (Stichwörter: UN-Atomwaffenverbot, Drohnen-Bewaffnung, Lego-Kriegsspielzeug…).

Doch sollten wir nicht vielleicht noch direkter für Frieden aktiv werden?

Sollten wir nicht Minen entschärfen in Kambodscha oder anderen Regionen der Welt? Sollten wir nicht Kontrolleur*innen für die Einhaltung internationaler Abrüstungsverträge stellen? Sollten wir nicht für das Einsammeln und Vernichten von Schusswaffen sorgen? Sollten wir nicht vor Ort auf die Einhaltung von Waffenstillständen in Konfliktregionen achten? Sollten wir nicht Menschen helfen, die vor Krieg und Waffen „Made in Germany“ fliehen müssen? Und ganz groß gedacht: Sollte die DFG-VK nicht die Organisation sein, die verfeindete Kriegsparteien an einen Tisch bringt?

Auch wenn vieles davon nicht umzusetzen ist: Wenn ihr die Fragen auch nur mit einem „eigentlich schon“ beantwortet, sollten wir darüber debattieren, wie wir zusätzlich (!) zu unserem aktuellen Engagement auch direkter für unsere Ziele tätig werden können. Unsere Satzung steht dem nicht entgegen – viel mehr fordert sie eben dieses direkte Engagement (das es beispielsweise für Kriegsdienstverweigerer*innen gab und gibt) auch. Teilweise machen es Partner*innenorganisationen von uns – wie etwa das Forum Ziviler Friedensdienst (forumZFD) – schon. Doch gibt es noch viele unbearbeitete Felder.

Eines dieser Felder brachte mich auch überhaupt erst auf den Gedanken dieser direkteren Friedensarbeit: In Nord- und Ostsee liegen noch immer 1,6 Millionen Tonnen Weltkriegsmunition – darunter 5090 Tonnen chemische Waffen. Korrosion und der Einfluss der Gezeiten verschlechtern den Zustand der Munition – die Altlasten des Krieges drohen ganz aktuell, zu einer Umweltkatastrophe zu führen. Die Bundesregierung ignoriert das Thema bislang, die Bundesländer der Nord- und Ostsee nehmen sich des Themas hingegen langsam an. Der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) ist zu „Munition im Meer“ bereits sehr aktiv. Es gibt bereits Treffen von Expert*innen, die über die Räumung von Munition beraten und Techniken entwickeln und vorstellen. Am 21. Januar berichtete das ARD-Europamagazin und später auch „taggesschau.de“ über die „Zeitbomben am Meeresgrund“, am 25. Januar waren die „Rostenden Zeitbomben“ Titelthema in der Süddeutschen Zeitung. Sollte sich nicht auch eine Friedensorganisationen wie die unsere einmischen?

Äußern und Forderungen stellen können wir natürlich immer. Doch sollten wir nicht auch direkt öffentlichkeitswirksam bei der Räumung der Munition mitwirken? Sollten wir nicht in die Öffentlichkeit rufen „Seht, welchen Schaden selbst ein schon vor 75 Jahren zu Ende gegangener Krieg noch heute verursacht – wir helfen bei der Beseitigung der Altlasten, aber sagen euch: Nie wieder! Nie wieder Krieg! Nie wieder Munitions- und Waffenproduktion!“ und dies auch mit Bildern der Munitionsräumung untermalen?

Es nicht nur bei Appellen an die jeweiligen Regierenden zu belassen, sondern selbst zu handeln, ist auch eine Lehre aus der Klimabewegung, die uns durchaus in vielen Punkten Vorbild sein kann: Aktivist*innen wie Greta Thunberg betonen immer wieder, man solle nicht darauf warten bis sich Regierungen bewegen, sondern man soll dem Klimawandel durch eigenes Handeln Einhalt gebieten –etwa durch den Verzicht auf Flüge und die Umstellung auf Strom aus erneuerbaren Energien. Zudem gilt es, die Bundeswehr aus der Räumung, bei der sie sicher versuchen wird, sich – mal wieder – als Umweltschützerin zu präsentieren, herauszuhalten: 2019 wollte sie das bereits, hat bei der brachialen Räumung alter Seekriegsminen mittels Sprengung im Ostseenaturschutzgebiet Fehmarnbelt aber mehr als 15 Schweinswale getötet. Mittlerweile ist klar, dass die Bundeswehr bei ihrer Sprengaktion das Bundesnaturschutzgesetz missachtet hat. Es braucht eine in mehrfacher Hinsicht zivile Räumung der Munitionsreste in Nord- und Ostsee mit politischer Botschaft gegen das umweltverschmutzende Militär!

In meinen ZivilCourage-Kolumnen und Texten habe ich schon häufig um Offenheit für neue friedenspolitische Themenfelder gebeten. In den letzten Jahren hat der Verband diese Offenheit durchaus gezeigt – was sowohl politisch erfolgreich war, als auch der DFG-VK selbst gut tat und wir etwa neue, junge Mitglieder gewinnen konnten. Nun würde ich mich über Stimmen zu den obigen Fragen und gerne auch dem konkreten Thema der „Munition im Meer“ freuen. Sollen wir in Zukunft direkter für eine friedlichere Welt aktiv werden? Schreibt Leser*innenbriefe für die ZivilCourage und/oder mir auch gerne direkt: svg@dfg-vk.de

Neben den Gedanken – und schon einigen Gesprächen – zum Thema der (direkten) Wirksamkeit der DFG-VK lief die Arbeit natürlich auch sonst weiter: Im Dezember ging es – wie jedes Jahr – viel um die Finanzen unseres Verbands, im Januar gab es glücklicherweise zumindest schon wieder ein paar Aktionen (mit Abstand und Mund-Nasen-Schutzmasken). Mehr dazu könnt ihr im zweimonatlich erscheinenden DFG-VK Mitglieder-Newsletter erfahren. Wenn du den noch nicht bekommst schreib eine Mail an Kathi Müller, und sie trägt dich in den Newsletter-Verteiler ein: mueller@dfg-vk.de

Kategorie: DFG-VK Stichworte: 202101, Demonstration, Frieden, Geschäftsführer, Minen, Newsletter, Schulze von Glaßer

28. Dezember 2020

Die DFG-VK-Satzung, das unbekannte Wesen

„Formalkram“ oder Kern demokratischen Selbstverständnisses und Handelns?

Von Stefan Philipp

Ausgabe 5/2020

Jeder Hasenzuchtverein hat sie, jeder Sportverein hat sie, und auch die DFG-VK: eine Satzung. Nach dem Duden-Bedeutungswörterbuch enthält eine Satzung „schriftlich niedergelegte verbindliche Bestimmungen, die alles das, was eine bestimmte Vereinigung von Personen betrifft, festlegen und regeln.“

Dass sich Menschen in Vereinen zusammenschließen dürfen, ist in Deutschland von der Verfassung garantiert und als Grundrecht geschützt. Artikel 9 des Grundgesetzes sagt: „Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.“

Juristisch geregelt ist das Vereinswesen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Darin heißt es, dass die „Verfassung eines (…) Vereins (…) durch die Vereinssatzung bestimmt“ wird.

Man mag solche Verrechtlichung für überflüssigen „Formalkram“ halten, geht es doch in einer Organisation wie der DFG-VK um das große Ziel des Friedens in der Welt und konkrete Aktionen. Aber wie in der großen (Staats)Verfassung geht es in der kleinen Vereinssatzung um Teilung und Kontrolle von Macht und Einfluss, um  demokratische Teilhabe und fairen Interessensausgleich; letztlich um die Ersetzung des „Rechts des Stärkeren“ durch die „Stärke des Rechts“ und die Absage an das Prinzip „Der Zweck heiligt die Mittel“.

Eine solche „Regelbasierung“ ist oft mühsam, braucht Zeit, kann aufwändig sein.

Das alles gilt auch für die Satzung und die Kompetenz- und Zusammenarbeitsregeln der DFG-VK. Häufig ist die Satzung aber selbst im Bundesverband aktiven FunktionärInnen nur in groben Zügen vertraut. Deshalb sollen in unregelmäßiger Folge in der ZivilCourage einige Fragen der inneren Ordnung der DFG-VK thematisiert werden, beginnend hier mit dem BundessprecherInnenkreis (BSK).

Das Leitungsorgan der DFG-VK ist der BSK, die Satzung sieht ihn als Kollegialgremium von gleichberechtigten Mitgliedern vor. Seine Entscheidungen muss er mit jeweils einer Zweidrittel-Mehrheit der „teilnehmenden Mitglieder“ treffen. Zu der Zeit, als diese Bestimmung formuliert wurde, hätte sich wohl niemand vorstellen können, dass es einmal eine Pandemie geben würde, die physische Treffen erschwert und dazu führte, dass BSK-Sitzungen in diesem Jahr bisher nur als Videokonferenzen stattfinden konnten. Die Satzung lässt die äußere Form der Entscheidungsfindung aber offen, erlaubt also neben Sitzungen, bei denen sich die Mitglieder real treffen, auch andere Formate wie Telefon- oder Videokonferenzen oder auch gemischte Formen, bei denen sich ein Teil der Mitglieder physisch trifft und andere sich telefonisch oder per Videoübertragung zuschalten; genauso möglich wären auch rein schriftliche Entscheidungsprozesse. Entscheidend ist allein, dass mindestens die Hälfte der Mitglieder sich an einer Entscheidung beteiligt, andernfalls ist der BSK nicht beschlussfähig.

Eine von der Satzung vorgesehene Möglichkeit zur Kontrolle des BSK ist dessen Berichtspflicht gegenüber dem Bundesausschuss (BA) und die Rechenschaftspflicht gegenüber dem Bundeskongress. Ob der BA wirklich umfassend informiert wird, z.B. durch regelmäßige Berichte bei seinen vier Sitzungen im Jahr, können die BA-Mitglieder begrenzt dadurch nachvollziehen, dass die Protokolle der BSK-Sitzungen veröffentlicht werden. Abrufbar sind sie in der DFG-VK-Cloud, in der sich jedes Mitglied anmelden kann
(https://cloud.dfg-vk.de; vgl. Beitrag über die Cloud in ZivilCourage Nr. 4/2020, Seite 28)
.

Die Satzung schreibt für alle BSK-Entscheidungen eine Zweidrittel-Mehrheit vor. Ein Blick in die Protokolle zeigt, dass die Arbeitsweise des BSK von großer Harmonie und Einmütigkeit geprägt zu sein scheint; Abstimmungen finden dort nicht statt, jedenfalls sind keine protokolliert.

In den meisten DFG-VK-Pressemitteilungen liest man, die DFG-VK-Bundessprecherin X habe dies oder der DFG-VK-Bundessprecher Y habe jenes erklärt. Eine solche Bezeichnung als „DFG-VK-BundessprecherIn“ ist fragwürdig: Dahinter verschwindet, dass es eben nicht nur einen oder eine (Bundes-)SprecherIn gibt, sondern einen Kreis gewählter Personen, der als DFG-VK-Leitungsgremium Politik gemeinsam entwickelt. Richtiger wäre also, Einzelpersonen aus diesem Gremium als Mitglied(er) im BundessprecherInnenkreis zu bezeichnen (wie es in der ZivilCourage auch seit Langem praktiziert wird).

Historisch ist es so, dass die DFG-VK viele Jahre einen auch als solchen bezeichneten Bundesvorstand hatte. Als die Deutsche Friedensgesellschaft-Internationale der Kriegsdienstgegner (DFG-IdK) mit dem Verband der Kriegsdienstverweigerer (VK) 1974 zur DFG-VK fusionierte, gab es zwei gleichberechtigte Bundesvorsitzende, Helmut-Michael Vogel, zuvor DFG-IdK-Vorsitzender, und Klaus Mannhardt, vormals VK-Vorsitzender. Damit wurden auch die Traditionslinien der Vorläuferorganisationen personell repräsentiert.

Zugleich gab es damit aber auch, im Gegensatz zu den meisten anderen Organisationen, ein „antihierarschisches“ Element, denn die übliche Struktur kannte ein/n Vorsitzende/n und häufig zwei oder mehr stellvertretende Vorsitzende sowie „Beisitzer“ genannte weitere Vorstandsmitglieder. In der Regel bildeten Vorsitzende/r und StellvertreterInnen den sog. geschäftsführenden Vorstand. Das Konzept eines BSK mit gleichberechtigten Mitgliedern setzt auf Partizipation und „gleiche Augenhöhe“.

Mindestens in der Theorie. In der Praxis kann man, z.B. im Bundesausschuss als dem nach dem Bundeskongress zweithöchsten DFG-VK-Entscheidungsgremium, den Eindruck gewinnen, dass manche BSK-Mitglieder wichtiger und einflussreicher sind als andere.

Früher war es üblich (und hat auch zu „Kampfabstimmungen“ geführt), die unterschiedlichen politischen Strömungen im Leitungsgremium abzubilden. Politische Kontroversen über Einschätzungen und Strategien wurden dann dort geführt und geklärt. Mittlerweile sind die Strömungen nicht mehr so profiliert und organisiert. Ein Versäumnis der DFG-VK insgesamt war es, sich nicht ausreichend um Nachwuchs zu kümmern und eine intensive Mitgliederwerbung zu betreiben. Die Folge ist eine Überalterung der Organisation.

Zwar ist es in den letzten Jahren gelungen, auch wieder jüngere Menschen für pazifistisch-antimilitaristisches Engagement in der DFG-VK zu gewinnen, es fehlen aber die „mittelalten“ Jahrgänge zwischen 35 und 50. Durch das Bemühen, Nachwuchs zu gewinnen, und weil der BSK durch die Satzung zahlenmäßig nicht begrenzt ist, wurden bei den letzten Bundeskongressen verstärkt junge Menschen in den BSK gewählt – unabhängig von ihrer Kenntnis des Verbandes, seiner Erfahrungen und Praxis und von eigener Erfahrung und Qualifikation, die z.B. im Engagement in Gruppen oder Landesverbänden erworben worden wären.

Eine Besonderheit in der Leitungsstruktur der DFG-VK liegt in der Spezialregelung, dass der Bundeskongress  aus der Mitte des (zuvor gewählten) BSK den/die BundeskassiererIn und mindestens zwei weitere Mitglieder wählt. Nach § 26 BGB muss jeder Verein einen Vorstand haben, der ihn rechtlich vertritt, z.B. den Mietvertrag für die Räume der DFG-VK-Bundesgeschäftsstelle unterschreibt. Theoretisch und rechtlich möglich wäre es natürlich, sämtliche BSK-Mitglieder in diesen Vorstand zu wählen, so dass (rechtlicher) Vorstand und (politischer) BSK identisch wären. Das war aber auch wegen möglicher Haftungsfragen nicht gewollt.

In der politischen Arbeit der DFG-VK ändert sich durch diese Satzungsbestimmung allerdings nichts. Einzige Aufgabe des (BGB-)Vorstandes ist es, Entscheidungen des dafür allein zuständigen und legitimierten BSK ggf. juristisch und formal umzusetzen. Eine eigene „Gestaltungsmacht“ sollte dieser BGB-Vorstand nicht haben und hat sie nach der Satzung auch nicht; alle in § 12 Abs. 1 der Satzung genannten Rechte und Verpflichtungen beziehen sich auf den BSK.

Die Internetseite mit der DFG-VK-Satzung ist überschrieben mit dem Satz „Auch wer die Welt verändern will, muss sich an Regeln halten“. So viel Pathos ist gar nicht nötig, die Satzung als verbindliche Handlungsanweisung zu beachten, würde schon reichen.

Stefan Philipp ist ZivilCourage-Chefredakteur. In den 80er Jahren war er Mitglied im DFG-VK-Bundesvorstand

Kategorie: DFG-VK Stichworte: 202005

28. Dezember 2020

Was neue DFG-VK-Mitglieder denken

Die Gruppe Köln hat nachgefragt

Ausgabe 5/2020

Von Michael Sünner

Es ist sicher kein Zufall, wenn ein Mensch bei uns in der DFG-VK Mitglied wird. Uns in der Gruppe Köln interessierten die verschiedenen Faktoren, die hierbei von Bedeutung sind, und wir führten eine Befragung der in den letzten drei Jahren eingetretenen Mitglieder durch, luden sie zu einem separaten Treffen ein und brachten die Ergebnisse in der Diskussion auf unserer Landeskonferenz in Nordrhein-Westfalen ein.

In der Gruppe Köln (und Umgebung) gibt es 130 Mitglieder im Alter von 23 bis 95 Jahren. Der Altersdurchschnitt beträgt 61 Jahre. Ein Viertel der Mitglieder (33) sind Frauen. In den letzten drei Jahren sind 15 Menschen neu in die DFG-VK eingetreten und leider drei davon wieder ausgetreten. Die in den drei Jahren davor von 2015 bis 2017 eingetretenen 16 Personen sind weiterhin Mitglieder, bei zweien fehlt uns allerdings eine aktuelle Anschrift. An den monatlichen Gruppentreffen nehmen ca. 6 bis 12 Personen teil.

Die neuen Mitglieder der letzten drei Jahre wurden im September kurzfristig zu einem Extratreffen eingeladen und gebeten, Antworten auf sieben Fragen zu geben. Einer antwortete per E-Mail, vier teilten ihre Antworten bei dem Extratreffen in einer sehr angenehmen, offenen Atmosphäre mit. Die fünf teilnehmenden Männer im Alter von 28, 32, 46, 50 und 68 Jahren stimmten anschließend zu, dass die Ergebnisse ohne Namensnennung veröffentlicht werden dürfen.

Die Antworten sind hier jeweils teilweise wörtlich oder als Gesprächsnotizen zusammengestellt:

1) Wie, wodurch, wobei bin ich auf die DFG-VK aufmerksam geworden?

• Bei einer Kunstveranstaltung in Köln auf dem Heumarkt (Straßentheater einer Gruppe aus dem Ruhrgebiet) zum Thema Drohnenmorde wurden von einem DFG-VK-Mitglied Flyer verteilt. • Kontakte mit DFG-VK-Mitgliedern in der AG Frieden und Internationale Politik (FIP) der Linken mit Einladung zur Friedensfahrradtour NRW. • Einladung zum U35-Treffen. • Zuerst früher als Mitarbeiter beim Bundesamt für Zivildienst (damals aber nicht Mitglied geworden), in der letzten Zeit Kontakte mit DFG-VK-Mitgliedern in der AG FIP mit Einladung zur Mitarbeit im Bündnis „Abrüsten statt Aufrüsten“. • Über mein Lehramtsstudium auf das Friedensthema gestoßen und dann online nach Friedensgruppen gesucht.

2) Woran erinnere ich mich bei den ersten Begegnungen?

• Interesse der DFG-VK-Gruppe an meinem Bericht von der Druschba-(Friedens)-Fahrt nach Russland. • Geselliges Beisammensein der AG FIP mit den Friedensradlern im Naturfreundehaus mit interessanten individuellen Gesprächen und dass die FFT am Abend kurz in der „Aktuellen Stunde“ im Fernsehen gezeigt wurde. • Offene Diskussion über gegensätzliche Einschätzungen z.B. zu Kilez More, Stopp-Ramstein-Aktionen oder Daniele Ganser. • Gemeinsame Vorbereitung einer Kundgebung des Kölner FF zu „Abrüsten statt Aufrüsten“. • Es gab eine anregende vielseitige Gruppen-Diskussion, in der Beiträge jeder Qualität (persönliches Kurzurteil/differenzierte Auseinandersetzung) ihren Platz hatten. Bei Würdigung aller Beiträge wurde die Entscheidung zu einer Stellungnahme mit anschlussfähiger Argumentation (Verweise auf Völkerrecht und andere internationale Verträge) getroffen.

3) Was war wichtig für die Entscheidung, Gruppenmitglied zu werden?

• Neugier und „Frieden“ im Namen der DFG-VK. • Die grundsätzliche Entscheidung für Frieden und gegen Krieg. • Die Gruppenerfahrung bei der Friedensfahrradtour in der aktuellen politischen Situation mit der Feindbildpropaganda in den Medien und dass der Mitgliedsbeitrag nicht so hoch ist (auch noch Mitglied in anderen Vereinen). • Als ich regelmäßig spenden wollte, wurde mir als Alternative die Mitgliedschaft vorgeschlagen. • Neben Information und Diskussion lebt die Gruppe von ihrer Aktivität und Einsatzbereitschaft. Die Mitglieder sind bereit, Aufgaben zu übernehmen und in Aktion zu treten. Das fand ich anregend, selbst am Ball zu bleiben.

4) Was waren meine ersten Aktivitäten mit der DFG-VK?

• Mithilfe bei einem Infostand bei einer Kundgebung zu „Abrüsten statt Aufrüsten“. • Teilnahme an der FFT. • Das U35-Treffen mit Aktionen in Kassel. • Bündnisarbeit im Kölner FF zu „Abrüsten statt Aufrüsten“. • Multiplikatoren-Schulung zu „Sicherheit neu denken“ • Schweigedemo vor der Antoniterkirche zu „Atomwaffen abschaffen“.

5) Was hat mir besonders gut gefallen?

• Bunte Mischung von Menschen mit sehr viel Engagement. • Vielfältigkeit und Menschen, die sich trauen, in der Öffentlichkeit Aktionen zu machen. • Form der Auseinandersetzungen und die vorhandenen Erfahrungen. • Kompetenz von Menschen, die etwas zum Frieden sagen können. • Die Gruppentreffen.

6) Was war beim Zusammensein mit uns unangenehm?

• Dissens beim ersten Treffen (über Abgrenzung nach rechts). • Umgang mit der Corona-Krise: „Ich mag keine Leitplanken für mein Denken.“ • Noch nix. • Noch nix, weil ich nach dem Positiven schaue. • Die Erfahrung, dass es schwierig ist, in der Breite für den Frieden zusammenzuarbeiten; oft sind wir auch bei öffentlichen Veranstaltungen nur „unter uns“. Zusätzlich spalten wir uns noch weiter auf, wenn es um Abgrenzung zu unterschiedlichen politischen Lagern geht. • Die Corona-Debatte im E-Mail-Verteiler. Sicher ist es eine Thematik, die manche Menschen aus der Gruppe stark bewegt und die z.T. mit ernstzunehmenden persönlichen Hintergründen vorgebracht wird. Peinlich wird es für mich persönlich, wenn von Grundgesetzverstößen gesprochen wird, die keine sind. Ich bekenne mich dagegen zu den Regelungen des demokratischen Diskurses unter Achtung von Gerichtsurteilen und Wahrung der Verfassung. Die Argumentation mit Grundrechten, Gesetzen und Verträgen für den Frieden und gegen Atomwaffen ist gerechtfertigt. Eine ungerechtfertigter Aufschrei, dass mit der Verordnung zum Maskentragen gegen solche Rechte verstoßen würde, schwächt die Friedensargumentation.

7) Was möchte ich uns für die Zukunft vorschlagen?

• Hier lieber Zurückhaltung, weil es leicht zu Verbindlichkeiten führt, aber weiterhin Treffen bei Demos. • Erst mal abwarten. • Ggf. Flyer verteilen. • Mehr solcher Treffen für die Neuen. • Herausforderungen annehmen, zusammen (auch mit anderen) an einem Thema zu Arbeiten (z. B. in Kampagnen). • Herausforderungen zur Neuorientierung aus der Corona-Krise aufgreifen und über weitere Manipulationen nachdenken und sprechen. Das Thema Manipulation der Meinung muss unbedingt bearbeitet werden. • Ihr macht viel richtig • Vielleicht: In Kontakt bleiben, nehme ich mir zumindest vor!

Bei jedem der fünf Teilnehmer führte nicht ein einzelner, sondern immer mehrere Anlässe/Erlebnisse/Faktoren zu der Mitgliedschaft, und von allen wurden mehrere persönliche Kontakte zu DFG-VK-Gruppenmitgliedern genannt. Nur z. T. besteht das Interesse, möglichst regelmäßig an einem Gruppentreffen teilzunehmen.

Michael Sünner aktiv in der DFG-VK-Gruppe Köln und vertritt den Landesverband NRW im Bundesausschuss.

Kategorie: DFG-VK Stichworte: 202005

28. Dezember 2020

„Was macht eigentlich unser politischer Geschäftsführer?“

Die Kolumne von Michael Schulze von Glaßer

Das war leider nur eine kurze Entspannung. Nun ist wieder Lockdown – und Herbst. Seit einem Jahr fand kein physisches Bundesausschuss-Treffen mehr statt: Das im März diesen Jahres ist ganz ausgefallen, die weiteren wurden virtuell abgehalten. Das funktioniert gut, ersetzt „richtige“ Treffen aber nicht: Entweder schaut man in die Kamera oder auf den Bildschirm – richtig in die Augen sehen kann man sich nicht. Es fehlt viel Zwischenmenschliches und vor allem die persönlichen Gespräche rund um die Treffen – in den Pausen und vor allem beim netten Beisammensein an den Abenden nach der Sitzung wurden schon viele gute Ideen geboren und Pläne geschmiedet. Auch der Bundessprecher*innenkreis konnte sich seit seiner Wahl nicht physisch treffen – vor allem für unseren neuen (jungen) Sprecher*innen macht das den Einstieg in die Arbeit nicht leichter. Und natürlich sind wir auch in unseren Ortsgruppen betroffen – bei meiner Gruppe In Kassel haben wir uns in den letzten Monaten bei gutem Wetter draußen getroffen, nun geht es wohl wie im Frühjahr zurück zu Online-Konferenzen. Die Pandemie und die – nach dem zwischenzeitlichen Hoch – wieder geringeren Aktivitäten (auch aufgrund der dunkleren Jahreszeit) führen auch zu weniger Aufmerksamkeit für uns und unsere Themen, was wiederum zu weniger Neueintritten führt. Zwar haben wir weiterhin einen Mitgliederzuwachs, dieser wird am Ende des Jahres aber wohl weitaus geringer ausfallen als in den Vorjahren. Die Krise hat viele negative Auswirkungen auf unsere Arbeit.

Das Ausweichen ins Digitale funktioniert bei unserer politischen Arbeit nach außen nämlich kaum. Unsere Livestreams und das Talk-Format „Conversation outta Quarantine“ auf Youtube kamen – geht man nach den Aufrufzahlen – nur mäßig an. Online ist die gesamte deutsche – wie übrigens auch die internationale – Friedensbewegung dramatisch schlecht aufgestellt. Wir sind eine Bewegung der Straße. Auch wenn die Followerzahlen unserer Socialmedia-Auftritte stetig steigen, sind sie relativ gering: Facebook 7726, Instagram 978, Twitter 678, Youtube 428. Im Gegensatz zu jungen Bewegungen wie etwa der gegen den Klimawandel (allein „Ende Gelände“ kommt auf knapp 60000 Follower*innen bei Instagram) gehört die Friedensbewegung nicht zu den „digital natives“ und tut sich digital schwer. Die Gründe dafür für die geringe Präsenz im Internet sind aber sicher vielfältig. Gerade plane ich eine Reihe von (Online-)Seminaren zur Nutzung von Social Media durch DFG-VK-Gliederungen. Wir müssen jetzt unser Bestes geben, um die Menschen auch in der Pandemie – im Lockdown – zu erreichen, vor allem aber auf ein baldiges Ende der Pandemie und einen Schutz vor Corona hoffen, um unsere Stärken wieder ausspielen zu können. Wir sollten daher unbedingt Aktionsplanungen für 2021 machen (und Hygienekonzepte mit einplanen)!

Nach der 50. Ratifizierung im Oktober, tritt der UN-Atomwaffenverbotsvertrag am 21./22. Januar 2021 in Kraft – der Druck auf die Bundesregierung, den Vertrag endlich zu unterzeichnen und die US-Atombomben aus dem rheinland-pfälzischen Büchel abziehen zu lassen, war wohl nie größer. Mit Aktionen im ganzen Land könnten wir den Druck noch erhöhen! Im April stehen wieder die Ostermärsche an, und der „Tag der Bundeswehr“ ist bereits auf den 12. Juni 2021 terminiert und soll in 16 Städten stattfinden (weitere Infos dazu gibt es auf unserer Aktionswebsite www.kein-tag-der-bundeswehr.de). So hart uns alle die Pandemie trifft, so kann sie politisch für unsere Ziele auch zum Guten sein: Angesichts der großen Menschheitsprobleme – der Pandemie, aber auch dem Klimawandel – stößt die aktuelle militärische Aufrüstung bei immer mehr Menschen auf Unverständnis. Das sollten wir auch angesichts des Wahljahres 2021 nutzen!

In dieser Kolumne berichtet Michael Schulze von Glaßer, politischer Geschäftsführer der DFG-VK, regelmäßig, was in der DFG-VK-Geschäftsführung gearbeitet wird, welche Themen im Fokus sind, welche Materialien erstellt werden etc.

Kontakt: svg@dfg-vk.de

Kategorie: DFG-VK Stichworte: 202005

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ZC-0122-Editorial

30. Mai 2022

Stefan Philipp
Editorial zum Heft 1/2022

Deserteure unterstützen, nicht Krieg!

30. Mai 2022

Tobias Pflüger
Leitartikel
Erschienen in ZivilCourage 1/2022

Die diplomatischen Möglichkeiten ausreizen

30. Mai 2022

Thomas Carl Schwoerer
Die diplomatischen Möglichkeiten ausreizen
Rede bei der Kundgebung „Stoppt den Krieg“ am 13. März in Frankfurt am Main

„Aufstand statt Aufrüstung“

30. Mai 2022

Antimilitaristische Aktion in Berlin (Amab)
„Aufstand statt Aufrüstung“
Rede bei der Kundgebung „Stoppt den Krieg“ am 13. März in Berlin

Abrüsten statt Aufrüsten

30. Mai 2022

Antimilitaristische Aktion in Berlin (Amab)
„Aufstand statt Aufrüstung“
Rede bei der Kundgebung „Stoppt den Krieg“ am 13. März in Berlin

Dem Krieg die Menschen entziehen

30. Mai 2022

Antimilitaristische Aktion in Berlin (Amab)
„Aufstand statt Aufrüstung“
Rede bei der Kundgebung „Stoppt den Krieg“ am 13. März in Berlin

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